Landtagswahlen 1848-1918: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Datei:Berlin, Mitte, Niederkirchnerstraße, Preußisches und Berliner Abgeordnetenhaus.jpg|alternativtext=Der Preußische Landtag, ehemals Sitz des Preußischen und heute des Berliner Abgeordnetenhauses|mini|Der Preußische Landtag, ab 1899 Sitz des Preußischen und heute des Berliner Abgeordnetenhauses]]
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Bei den '''Landtagswahlen 1848-1918''' wählten die Bürger in Preußen die Zusammensetzung des Preußisches Abgeordnetenhaus - der zweiten Kammer des Preußischen Landtags. Die erste Kammer, das Herrenhaus, bestand aus Vertretern des Königshauses, des Adels und aus einzelnen vom König individuell berufenen Abgeordneten.
Bei den '''Landtagswahlen 1848-1918''' wählten die Bürger in Preußen die Zusammensetzung des Preußisches Abgeordnetenhauses - der zweiten Kammer des Preußischen Landtags. Die erste Kammer, das Herrenhaus, bestand aus Vertretern des Königshauses, des Adels und aus einzelnen vom König individuell berufenen Abgeordneten.


Nach dem Krieg mit Österreich wird Schleswig-Holstein [[1866]] Provinz Preußens und erhielt im Abgeordnetenhaus 18 Sitze. Ab [[1876]] kommt noch ein Sitz für das [[Kreisverband Herzogtum Lauenburg|Herzogtum Lauenburg]] hinzu.
Nach dem Krieg mit Österreich wurde Schleswig-Holstein [[1866]] preußische Provinz und erhielt im Abgeordnetenhaus 18 Sitze. Ab [[1876]] kam noch ein Sitz für das [[Kreisverband Herzogtum Lauenburg|Herzogtum Lauenburg]] hinzu.


Bei den Wahlen zum Abgeordnetenhaus gilt das [https://de.wikipedia.org/wiki/Dreiklassenwahlrecht Dreiklassenwahlrecht]. Das bedeutet, die Wahl war ungleich: Die Wähler wurden nach Höhe ihrer Steuerleistung in drei Abteilungen (Klassen) eingeteilt und hatten so ein sehr unterschiedliches Stimmengewicht. Die Wahl der Abgeordneten erfolgte indirekt: die wahlberechtigten Wähler wählten Wahlmänner, diese wiederum die Abgeordneten ihres Wahlbezirkes. Die Wahl war in der dritten Klasse nicht geheim. <blockquote>"Das Wahlrecht für das Abgeordnetenhaus des preußischen Landtags seit [[1849]] sah die allgemeine, indirekte, ungleiche und öffentliche Wahl der Abgeordneten durch die männlichen preußischen Staatsangehörigen vor, die mindestens das 24. Lebensjahr vollendet hatten, in Preußen seit mindestens 6 Monaten ihren Wohnsitz hatten, keine Armenunterstützung bezogen und ihrer bürgerlichen Ehrenrechte nicht verlustig waren (§§8-9 WahlGPA). Ab [[1874]] waren Wahlberechtigte im aktiven Militärdienst von der Wahl ausgeschlossen."<ref>wahlen-in-deutschland.de: [https://wahlen-in-deutschland.de/klPreussen.htm Landtag von Preußen 1848-1918]</ref> </blockquote>Das benachteiligte die ärmeren Menschen - diejenige, die den Großteil der SPD-Wählerschaft ausmachten. Überhaupt waren dadurch nur rund 20 % der Bevölkerung Preußens wahlberechtigt - 80 % davon in der dritten Klasse. Zeitweise beschlossen deswegen die SPD-Parteitage Wahl-Boykotte. Später stellte es der Parteitag es den Gliederungen frei, ob sie an den Wahlen teilnahmen oder nicht. So schaffte es die SPD erst bei den letzten zwei Wahlen, [[1908]] und [[1913]], einige Mandate zu erringen.  
Bei den Wahlen zum Abgeordnetenhaus galt das [https://de.wikipedia.org/wiki/Dreiklassenwahlrecht Dreiklassenwahlrecht]. Das bedeutete, die Wahl war ungleich: Die Wähler wurden nach Höhe ihrer Steuerleistung in drei Abteilungen (Klassen) eingeteilt, ihre Stimmen hatten so ein sehr unterschiedliches Gewicht. Die Wahl der Abgeordneten erfolgte indirekt: die wahlberechtigten Wähler wählten Wahlmänner, diese wiederum die Abgeordneten ihres Wahlbezirkes. Die Wahl war in der dritten Klasse nicht geheim. <blockquote>"Das Wahlrecht für das Abgeordnetenhaus des preußischen Landtags seit [[1849]] sah die allgemeine, indirekte, ungleiche und öffentliche Wahl der Abgeordneten durch die männlichen preußischen Staatsangehörigen vor, die mindestens das 24. Lebensjahr vollendet hatten, in Preußen seit mindestens 6 Monaten ihren Wohnsitz hatten, keine Armenunterstützung bezogen und ihrer bürgerlichen Ehrenrechte nicht verlustig waren (§§8-9 WahlGPA). Ab [[1874]] waren Wahlberechtigte im aktiven Militärdienst von der Wahl ausgeschlossen."<ref>wahlen-in-deutschland.de: [https://wahlen-in-deutschland.de/klPreussen.htm Landtag von Preußen 1848-1918]</ref> </blockquote>Das benachteiligte die ärmeren Menschen - diejenige, die den Großteil der SPD-Wählerschaft ausmachten. Überhaupt waren dadurch nur rund 20 % der Bevölkerung Preußens wahlberechtigt - 80 % davon in der dritten Klasse. Zeitweise beschlossen deswegen die SPD-Parteitage Wahl-Boykotte. Später stellte der Parteitag es den Gliederungen frei, ob sie an den Wahlen teilnahmen oder nicht. So schaffte es die SPD erst bei den letzten zwei Wahlen, [[1908]] und [[1913]], einige Mandate zu erringen.  


