Arbeitsgemeinschaft: Unterschied zwischen den Versionen

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* [[Arbeitsgemeinschaft Migration und Vielfalt]]
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* [[Arbeitsgemeinschaft SelbstAktiv Menschen mit Behinderungen in der SPD]]
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* [[Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen (AsF)]]
* [[Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen (AsF)]]
* [[Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen (ASJ)]]
* [[Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen (ASJ)]]

Version vom 21. Januar 2017, 15:49 Uhr

Eine Arbeitsgemeinschaft kann nur der Parteivorstand einrichten. Der Landesvorstand kann sie dann auf Landesebene übernehmen, die Kreisverbände auf Kreisebene. Arbeitsgemeinschaften haben das Antrags- und Rederecht auf Landesparteitagen. Sie haben einen höheren Status als Arbeitskreise.

Auch Interessierte, die nicht der Partei angehören, haben die Möglichkeit, mitzuarbeiten.

Aktuell

Auf Landesebene sind zur Zeit aktiv:

Nicht mehr bestehend

Vor 1933