Holger Stubbe

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Holger Stubbe
Geboren: 28. September 1944
Gestorben: Fehler: Ungültige Zeitangabe

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Holger Stubbe (* 28. September 1944 in Hamburg) ist ein deutscher Versicherungskaufmann, Revisor und war Vorsitzender des Gesamt-und Konzernbetriebsrats sowie Mitglied des Aufsichtsrates der Hamburg-Mannheimer Versicherung sowie der entsprechenden Gremien der ERGO Group, einem Erstversicherungskonzern der Münchner Rück.

Beruflicher Werdegang

Holger Stubbe wuchs in Hamburg-Barmbek auf und ging dort bis zur Mittleren Reife zur Schule. Er begann 1962 bei der Hamburg-Mannheimer (HM) eine Ausbildung zum Versicherungskaufmann in Hamburg. Danach wurde er ab dem 1. Oktober 1964 als Sachbearbeiter in der Personalbearbeitung für den Versicherungsaußendienst der HM eingesetzt. Er wechselte 1969 in die interne Revision und war dort für mehrere Jahre als Revisor der Gesellschaft tätig.

Im März 1968 wurde er erstmalig als Betriebsratsmitglied der Hauptverwaltung seines Unternehmens gewählt und nahm dort parallel zur beruflichen Tätigkeit mehrere führende Funktionen war. Im Jahre 1975 gab er seine berufliche Tätigkeit zu Gunsten der hauptamtlichen Betriebsratsarbeit auf (Freistellung von der Arbeit) und übernahm die Funktion des stellvertretenden Betriebsratsvorsitzenden. Parallel hierzu folgte die Wahl in den Gesamtbetriebsrat sowie die Übernahme des Vorsitz des Wirtschaftsausschusses.[1]

Im Jahre 1976 folgte die Wahl zum Vorsitzenden des Betriebsrats der Hauptverwaltung sowie des Gesamtbetriebsrats und die Wahl in den Aufsichtsrat der HM. Dort übernahm er ab 1977 bis zu seinem Ausscheiden bei der HM in 2005 die Funktion des stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats.

Stubbe berichtete in den Rechenschaftsberichten des Betriebsrates, dass angesichts der Verschärfung der Wettbewerbssituation in der deutschen Versicherungswirtschaft und Jahrzehnten von gravierenden Veränderungsprozessen nicht eine einzige betriebsbedingte Kündigung ausgesprochen wurde und im guten Einvernehmen mit den Betroffenen akzeptable persönliche Lösungen gefunden wurden. Dabei war die Schaffung von kollektiven Lösungen zu Gunsten der Mitarbeiter zwischen Geschäftsleitung und Betriebsräten nicht konfliktfrei und musste teilweise mit Hilfe von Gerichten, Einigungsstellen und Gewerkschaften durchaus erkämpft werden. Aber nach Entscheidung durch die Institutionen war die Umsetzung von Regelungen und Ansprüchen fast immer einvernehmlich von den Betriebsparteien getroffen worden.[2][3]

Eine große Hilfe bei der Umsetzung von Vereinbarungen war hierbei stets der Sozialplan von 1980, für den Stubbe im Jahre 1981 von Bundespräsident Karl Carstens mit dem Bundesverdienstkreuz am Bande ausgezeichnet wurde. Dieser Sozialplan sah erhebliche soziale Leistungen für Arbeitnehmern vor, die das Unternehmen voll finanzierte, ohne auch nur in irgendeiner Weise die Sozialkassen finanziell zu belasten. Für die damalige Zeit ein Novum. Ungewöhnlich war an diesem Sozialplan auch die Vereinbarung, dass alle personellen Maßnahmen aus Betriebsänderungen nur gemeinsam mit einer paritätisch besetzten Kommission entschieden werden konnten. Dies war nach Stubbe der entscheidende Schlüssel dafür, dass über Jahrzehnte in der HM und später in der ERGO-Zeit auch keine betriebsbedingten Kündigungen ausgesprochen wurden.[4]

Gewerkschaftliche Funktionen

Bereits im Jahre 1962 wurde Holger Stubbe Mitglied der Deutschen Angestellten Gewerkschaft DAG, die später mit anderen Gewerkschaften zur ver.di fusionierte. Im Jahre 1978 wurde er bei DAG zum Vorsitzenden der Bundesberufsgruppe Versicherungen und in die Bundestarifkommission gewählt, deren ehrenamtlicher Sprecher er gleichzeitig wurde. Eine ähnliche Funktion nahm er auch nach der Gründung der ver.di bei der neuen Gewerkschaft wahr und konnte so auch dort die Tarifpolitik mitgestalten. Als Mitglied des Gewerkschaftsrats der DAG war er auch am Gründungsprozess der ver.di beteiligt, deren Gründung er in dieser Funktion unterstützte. [5]

Gemeinsam mit der DAG und der damaligen Gewerkschaft HBV plädierte er mit den Arbeitnehmervertretern des Aufsichtsrats der HM für eine Klage wegen des von der Kapitalseite grundsätzlich betriebenen Ausschusses von Arbeiternehmervertretern aus dem Vorstandsausschuss, in dem die Einstellung, Entlassung und Vergütung von Vorstandsmitgliedern vorentschieden wurde. Diese von den Gewerkschaften gemeinsam durchgeführte Klage führte nach Niederlagen in den Vorinstanzen am Ende zum Erfolg bei dem Bundesgerichtshof BGH und beendete eine bundesweit von der Kapitalseite ausgeübte Praxis endgültig.[6][7]

Holger Stubbe ist verheiratet und Vater einer Tochter und lebt in Ammersbek.

Anerkennung

  • 1981 Bundesverdienstkreuz
  • 1978 Berufung durch den Bundespräsidenten in der Versicherungsbeirat beim Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen.

Mitgliedschaften

  • SPD seit 1968
  • DAG und ver.di seit 1962

Einzelnachweise

  1. Festschrift 50 Jahre Gesamtbetriebsrat von 1952 – 2002 und Information der DAG, März 1987
  2. Betriebsratsinformation der Hamburg-Mannheimer Vers. AG von 1980 bis 1985
  3. Was nun, Herr Kaiser?, Hamburg Abendblatt vom 11. Dezember 2000
  4. DAG-Journal 351 von 1981 und Laudatio/Begründung des Bundespräsident für das Bundesverdienstkreuz
  5. DAG-Broschüre, Die Versicherungswirtschaft und der Europäische Binnenmakrt, Bundesberufsgruppe Versicherungen, Stand 1989
  6. BGH, Urteil vom 17. Mai 1993 II ZR 89/92
  7. Der Betriebsberater, Düsseldorf 1993, S. 1609 ff.

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