Arbeitsgemeinschaft: Unterschied zwischen den Versionen

Aus SPD Geschichtswerkstatt
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 23: Zeile 23:
* [[Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Lehrer (AsL)]]
* [[Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Lehrer (AsL)]]
* [[Arbeitsgemeinschaft ehemals verfolgter Sozialdemokraten (AvS)]]
* [[Arbeitsgemeinschaft ehemals verfolgter Sozialdemokraten (AvS)]]
=== Vor 1933 ===
* [[Arbeitsgemeinschaft republikanischer Beamten]]
* [[Arbeitsgemeinschaft republikanischer Lehrer und Lehrerinnen]]


[[Kategorie:Arbeitsgemeinschaft]]
[[Kategorie:Arbeitsgemeinschaft]]
[[Kategorie:Gremium]]
[[Kategorie:Gremium]]
[[Kategorie:Übersicht]]
[[Kategorie:Übersicht]]

Version vom 19. September 2016, 02:11 Uhr

Eine Arbeitsgemeinschaft kann nur der Parteivorstand einrichten. Der Landesvorstand kann sie dann auf Landesebene einrichten, die Kreisverbände auf Kreisebene. Arbeitsgemeinschaften haben das Antrags- und Rederecht auf Landesparteitagen. Sie haben einen höheren Status als Arbeitskreise.

Auch Interessierte, die nicht der Partei angehören, haben die Möglichkeit, mitzuarbeiten.

Aktuell

Nicht mehr bestehend

Vor 1933