Enquete-Kommission für die Verfassungs- und Parlamentsreform, 1988

Aus SPD Geschichtswerkstatt

Nach der Wahl Engholms zum Ministerpräsidenten wurde im Landtag im Juni 1988[1] eine Enquete-Kommission für die Verfassungs- und Parlamentsreform und danach einen Sonderausschuss[2] ins Leben gerufen. Durch deren Ergebnisse wurde eine substantielle Parlaments- und Verfassungsreform eingeleitet:

  • Das Parlament verfügt danach über weitreichende Initiativ-, Kontroll-, Frage- und Auskunftsrechte
  • die Ausschüsse verfügen über ein Selbstbefassungsrecht und tagen öffentlich
  • Untersuchungsausschüsse und Eingabenausschuss erhalten starke neue Rechte
  • die Unabhängigkeit der Justiz ist durch ein transparentes Richterwahlverfahren gesichert
  • Elemente direkter Demokratie eröffnen dem Volk neue Einflussmöglichkeiten
  • neue Staatszielbestimmungen (natürliche Lebensgrundlagen, Gleichstellung, Minderheiten) kommen hinzu.

Der Schlussbericht dieser Enquete-Kommission wurde 1989 vorgelegt[3] und bildete die Basis für die erste grundlegende Verfassungsreform in der BRD.

Quellen

  1. Antrag der Fraktionen SPD, CDU und des Abgeordneten Karl Otto Meyer (SSW) 23.06.1988 Drucksache 12/14
  2. Sonderausschuß zur Beratung des Schlußberichts der Enquete-Kommission "Verfassungs- und Parlamentsreform" Link
  3. Bericht und Beschlussempfehlung Sonderausschuss "Verfassungs- und Parlamentsreform" 28.11.1989 Drucksache 12/620 (neu)