Organisationsaufbau der SPD

Aus SPD Geschichtswerkstatt
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Der Organisationsaufbau der SPD ist im Organisationsstatut der SPD festgelegt. Es bestimmt die Gliederung der Partei in Ortsvereine, Unterbezirke und Bezirke.

Tatsächlich aber weichen die Bezeichnungen für die Gliederungen oft ab - so wie in Schleswig-Holstein. Das liegt an der langen und wechselvollen Geschichte der Sozialdemokratie in einem Deutschland, dass in dieser Zeit selbst mehrfach die innere Ordnung verändert hat.

  1. Ortsvereine sind die Basis der Organisation der SPD. Allerdings: In Berlin werden sie "Abteilungen", in Hamburg "Distrikte" genannt - manchmal heißen sie aber auch "Stadtbezirk", "Ortsbezirk", "Ortsabteilung" oder ähnliches. In Schleswig-Holstein heißen sie tatsächlich "Ortsvereine".
  2. Unterbezirke sind nächste Ebene der Organisation. In Schleswig-Holstein ist in der Satzung festgelegt, dass die Kreisverbände die Unterbezirke im Sinne des Organisationsstatuts sind - das ist nur in vier anderen Ländern auch noch so.
  3. Bezirke sind laut Organisationsstatut die "Grundlage der Organisation". Und hier wird es ein wenig kompliziert: Es gibt zwei Arten von Bezirken: Diejenigen, deren Zuständigkeitsgebiet mit einem Bundesland übereinstimmen und diejenigen, bei denen das nicht so ist. Die ersten heißen dann Landesverband - außer in Bremen und Hamburg. Die heißen "Landesorganisationen". In Niedersachsen gibt es vier Bezirke. In Hessen gibt es zwei Bezirke. Diese Bezirke haben sich wiederum zum Landesverband Niedersachsen und zum Landesverband Hessen zusammengetan - diese beiden Landesverbände sind entsprechend keine Bezirke im Sinne des Organisationsstatuts, sondern haben nur landespolitische und die weitere von den Bezirken übertragenen Aufgaben zu erfüllen. Der Landesverband Schleswig-Holstein hieß noch bis 1959 Bezirksverband.
  4. Daneben ist es möglich, dass sich diese Gliederungen regional zusammenschließen. In Nordrhein-Westfalen gibt es "Regionen", in Rheinland-Pfalz "Regionalverbände" und in Bayern "Bezirksverbände", die aber natürlich keine "Bezirke" im Sinne des Organisationsstatuts sind, sondern regionale Zusammenschlüsse auf Ebene der bayerischen Regierungsbezirke. Ortsvereine können sich einerseits zusammentun zu einem "Gemeindeverband" oder einem "Stadtverband" - andererseits können sie unselbstständige Untergliederungen bilden, die dann "Distrikt" genannt werden, was aber wiederum nicht mit den "Distrikten" der Landesorganisation Hamburg zu verwechseln ist. Ortsvereine mit Distrikten gibt es bisher in Schleswig-Holstein nicht und Städte mit mehreren Ortsvereinen sind in Schleswig-Holstein nur die kreisfreien Städte, die dann wiederum einen Kreisverband haben, so dass es auch keine Stadtverbände gibt. Es gibt aber Amts-Arbeitsgemeinschaften ("Amts-AGs") - regionale Zusammenschlüsse von Ortsvereinen auf Ebene eines Amts.

Das Parteiengesetz differenziert einfacher und nur nach drei Ebenen: Bundesebene, Länderebene und kommunale Ebene und verwendet dafür die Bezeichnungen "Bundesverband", "Landesverband" und "den Landesverbänden nachgeordnete Gebietsverbände".

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