Arbeitsgemeinschaft

Aus SPD Geschichtswerkstatt

Eine Arbeitsgemeinschaft kann nur der Parteivorstand einrichten. Der Landesvorstand kann sie dann auf Landesebene einrichten, die Kreisverbände auf Kreisebene. Arbeitsgemeinschaften haben das Antrags- und Rederecht auf Landesparteitagen. Sie haben einen höheren Status als Arbeitskreise.

Auch Interessierte, die nicht der Partei angehören, haben die Möglichkeit, mitzuarbeiten.

Aktuell

Nicht mehr bestehend

Vor 1933