Arbeitsgemeinschaft: Unterschied zwischen den Versionen

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* [[Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen (ASJ)]]
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* [[Arbeitsgemeinschaft SPD 60 plus]]
* [[Arbeitsgemeinschaft SPD 60 plus]]
== Nur auf Bundesebene ==
* [[Arbeitskreis der ehemals verfolgten und inhaftierten Sozialdemokraten (AvS)]]


=== Nicht mehr bestehend ===
=== Nicht mehr bestehend ===

Version vom 6. Februar 2019, 10:39 Uhr

Eine Arbeitsgemeinschaft kann nur der Parteivorstand einrichten. Der Landesvorstand kann sie dann auf Landesebene übernehmen, die Kreisverbände auf Kreisebene. Arbeitsgemeinschaften haben das Antrags- und Rederecht auf Landesparteitagen. Sie haben einen höheren Status als Arbeitskreise.

Auch Interessierte, die nicht der Partei angehören, haben die Möglichkeit, mitzuarbeiten.

Aktuell

Auf Landesebene sind zur Zeit aktiv:

Nur auf Bundesebene

Nicht mehr bestehend

Vor 1933