Enquete-Kommission für die Verfassungs- und Parlamentsreform, 1988

Aus SPD Geschichtswerkstatt

Nach der Wahl Engholms zum Ministerpräsidenten wurde im Landtag im Juni 1988[1] eine Enquete-Kommission für die Verfassungs- und Parlamentsreform und danach einen Sonderausschuss ins Leben gerufen. Durch deren Ergebnisse wurde eine substantielle Parlaments- und Verfassungsreform eingeleitet:

  • Das Parlament verfügt danach über weitreichende Initiativ-, Kontroll-, Frage- und Auskunftsrechte
  • die Ausschüsse verfügen über ein Selbstbefassungsrecht und tagen öffentlich
  • Untersuchungsausschüsse und Eingabenausschuss erhalten starke neue Rechte
  • die Unabhängigkeit der Justiz ist durch ein transparentes Richterwahlverfahren gesichert
  • Elemente direkter Demokratie eröffnen dem Volk neue Einflussmöglichkeiten
  • neue Staatszielbestimmungen (natürliche Lebensgrundlagen, Gleichstellung, Minderheiten) kommen hinzu.

Der Schlussbericht dieser Enquete-Kommission wurde 1989 vorgelegt und bildete die Basis für die erste grundlegende Verfassungsreform in der BRD.

Quellen

  1. Antrag der Fraktionen SPD, CDU und des Abgeordneten Karl Otto Meyer (SSW) Drucksache 12/14 vom 23.06.1988