Reichstagswahlen 1919-1933: Unterschied zwischen den Versionen

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Am [[14. Juli]] [[1933]] erklärte sich die NSdAP mit dem § 1 des "Gesetzes gegen die Neubildung von Parteien" zur einzigen in Deutschland bestehenden Partei. Es fanden dann noch drei Reichstagswahlen statt, im November [[1933]], [[1936]] und [[1938]]. Das waren dann aber keine freien Wahlen mehr. Die SPD war seit dem [[22. Juni]] verboten und konnte nicht antreten.
Am [[14. Juli]] [[1933]] erklärte sich die NSdAP mit dem § 1 des "Gesetzes gegen die Neubildung von Parteien" zur einzigen in Deutschland bestehenden Partei. Es fanden dann noch drei Reichstagswahlen statt, im November [[1933]], [[1936]] und [[1938]]. Das waren dann aber keine freien Wahlen mehr. Die SPD war seit dem [[22. Juni]] verboten und konnte nicht antreten.
== Literatur ==
* Göllnitz, Martin: ''Der Kreis Plön.'' in: Auge, Oliver (Hrsg.): ''[https://kreis-ploen.de/media/custom/2158_2712_1.PDF?1528965507 150 Jahre Kreis in Schleswig-Holstein.]'' Schleswig-Holsteinischer Landkreistag, 2017 ISBN 978-3-88312-398-1


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Version vom 15. März 2022, 23:28 Uhr

Die Reichstagswahlen 1919-1933 fanden unter anderen Voraussetzungen statt als die Reichstagswahlen im Kaiserreich. Die Wahl zur Weimarer Nationalversammlung 1919 war die erste deutschlandweite Wahl nach dem Verhältniswahlsystem. Erstmals durften auch Frauen wählen. Zusammen mit der Absenkung des Wahlalters von 25 auf 20 Jahre und dem Wahlrecht für Soldaten war dies die größte Wahlrechtsausweitung in der deutschen Geschichte.

Am 14. Juli 1933 erklärte sich die NSdAP mit dem § 1 des "Gesetzes gegen die Neubildung von Parteien" zur einzigen in Deutschland bestehenden Partei. Es fanden dann noch drei Reichstagswahlen statt, im November 1933, 1936 und 1938. Das waren dann aber keine freien Wahlen mehr. Die SPD war seit dem 22. Juni verboten und konnte nicht antreten.

Literatur