Enquete-Kommission für die Verfassungs- und Parlamentsreform, 1988: Unterschied zwischen den Versionen
Aus SPD Geschichtswerkstatt
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Der Schlussbericht dieser Enquete-Kommission wurde 1989 vorgelegt und bildete die Basis für die erste grundlegende Verfassungsreform in der BRD. | |||
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Version vom 16. Juni 2012, 10:03 Uhr
Nach der Wahl Engholms zum Ministerpräsidenten wurde im Landtag im Juni 1988[1] eine Enquete-Kommission für die Verfassungs- und Parlamentsreform und danach einen Sonderausschuss ins Leben gerufen. Durch deren Ergebnisse wurde eine substantielle Parlaments- und Verfassungsreform eingeleitet:
- Das Parlament verfügt danach über weitreichende Initiativ-, Kontroll-, Frage- und Auskunftsrechte
- die Ausschüsse verfügen über ein Selbstbefassungsrecht und tagen öffentlich
- Untersuchungsausschüsse und Eingabenausschuss erhalten starke neue Rechte
- die Unabhängigkeit der Justiz ist durch ein transparentes Richterwahlverfahren gesichert
- Elemente direkter Demokratie eröffnen dem Volk neue Einflussmöglichkeiten
- neue Staatszielbestimmungen (natürliche Lebensgrundlagen, Gleichstellung, Minderheiten) kommen hinzu.
Der Schlussbericht dieser Enquete-Kommission wurde 1989 vorgelegt und bildete die Basis für die erste grundlegende Verfassungsreform in der BRD.
Quellen
- ↑ Antrag der Fraktionen SPD, CDU und des Abgeordneten Karl Otto Meyer (SSW) Drucksache 12/14 vom 23.06.1988