Bürgerbeauftragte/r für soziale Angelegenheiten

Aus SPD Geschichtswerkstatt
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[[Datei:{{#setmainimage:Samiah El Samadoni.jpg}}|thumb|right|300px|Samiah El Samadoni bei einem Gespräch mit der ASF Kiel 2016]] Die oder der Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten soll einzelne Bürgerinnen und Bürger, die sich mit einer Petition an sie wenden, in sozialen Angelegen­heiten beraten, unterstützen und ihre Interessen gegenüber Behörden vertreten. Amtsinhaberin ist zur Zeit Samiah El Samadoni.

Einführung

In seiner Regierungserklärung am 28. Juni 1988 kündigte Ministerpräsident Björn Engholm an, nach skandinavischem Vorbild eine Ombudsstelle einzurichten und einen Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten zu berufen. "Er soll gleichzeitig die Interessen der Behinderten gegenüber der Verwaltung und der Politik wahrnehmen. Er wird unabhängig sein und auf der Seite derer stehen, die in Not um Hilfe nachsuchen."[1]

Am 22. September 1988 unterzeichnete der Minister­präsident den Erlass, mit dem das Amt des Bürger­beauftragten für soziale Angelegenheiten und Landes­beauftragten für Menschen mit Behinderung bei der Staatskanzlei eingerichtet wurde. Der erste Träger des Amtes wurde der ehemalige Hamburger Bundestagsabgeordnete Eugen Glombig.

Weiterentwicklung

Eugen Glombig, Erster Bürgerbeauftragter für soziale Angelegenheiten

Eugen Glombig erlangte binnen weniger Jahre mit Regionalen Bürgersprechstunden und einer Call-In-Sendung im Radio einige Bekanntheit. "Wenn Sie mir nicht helfen, gehe ich zu Eugen Glombig", sei inzwischen ein bekannter Spruch, berichtete 1991 Sozialminister Günther Jansen in der Landtagsdebatte über das Gesetz, das das Amt des Bürgerbeauftragten neu regeln sollte.[2] In Kraft trat das Gesetz am 15. Januar 1992. 1994 wurde die Stelle aufgeteilt und das Amt eines oder einer Landes­beauftragten für Menschen mit Behinderung geschaffen.

1995 wurde das Gesetz erneut geändert und die Trägerschaft des bzw. der Beauftragten von der Staatskanzlei in den Landtag verlagert.[3]

Im Jahr 2016 fügte die Küstenkoalition eine neue Aufgabe hinzu: Der vollständige Titel lautet jetzt "Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein und Beauftragte für die Landespolizei Schleswig-Holstein". Als Beauftragte für die Landespolizei hat die Bürgerbeauftragte seitdem die Aufgabe, "das partnerschaftliche Verhältnis zwischen Bürger und Polizei zu stärken" - so heißt es im Gesetz. "Sie oder er unterstützt die Bürgerinnen und Bürger im Dialog mit der Polizei und wirkt darauf hin, dass begründeten Beschwerden abgeholfen wird. Ihr oder ihm obliegt auch die Befassung mit Vorgängen aus dem innerpolizeilichen Bereich, die an sie oder ihn im Rahmen einer Eingabe herangetragen werden."[4]

Von 1988 bis Ende 2017 wurden insgesamt 80.400 Petitionen an das Büro der Bürgerbeauftragten gerichtet. Zur Wahl von Samiah El Samadoni im Jahr 2014 sagte Ralf Stegner: "Die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten ist und bleibt eine notwendige und bewährte Institution in Schleswig-Holstein. Dass ihre Existenz inzwischen unbestritten ist, ist gut für dieses Land. Und mit Blick auf die gleich im Anschluss anstehende Wahl in diesem Punkt bin ich optimistisch, dass dies auch in Zukunft so bleiben wird."[5] Bis heute haben nur fünf Bundesländer entsprechende Bürgerauftragte.[6]

Bisherige Bürgerbeauftragte

Einzelnachweise

  1. Plenarprotokoll 12/2 28.06.1988
  2. Plenarprotokoll 12/83 28.08.1991 S 4859-4918
  3. Beschlossen in der Fassung der 13/2297
  4. BüPolBG vom 15.1.1992
  5. Stegner, Ralf: Samiah El Samadoni ist neue Bürgerbeauftragte, 9.4.2014
  6. Erst fünf Bundesländer bieten diesen Service, Holsteinischer Courier, 6.10.2018