Arbeitsgemeinschaft: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 6. Februar 2019, 10:39 Uhr
Eine Arbeitsgemeinschaft kann nur der Parteivorstand einrichten. Der Landesvorstand kann sie dann auf Landesebene übernehmen, die Kreisverbände auf Kreisebene. Arbeitsgemeinschaften haben das Antrags- und Rederecht auf Landesparteitagen. Sie haben einen höheren Status als Arbeitskreise.
Auch Interessierte, die nicht der Partei angehören, haben die Möglichkeit, mitzuarbeiten.
Aktuell
Auf Landesebene sind zur Zeit aktiv:
- Arbeitsgemeinschaft der Jungsozialistinnen und Jungsozialisten in der SPD (Jusos)
- Arbeitsgemeinschaft der Selbständigen (AGS)
- Arbeitsgemeinschaft der Sozialdemokraten im Gesundheitswesen (ASG)
- Arbeitsgemeinschaft der SPD für Akzeptanz und Gleichstellung (SPDqueer)
- Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA)
- Arbeitsgemeinschaft für Bildung (AfB)
- Arbeitsgemeinschaft Migration und Vielfalt
- Arbeitsgemeinschaft SelbstAktiv - Menschen mit Behinderungen in der SPD
- Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen (AsF)
- Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen (ASJ)
- Arbeitsgemeinschaft SPD 60 plus
Nur auf Bundesebene
Nicht mehr bestehend
- Arbeitsgemeinschaft ehemals verfolgter Sozialdemokraten (AvS)
- Arbeitsgemeinschaft für produktive Flüchtlingshilfe e.V.
- Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Ärzte und Apotheker (AsÄ)
- Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Lehrer (AsL)
- Arbeitsgemeinschaft Städtebau und Wohnungspolitik