Arbeitsgemeinschaft: Unterschied zwischen den Versionen

Aus SPD Geschichtswerkstatt
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 34: Zeile 34:
[[Kategorie:Arbeitsgemeinschaft]]
[[Kategorie:Arbeitsgemeinschaft]]
[[Kategorie:Übersicht]]
[[Kategorie:Übersicht]]
[[Kategorie:ABC]]

Version vom 30. April 2020, 07:27 Uhr

Eine Arbeitsgemeinschaft kann nur der Parteivorstand einrichten. Der Landesvorstand kann sie dann auf Landesebene übernehmen, die Kreisverbände auf Kreisebene. Arbeitsgemeinschaften haben das Antrags- und Rederecht auf Landesparteitagen. Sie haben einen höheren Status als Arbeitskreise.

Auch Interessierte, die nicht der Partei angehören, haben die Möglichkeit, mitzuarbeiten.

Aktuell

Auf Landesebene sind zur Zeit aktiv:

Nur auf Bundesebene aktiv:

Nicht mehr bestehend

Vor 1933