Atomwaffenfreie Zone: Unterschied zwischen den Versionen

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: "Die Bundesländer halten sich in ihrer Argumentation an ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1958, das damals eine von der SPD initiierte "Volksbefragung über die atomare Bewaffnung der Bundesrepublik" stoppte. Die Ausrüstung der Bundeswehr, so das höchste Gericht, gehöre "nicht zu den Angelegenheiten des örtlichen Wirkungskreises". Die Juristen legten aber auch fest, wann eine Gemeinde Stellung nehmen darf: wenn die "konkrete Absicht besteht, auf ihrem Gemeindegebiet" etwa "eine militärische Anlage, z. B. eine Abschußbasis für Atomsprengkörper zu errichten".<ref>DER SPIEGEL 8/1983 "[http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-14022489.html Friedensbewegung: Innere Dynamik]"</ref>
: "Die Bundesländer halten sich in ihrer Argumentation an ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1958, das damals eine von der SPD initiierte "Volksbefragung über die atomare Bewaffnung der Bundesrepublik" stoppte. Die Ausrüstung der Bundeswehr, so das höchste Gericht, gehöre "nicht zu den Angelegenheiten des örtlichen Wirkungskreises". Die Juristen legten aber auch fest, wann eine Gemeinde Stellung nehmen darf: wenn die "konkrete Absicht besteht, auf ihrem Gemeindegebiet" etwa "eine militärische Anlage, z. B. eine Abschußbasis für Atomsprengkörper zu errichten".<ref>DER SPIEGEL 8/1983 "[http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-14022489.html Friedensbewegung: Innere Dynamik]"</ref>


== Beispielantrag ==
Im August [[1983]] hat die SPD Schleswig-Holstein eine Informationssammlung für ihre Ortsvereine veröffentlicht. In der sogenannten "Friedensmappe" fand sich auch eine "Checkliste" für Ortsvereine, die in ihrem Stadt- bzw. Gemeinderat einen Entschließungsantrag einbringen wollten, mit dem sich die Kommune zur Atomwaffenfreien Zone erklärte.
Die Checkliste erklärte, dass zunächst die SPD vor Ort über eine Formulierung abstimmen sollte. Dann sollte die Presse über den bevorstehenden Antrag im Gemeinderat informiert werden und dann der Antrag auch offiziell gestellt werden. Die vorgeschlagene Formulierung lautete:
: ''' Entschließung '''<br>
: ''Unter Wahrnehmung unserer verfassungsmäßigen Rechte als Gemeinwesen, in Ansehung der Lebensinteressen unserer Bürger, mit dem Willen, und dem Ziel, dem Frieden in der Welt zu dienen, dem menschenverachtenden und friedenstörenden atomaren Wettrüsten ein Ende zu bereiten, fordert der Rat der Gemeinde / Stadt:''
: 1. ''die Bundesregierung auf, das Gebiet der Gemeinde / Stadt bei ihrer zukünftigen Planung von der Lagerung, Stationierung und den Transport von Atom- und sonstigen Massenvernichtungswaffen freizuhalten,''
: 2. ''den Kreistag, die Kreistagsabgeordneten sowie die Kreisverwaltung auf, diesen Willen der Gemeinde / Stadt bei Planung und Vollzug von Kreisaufgaben zu berücksichtigen,''
: 3. ''die Verwaltung auf, diesen Willen der Gemeinde bei allen konkreten Anliegen gegenüber den zuständigen Organen durchzusetzen,''
: 4. ''in dieser Angelegenheit Kontakte mit den Partnerstädten aufzunehmen''
== Bilder ==
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Datei:Checkliste Atomwaffenfreie Zone.jpg|Checkliste, 1983
Datei:Dirk atomwaffenfreie Zone.jpg|Plakat aus Stormarn
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== Quellen ==
== Quellen ==

Version vom 23. Februar 2015, 22:11 Uhr

[[Datei:{{#setmainimage:Dirk atomwaffenfreie Zone.jpg}}|thumb|200px|right|Aufruf zu einer Unterschriftenaktion im Kreis Stormarn]] Anfang der 1980er Jahren haben sich Schulen und Kommunen in Reaktion auf den NATO-Doppelbeschluss in ganz Deutschland zu atomwaffenfreien Zonen erklärt. Auch in Schleswig-Holstein, stellte die SPD in verschiedenen Gemeindeversammlungen (zum Beispiel in Ahrensburg[1] oder in Kiel[2]) entsprechende Anträge. Der CDU-Innenminister stufte Anträge dieser Art als "rechtswidrig" ein:

"Die Bundesländer halten sich in ihrer Argumentation an ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1958, das damals eine von der SPD initiierte "Volksbefragung über die atomare Bewaffnung der Bundesrepublik" stoppte. Die Ausrüstung der Bundeswehr, so das höchste Gericht, gehöre "nicht zu den Angelegenheiten des örtlichen Wirkungskreises". Die Juristen legten aber auch fest, wann eine Gemeinde Stellung nehmen darf: wenn die "konkrete Absicht besteht, auf ihrem Gemeindegebiet" etwa "eine militärische Anlage, z. B. eine Abschußbasis für Atomsprengkörper zu errichten".[3]

Beispielantrag

Im August 1983 hat die SPD Schleswig-Holstein eine Informationssammlung für ihre Ortsvereine veröffentlicht. In der sogenannten "Friedensmappe" fand sich auch eine "Checkliste" für Ortsvereine, die in ihrem Stadt- bzw. Gemeinderat einen Entschließungsantrag einbringen wollten, mit dem sich die Kommune zur Atomwaffenfreien Zone erklärte.

Die Checkliste erklärte, dass zunächst die SPD vor Ort über eine Formulierung abstimmen sollte. Dann sollte die Presse über den bevorstehenden Antrag im Gemeinderat informiert werden und dann der Antrag auch offiziell gestellt werden. Die vorgeschlagene Formulierung lautete:

Entschließung
Unter Wahrnehmung unserer verfassungsmäßigen Rechte als Gemeinwesen, in Ansehung der Lebensinteressen unserer Bürger, mit dem Willen, und dem Ziel, dem Frieden in der Welt zu dienen, dem menschenverachtenden und friedenstörenden atomaren Wettrüsten ein Ende zu bereiten, fordert der Rat der Gemeinde / Stadt:
1. die Bundesregierung auf, das Gebiet der Gemeinde / Stadt bei ihrer zukünftigen Planung von der Lagerung, Stationierung und den Transport von Atom- und sonstigen Massenvernichtungswaffen freizuhalten,
2. den Kreistag, die Kreistagsabgeordneten sowie die Kreisverwaltung auf, diesen Willen der Gemeinde / Stadt bei Planung und Vollzug von Kreisaufgaben zu berücksichtigen,
3. die Verwaltung auf, diesen Willen der Gemeinde bei allen konkreten Anliegen gegenüber den zuständigen Organen durchzusetzen,
4. in dieser Angelegenheit Kontakte mit den Partnerstädten aufzunehmen

Bilder

Quellen