Landtagswahlen 1848-1918

Aus SPD Geschichtswerkstatt

Bei den Landtagswahlen 1871-1918 wählten die Bürger in Preußen die Zusammensetzung des Preußisches Abgeordnetenhaus - der zweiten Kammer des Preußischen Landtags. Schleswig-Holstein war Provinz Preußens.

Bei den Wahlen gilt das Dreiklassenwahlrecht. Das bedeutet, die Wahl war ungleich: Die Wähler wurden nach Höhe ihrer Steuerleistung in drei Abteilungen (Klassen) eingeteilt und hatten so ein sehr unterschiedliches Stimmengewicht. Die Wahl der Abgeordneten erfolgte indirekt: die wahlberechtigten Wähler wählten Wahlmänner, diese wiederum die Abgeordneten ihres Wahlbezirkes. Die Wahl war in der dritten Klasse nicht geheim.

Das benachteiligte die ärmeren Menschen - diejenige, die den Großteil der SPD-Wählerschaft ausmachten. Zeitweise beschlossen deswegen die SPD-Parteitage Wahl-Boykotte. Später stellte es der Parteitag es den Gliederungen frei, ob sie an den Wahlen teilnahmen oder nicht.

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