VEBA-Vertrag: Unterschied zwischen den Versionen
Aus SPD Geschichtswerkstatt
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| Die von [[Björn Engholm]] geführte [[Kabinett Engholm I|Landesregierung]] schloss am [[11. April]] [[1989]] einen Energiesparvertrag mit der [https://de.wikipedia.org/wiki/VEBA VEBA AG] ab. Die VEBA sollte 100.000 DM dafür geben, dass öffentliche Gebäude mit Energiesparglühlampen ausgerüstet werden könnten. Man erhoffte sich davon eine Energieeinsparung von 80%. Der Vertrag umfasste begleitend zu diesem Projekt die Gründung einer Forschungsgesellschaft, aus der die [[Energiestiftung Schleswig-Holstein]] (heute: Innovationsstiftung) und ein Lehrstuhl an der Universität Flensburg hervorgingen.
| | #REDIRECT [[Energiewende]] |
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| Vorangegangen war eine Machtprobe mit der Energiewirtschaft. Diese war unglücklich über die [[Windenergie|Energiepolitik]] der Regierung. Als der Unternehmensverband das Kabinett zum traditionellen Grünkohlessen einlud, las der Gastredner von der VEBA der Regierung die Leviten. Er gebe 100.000 DM für ein Energiesparprogramm und trotzdem werde man kein [[Atomkraft|Atomkraftwerk]] einsparen können. [[Klaus Rave]], von [[1988]] bis [[1995]] Abteilungsleiter Energiewirtschaft in der Landesregierung, entwickelte daraus die Idee für das oben genannte Programm.<ref>Rave, Klaus / Richter, Bernhard: ''[http://www.wachholtz-verlag.de/buch/im-aufwind Im Aufwind: Schleswig-Holsteins Beitrag zur Entwicklung der Windenergie]'' (Neumünster 2008), ISBN 978-3-529-05429-7</ref>
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| == Quellen ==
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| <references />
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| [[Kategorie:Energiepolitik]]
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Aktuelle Version vom 8. Dezember 2015, 16:44 Uhr