Enquete-Kommission für die Verfassungs- und Parlamentsreform, 1988: Unterschied zwischen den Versionen

Aus SPD Geschichtswerkstatt
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 7: Zeile 7:
* neue Staatszielbestimmungen (natürliche Lebensgrundlagen, Gleichstellung, Minderheiten) kommen hinzu.
* neue Staatszielbestimmungen (natürliche Lebensgrundlagen, Gleichstellung, Minderheiten) kommen hinzu.


Der Schlussbericht dieser Enquete-Kommission wurde 1989 vorgelegt<ref>Bericht Enquete-Kommission für die Verfassungs- und Parlamentsreform 07.02.1989 [http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/QQD12-180.pdf Drucksache 12/180]</ref> und bildete die Basis für die erste grundlegende Verfassungsreform in der BRD.
Der Schlussbericht dieser Enquete-Kommission wurde 1989 vorgelegt<ref>Bericht Enquete-Kommission für die Verfassungs- und Parlamentsreform 07.02.1989 [http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/QQD12-180.pdf Drucksache 12/180]</ref>. Ein Sonderausschuss diskutierte die Ergebnisse weiter und machte Beschlussempfehlungen<ref>Bericht und Beschlussempfehlung Sonderausschuss "Verfassungs- und Parlamentsreform" 28.11.1989 [http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/QQD12-620.pdf Drucksache 12/620] (neu)</ref>. Das bildete die Basis für die erste grundlegende Verfassungsreform in der BRD.
 
Sonderausschuß zur Beratung des Schlußberichts der Enquete-Kommission "Verfassungs- und Parlamentsreform"<ref>Bericht und Beschlussempfehlung Sonderausschuss "Verfassungs- und Parlamentsreform" 28.11.1989 [http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/QQD12-620.pdf Drucksache 12/620] (neu)</ref>


== Quellen ==
== Quellen ==
<references />
<references />

Version vom 16. Juni 2012, 10:27 Uhr

Nach der Wahl Engholms zum Ministerpräsidenten wurde im Landtag im Juni 1988[1] eine Enquete-Kommission für die Verfassungs- und Parlamentsreform und danach einen Sonderausschuss[2] ins Leben gerufen. Durch deren Ergebnisse wurde eine substantielle Parlaments- und Verfassungsreform eingeleitet:

  • Das Parlament verfügt danach über weitreichende Initiativ-, Kontroll-, Frage- und Auskunftsrechte
  • die Ausschüsse verfügen über ein Selbstbefassungsrecht und tagen öffentlich
  • Untersuchungsausschüsse und Eingabenausschuss erhalten starke neue Rechte
  • die Unabhängigkeit der Justiz ist durch ein transparentes Richterwahlverfahren gesichert
  • Elemente direkter Demokratie eröffnen dem Volk neue Einflussmöglichkeiten
  • neue Staatszielbestimmungen (natürliche Lebensgrundlagen, Gleichstellung, Minderheiten) kommen hinzu.

Der Schlussbericht dieser Enquete-Kommission wurde 1989 vorgelegt[3]. Ein Sonderausschuss diskutierte die Ergebnisse weiter und machte Beschlussempfehlungen[4]. Das bildete die Basis für die erste grundlegende Verfassungsreform in der BRD.

Quellen

  1. Antrag der Fraktionen SPD, CDU und des Abgeordneten Karl Otto Meyer (SSW) 23.06.1988 Drucksache 12/14
  2. Sonderausschuß zur Beratung des Schlußberichts der Enquete-Kommission "Verfassungs- und Parlamentsreform" Link
  3. Bericht Enquete-Kommission für die Verfassungs- und Parlamentsreform 07.02.1989 Drucksache 12/180
  4. Bericht und Beschlussempfehlung Sonderausschuss "Verfassungs- und Parlamentsreform" 28.11.1989 Drucksache 12/620 (neu)