Enquete-Kommission für die Verfassungs- und Parlamentsreform, 1988: Unterschied zwischen den Versionen
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Nach der Wahl Engholms zum Ministerpräsidenten wurde im Landtag im Juni 1988 eine '''Enquete-Kommission für die Verfassungs- und Parlamentsreform''' und danach einen Sonderausschuss ins Leben gerufen. Durch deren Ergebnisse wurde eine substantielle Parlaments- und Verfassungsreform eingeleitet: | Nach der Wahl Engholms zum Ministerpräsidenten wurde im Landtag im Juni 1988<ref>Antrag der Fraktionen SPD, CDU und des Abgeordneten Karl Otto Meyer (SSW) [[http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/QQD12-14.pdf|Drucksache 12/14] vom 23.06.1988</ref> eine '''Enquete-Kommission für die Verfassungs- und Parlamentsreform''' und danach einen Sonderausschuss ins Leben gerufen. Durch deren Ergebnisse wurde eine substantielle Parlaments- und Verfassungsreform eingeleitet: | ||
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Version vom 16. Juni 2012, 09:59 Uhr
Nach der Wahl Engholms zum Ministerpräsidenten wurde im Landtag im Juni 1988[1] eine Enquete-Kommission für die Verfassungs- und Parlamentsreform und danach einen Sonderausschuss ins Leben gerufen. Durch deren Ergebnisse wurde eine substantielle Parlaments- und Verfassungsreform eingeleitet:
- Das Parlament verfügt danach über weitreichende Initiativ-, Kontroll-, Frage- und Auskunftsrechte
- die Ausschüsse verfügen über ein Selbstbefassungsrecht und tagen öffentlich
- Untersuchungsausschüsse und Eingabenausschuss erhalten starke neue Rechte
- die Unabhängigkeit der Justiz ist durch ein transparentes Richterwahlverfahren gesichert
- Elemente direkter Demokratie eröffnen dem Volk neue Einflussmöglichkeiten
- neue Staatszielbestimmungen (natürliche Lebensgrundlagen, Gleichstellung, Minderheiten) kommen hinzu.
Quellen
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