Enquete-Kommission für die Verfassungs- und Parlamentsreform, 1988: Unterschied zwischen den Versionen

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Nach der Wahl Engholms zum Ministerpräsidenten wurde im Landtag im Juni 1988<ref>Antrag der Fraktionen SPD, CDU und des Abgeordneten Karl Otto Meyer (SSW) 23.06.1988 [http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/QQD12-14.pdf Drucksache 12/14]</ref> eine '''Enquete-Kommission für die Verfassungs- und Parlamentsreform''' und danach einen Sonderausschuss ins Leben gerufen. Durch deren Ergebnisse wurde eine substantielle Parlaments- und Verfassungsreform eingeleitet:
Nach der Wahl Engholms zum Ministerpräsidenten wurde im Landtag im Juni 1988<ref>Antrag der Fraktionen SPD, CDU und des Abgeordneten Karl Otto Meyer (SSW) 23.06.1988 [http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/QQD12-14.pdf Drucksache 12/14]</ref> eine '''Enquete-Kommission für die Verfassungs- und Parlamentsreform''' und danach einen Sonderausschuss<ref>Sonderausschuß zur Beratung des Schlußberichts der Enquete-Kommission "Verfassungs- und Parlamentsreform" [http://lissh.lvn.parlanet.de/cgi-bin/starfinder/0?path=lisshfl.txt&id=FASTLINK&pass=&search=%28%28%28%28FASTW%2cDARTS%2c1DES2%3d%28%28%22ENQUETE%22%29%29%29+AND+%28FASTDAT%3d1988*+THRU+1990*%29%29+NOT+TYP%3dPSEUDOVORGANG%29+AND+WP%3d12%29+AND+DID%3DN-439&format=WEBDOKFL Link]</ref> ins Leben gerufen. Durch deren Ergebnisse wurde eine substantielle Parlaments- und Verfassungsreform eingeleitet:
* Das Parlament verfügt danach über weitreichende Initiativ-, Kontroll-, Frage- und Auskunftsrechte
* Das Parlament verfügt danach über weitreichende Initiativ-, Kontroll-, Frage- und Auskunftsrechte
* die Ausschüsse verfügen über ein Selbstbefassungsrecht und tagen öffentlich
* die Ausschüsse verfügen über ein Selbstbefassungsrecht und tagen öffentlich

Version vom 16. Juni 2012, 10:22 Uhr

Nach der Wahl Engholms zum Ministerpräsidenten wurde im Landtag im Juni 1988[1] eine Enquete-Kommission für die Verfassungs- und Parlamentsreform und danach einen Sonderausschuss[2] ins Leben gerufen. Durch deren Ergebnisse wurde eine substantielle Parlaments- und Verfassungsreform eingeleitet:

  • Das Parlament verfügt danach über weitreichende Initiativ-, Kontroll-, Frage- und Auskunftsrechte
  • die Ausschüsse verfügen über ein Selbstbefassungsrecht und tagen öffentlich
  • Untersuchungsausschüsse und Eingabenausschuss erhalten starke neue Rechte
  • die Unabhängigkeit der Justiz ist durch ein transparentes Richterwahlverfahren gesichert
  • Elemente direkter Demokratie eröffnen dem Volk neue Einflussmöglichkeiten
  • neue Staatszielbestimmungen (natürliche Lebensgrundlagen, Gleichstellung, Minderheiten) kommen hinzu.

Der Schlussbericht dieser Enquete-Kommission wurde 1989 vorgelegt[3] und bildete die Basis für die erste grundlegende Verfassungsreform in der BRD.

Quellen

  1. Antrag der Fraktionen SPD, CDU und des Abgeordneten Karl Otto Meyer (SSW) 23.06.1988 Drucksache 12/14
  2. Sonderausschuß zur Beratung des Schlußberichts der Enquete-Kommission "Verfassungs- und Parlamentsreform" Link
  3. Bericht und Beschlussempfehlung Sonderausschuss "Verfassungs- und Parlamentsreform" 28.11.1989 Drucksache 12/620 (neu)