Hilfe:Rechtsfragen bei Bildern

Aus SPD Geschichtswerkstatt

Bilder sind eine Bereicherung für jeden Artikel. Aber wir müssen einige rechtliche Dinge beachten, um keine Probleme zu bekommen.

Urheberrecht

Zu erst einmal gelten verschiedene Regeln für die unterschiedlichen Typen von Bildern: Fotos, Scans und Grafiken.

  1. Wenn Du das Foto selbst gemacht hast, hast Du selbst das Urheberrecht. Dann kannst Du beim Hochladen einfach als Lizenz "Creative Commons Attribution Sharealike 3.0" auswählen. Wenn Personen auf dem Foto sind, musst Du deren Persönlichkeitsrechte beachten. Siehe unten.
  2. Wenn Du selbst eine Grafik z.B. von Wahlergebnissen erstellt hast, kannst Du die auch einfach hochladen und als Lizenz "Creative Commons Attribution Sharealike 3.0" auswählen.
  3. Wenn Du nicht weißt, wer das Foto oder die Grafik gemacht hat: FINGER WEG! Egal, ob bekannt oder unbekannt: Alle Rechte des Fotografen oder der Fotografin (bzw. der Erb*innen) bestehen noch 70 Jahre über seinen oder ihren Tod hinaus.
  4. Wenn das Foto aus einem privaten Bestand stammt und Dir jemand das Foto zur Veröffentlichung gegeben hat, sag der Person bitte, dass das unter Umständen weiterverwendet werden könnte. Gib die Quelle des Fotos bitte in der Beschreibung an und wähle als Lizenz "Creative Commons Attribution Sharealike 3.0" aus.
  5. Bei Scans oder bei abfotografierten Dinge gilt: Wenn da Fotos oder Grafiken drauf sind gilt das Urheberrecht. Auch bei Texten gilt das Urheberrecht 70 Jahre nach dem Tod des Autors oder der Autorin. Auch bei gescannten oder abfotografierten Quellen gilt das Persönlichkeitsrecht, wenn da Menschen drauf sind.
  6. Wenn Du nicht sicher bist: Frag uns einfach!

Spezialfälle:

  1. Die Fotos des Fotoarchivs der Landeshauptstadt Kiel kannst Du verwenden. Du musst dann nur die gleiche Lizenz angeben, wie im Archiv vorgegeben ist.

Persönlichkeitsrechte

Fotos sind wichtig, um eine Person, eine Zeit, ein Ereignis vorstellbar zu machen. Aber nicht jede Abbildung, die in der GeW verwendet wird, ist ein Foto. Wenn Du ein Programm o.ä. (wie in der Abbildung rechts) scanst oder abfotografierst, begründet das noch kein Urheberrecht im Sinne des folgenden Abschnitts. Das Scannen gilt nicht als künstlerische Leistung, und das Urheberrecht am Abgebildeten liegt bei den damaligen Urheber*innen. In unserem Beispiel wäre der Inhalt, da von 1926, gemeinfrei. Die Angabe "Der Urheber hält alle Rechte" ergibt da keinen Sinn.


Ansonsten musst Du bei Fotos besonders vorsichtig mit den Rechten sein:

Sicher ist die Sache, wenn Du das Foto selbst gemacht hast. Wenn Du nicht weißt, wer es gemacht hat: FINGER WEG! Egal, ob bekannt oder unbekannt: Alle Rechte des Fotografen oder der Fotografin (bzw. der Erb*innen) bestehen noch 70 Jahre über seinen oder ihren Tod hinaus. Ausnahme: Eindeutig private Fotos, die keine Ansprüche an künstlerischen Wert erfüllen, unterliegen nicht im selben Maße dem Urheberrecht - z. B. wenn jemand aus dem OV auf der Fahrradtour zu Pfingsten 1975 auf den Auslöser gedrückt hat und sich die Fotos im Nachlass finden. Dies ist aber nicht immer eindeutig ermittelbar. Portrait-artige Fotos von Personen solltest Du nur hochladen, wenn die Person dem zugestimmt hat - am besten schriftlich! Es könnte sonst das "Recht am eigenen Bild" verletzt werden. Das kann auch für private Fotos gelten. Wenn Du Fotos aus freien Quellen benutzt, musst Du die Lizenzen beachten. Die WikiCommons-Fotos stehen unter der Creative Commons-Lizenz; sie liefern einen entsprechenden Hinweis zum Kopieren mit. Wenn Du Fotos aus dem Fotoarchiv des Kieler Stadtarchivs (oder eines anderen Archivs) benutzt, verwende die entsprechende Lizenz in der Auswahl und kopiere alle Infos, die der Katalog hergibt: Signatur, Archivtitel, Beschreibung, Datierung, Fotograf*in. Über die Signatur können Interessierte die Originale im Stadtarchiv finden.

Lizenzen

Wir verwenden verschiedene freie Lizenzen in unserem Wiki:

  1. Gemeinfrei. Gemeinfreie Texte und Bilder können von allen Menschen verwendet werden, ohne jemanden zu fragen. Das ist bei alten Inhalten so, wenn das Urheberrecht abgelaufen ist. Normalerweise gilt das Urheberrecht bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers oder der Urheberin. Bei Fotos aber gilt das nur bei wirklich wichtigen oder künstlerischen Fotos. Bei Schnappschüssen, Automatenfotos, Bilder aus Überwachungskameras und Satellitenaufnahmen sowie Dokumentaraufnahmen, die nur das Geschehen wiedergeben, wie Nachrichtenbeiträge über Politik, Kultur und Sport. Aber auch Fotos von Familienfeiern können zu den Laufbildern zählen. Dann läuft das Urheberrecht 50 Jahre nach der Veröffentlichung oder nach ihrer Erstellung aus.
  2. Creative Commons Attribution Sharealike 3.0. Bei dieser Lizenz dürfe alle die Inhalte benutzen, müssen aber daran schreiben, dass die Inhalte von der SPD Geschichtswerkstatt kommen und dass die unter dieser Lizenz stehen. Alle unsere Texte stehen unter dieser Lizenz. Wer so einen Eintrag beispielsweise auf seiner eigenen Website verwenden will, muss angeben: Text: SPD Geschichtswerkstatt / Creative Commons Attribution Sharealike 3.0

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