Arbeitsgemeinschaft: Unterschied zwischen den Versionen

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* [[Arbeitsgemeinschaft der SPD für Akzeptanz und Gleichstellung|Arbeitsgemeinschaft der SPD für Akzeptanz und Gleichstellung (SPDqueer)]]
* [[Arbeitsgemeinschaft der SPD für Akzeptanz und Gleichstellung|Arbeitsgemeinschaft der SPD für Akzeptanz und Gleichstellung (SPDqueer)]]
* [[Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA)]]
* [[Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA)|Arbeitsgemeinschaft für Arbeit (AfA)]]
* [[Arbeitsgemeinschaft für Bildung (AfB)]]
* [[Arbeitsgemeinschaft für Bildung (AfB)]]
* [[Arbeitsgemeinschaft Migration und Vielfalt]]
* [[Arbeitsgemeinschaft Migration und Vielfalt]]

Version vom 5. Juli 2022, 07:20 Uhr

Eine Arbeitsgemeinschaft kann nur der Parteivorstand einrichten. Der Landesvorstand kann sie dann auf Landesebene übernehmen, die Kreisverbände auf Kreisebene. Arbeitsgemeinschaften haben das Antrags- und Rederecht auf Landesparteitagen. Sie haben einen höheren Status als Arbeitskreise.

Auch Interessierte, die nicht der Partei angehören, haben die Möglichkeit, mitzuarbeiten.

Aktuell

Auf Landesebene sind zur Zeit aktiv:

Nur auf Bundesebene aktiv:

Nicht mehr bestehend

Vor 1933