Entnazifizierung in Schleswig-Holstein: Unterschied zwischen den Versionen

Aus SPD Geschichtswerkstatt
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 1: Zeile 1:
TODO<ref>"[http://www.zeit.de/1990/05/das-braune-schleswig-holstein/komplettansicht Das braune Schleswig-Holstein]" 26.01.1990, DIE ZEIT</ref>
Nach dem Ende der Naziherrschaft startete die britische Besatzungsmacht in Schleswig-Holstein die '''Entnazifizierung'''. Die Schuldigen der Naziverbrechen sollten bestraft werden und die Bevölkerung demilitarisiert und demokratisiert. Die Briten arbeiteten dabei mit einem Skalensystem von 1–5:
* Hauptschuldige (Kriegsverbrecher)
* Belastete (Aktivisten, Militaristen, Nutznießer)
* Minderbelastete
* Mitläufer
* Entlastete
Die Kategorien 3–5 (leichtere Fälle) werden von Entnazifizierungsausschüssen entschieden, die von den Briten 1946 aus Parteimitgliedern z.B. der SPD vor Ort gebildet werden. Am 1.20.1947 erließen die Briten die Verordnung 110, mit der die Entnazifizierung den Ländern übertragen wurde.
 
In den Beratungen zum Entnazifizierungsgesetz formulierte [[Eugen Lechner]] den Anspruch:
 
:"Wir hab als sozialdemokratische Fraktion an ein Entnazifizierungsgesetz ganz bestimmte und konkrete Forderungen zu stellen, und eine der ersten Forderungen ist, dass die Jugend, wenn sie nicht Verbrechen begangen hat, amnestiert wird. Eine weitere Forderung ist, dass die Ausschaltung und Bestrafung der wirklichen Verbrecher des Dritten Reiches vorgenommen wird. Die dritte Forderung ist die Entfernung der Aktivisten aus Ämtern in Wirtschaft und Politik und in Verbindung damit das Recht auf Überprüfung derjenigen, die von der Militärregierung schon einmal überprüft worden sind. Die weitere Forderung ist, dass den Belastern und Nutznießern und Aktivisten eine Beschränkung auferlegt wird, auch in ihrer Wohnung, und zwar so lange, wie uns das von ihnen auferlegte Unheil dazu zwingt."<ref>Lubowitz, Frank (1986) "Wilhelm Käber - Regierung und Opposition" Neuer Malik Verlag Kiel ISBN: 3-89029-906-7</ref>
 
Nach Verhandlungen mit der britischen Kontrollkommission wurde als Stichtag für die Jugend-Amnestie der 31.12.1918 festgelegt. <ref>"[http://www.zeit.de/1990/05/das-braune-schleswig-holstein/komplettansicht Das braune Schleswig-Holstein]" 26.01.1990, DIE ZEIT</ref>
<ref>"[http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/QQD10-1029.pdf Nationalsozialistische Gewaltherrschaft in Schleswig-Holstein]" Große Anfrage [[Kurt Hamer]] (SPD) 12.06.1985 Drucksache 10/1029, [http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/QQD10-1433.pdf Antwort Landesregierung, Kultusminister/in] 13.03.1986 Drucksache 10/1433, Parlamentsdebatte dazu im [http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/QQP10-73.pdf Plenarprotokoll 10/73] 19.03.1986 S 4503-4566 </ref>
<ref>"[http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/QQD10-1029.pdf Nationalsozialistische Gewaltherrschaft in Schleswig-Holstein]" Große Anfrage [[Kurt Hamer]] (SPD) 12.06.1985 Drucksache 10/1029, [http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/QQD10-1433.pdf Antwort Landesregierung, Kultusminister/in] 13.03.1986 Drucksache 10/1433, Parlamentsdebatte dazu im [http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/QQP10-73.pdf Plenarprotokoll 10/73] 19.03.1986 S 4503-4566 </ref>



Version vom 11. Dezember 2011, 22:00 Uhr

Nach dem Ende der Naziherrschaft startete die britische Besatzungsmacht in Schleswig-Holstein die Entnazifizierung. Die Schuldigen der Naziverbrechen sollten bestraft werden und die Bevölkerung demilitarisiert und demokratisiert. Die Briten arbeiteten dabei mit einem Skalensystem von 1–5:

  • Hauptschuldige (Kriegsverbrecher)
  • Belastete (Aktivisten, Militaristen, Nutznießer)
  • Minderbelastete
  • Mitläufer
  • Entlastete

Die Kategorien 3–5 (leichtere Fälle) werden von Entnazifizierungsausschüssen entschieden, die von den Briten 1946 aus Parteimitgliedern z.B. der SPD vor Ort gebildet werden. Am 1.20.1947 erließen die Briten die Verordnung 110, mit der die Entnazifizierung den Ländern übertragen wurde.

In den Beratungen zum Entnazifizierungsgesetz formulierte Eugen Lechner den Anspruch:

"Wir hab als sozialdemokratische Fraktion an ein Entnazifizierungsgesetz ganz bestimmte und konkrete Forderungen zu stellen, und eine der ersten Forderungen ist, dass die Jugend, wenn sie nicht Verbrechen begangen hat, amnestiert wird. Eine weitere Forderung ist, dass die Ausschaltung und Bestrafung der wirklichen Verbrecher des Dritten Reiches vorgenommen wird. Die dritte Forderung ist die Entfernung der Aktivisten aus Ämtern in Wirtschaft und Politik und in Verbindung damit das Recht auf Überprüfung derjenigen, die von der Militärregierung schon einmal überprüft worden sind. Die weitere Forderung ist, dass den Belastern und Nutznießern und Aktivisten eine Beschränkung auferlegt wird, auch in ihrer Wohnung, und zwar so lange, wie uns das von ihnen auferlegte Unheil dazu zwingt."[1]

Nach Verhandlungen mit der britischen Kontrollkommission wurde als Stichtag für die Jugend-Amnestie der 31.12.1918 festgelegt. [2] [3]


Ende der Entnazifizierung

Im März 1951 kam es daher zur Verabschiedung des "Gesetzes zur Beendigung der Entnazifizierung".[4][5] Bereits mit der Bildung der Regierungskoalition aus BHE, CDU, FDP und DP 1950 hatte der Landtag die Säuberung ausgesetzt. In der konfliktreichen Debatte sagte Käber:

"Schleswig-Holstein stellt fest, dass es in Deutschland nie einen Nationalsozialismus gegeben hat. Die von 1933 bis 1945 begangenen Untaten gegen Leben und Freiheit von Millionen von Menschen sind eine böswillige Erfindung."[4]


Quellen

  1. Lubowitz, Frank (1986) "Wilhelm Käber - Regierung und Opposition" Neuer Malik Verlag Kiel ISBN: 3-89029-906-7
  2. "Das braune Schleswig-Holstein" 26.01.1990, DIE ZEIT
  3. "Nationalsozialistische Gewaltherrschaft in Schleswig-Holstein" Große Anfrage Kurt Hamer (SPD) 12.06.1985 Drucksache 10/1029, Antwort Landesregierung, Kultusminister/in 13.03.1986 Drucksache 10/1433, Parlamentsdebatte dazu im Plenarprotokoll 10/73 19.03.1986 S 4503-4566
  4. Christen, Ulf (1991) "Entnazifizierung im Landtag Schleswig-Holsteins" in: Demokratische Geschichte, Bd 6