Am [[15. November]] [[1918]] löste das [https://de.wikipedia.org/wiki/Preu%C3%9Fisches_Revolutionskabinett preußische Revolutionskabinett aus MSPD und USPD] im Zuge der [[Novemberrevolution]] das Abgeordnetenhaus auf.  
Am [[15. November]] [[1918]] löste das [https://de.wikipedia.org/wiki/Preu%C3%9Fisches_Revolutionskabinett preußische Revolutionskabinett aus MSPD und USPD] im Zuge der [[Kieler Arbeiter- und Matrosenaufstand|Novemberrevolution]] das Abgeordnetenhaus auf.  


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Version vom 6. August 2020, 07:35 Uhr

Der Preußische Landtag, ehemals Sitz des Preußischen und heute des Berliner Abgeordnetenhauses
Der Preußische Landtag, ab 1899 Sitz des Preußischen und heute des Berliner Abgeordnetenhauses

Bei den Landtagswahlen 1848-1918 wählten die Bürger in Preußen die Zusammensetzung des Preußisches Abgeordnetenhauses - der zweiten Kammer des Preußischen Landtags. Die erste Kammer, das Herrenhaus, bestand aus Vertretern des Königshauses, des Adels und aus einzelnen vom König individuell berufenen Abgeordneten.

Nach dem Krieg mit Österreich wurde Schleswig-Holstein 1866 preußische Provinz und erhielt im Abgeordnetenhaus 18 Sitze. Ab 1876 kam noch ein Sitz für das Herzogtum Lauenburg hinzu.

Bei den Wahlen zum Abgeordnetenhaus galt das Dreiklassenwahlrecht. Das bedeutete, die Wahl war ungleich: Die Wähler wurden nach Höhe ihrer Steuerleistung in drei Abteilungen (Klassen) eingeteilt, ihre Stimmen hatten so ein sehr unterschiedliches Gewicht. Die Wahl der Abgeordneten erfolgte indirekt: die wahlberechtigten Wähler wählten Wahlmänner, diese wiederum die Abgeordneten ihres Wahlbezirkes. Die Wahl war in der dritten Klasse nicht geheim.

"Das Wahlrecht für das Abgeordnetenhaus des preußischen Landtags seit 1849 sah die allgemeine, indirekte, ungleiche und öffentliche Wahl der Abgeordneten durch die männlichen preußischen Staatsangehörigen vor, die mindestens das 24. Lebensjahr vollendet hatten, in Preußen seit mindestens 6 Monaten ihren Wohnsitz hatten, keine Armenunterstützung bezogen und ihrer bürgerlichen Ehrenrechte nicht verlustig waren (§§8-9 WahlGPA). Ab 1874 waren Wahlberechtigte im aktiven Militärdienst von der Wahl ausgeschlossen."[1]

Das benachteiligte die ärmeren Menschen - diejenige, die den Großteil der SPD-Wählerschaft ausmachten. Überhaupt waren dadurch nur rund 20 % der Bevölkerung Preußens wahlberechtigt - 80 % davon in der dritten Klasse. Zeitweise beschlossen deswegen die SPD-Parteitage Wahl-Boykotte. Später stellte der Parteitag es den Gliederungen frei, ob sie an den Wahlen teilnahmen oder nicht. So schaffte es die SPD erst bei den letzten zwei Wahlen, 1908 und 1913, einige Mandate zu erringen.

Am 15. November 1918 löste das preußische Revolutionskabinett aus MSPD und USPD im Zuge der Novemberrevolution das Abgeordnetenhaus auf.

Ergebnisse

Wahlergebnisse der SPD[2]
Jahr Stimmanteil Veränderung Mandate
1898 2,3 % 0
1903 18,8 % + 12,3 0
1908 23,9 % + 5,1 6
1913 28,4 % + 4,5 10

Links

Quellen

  1. wahlen-in-deutschland.de: Landtag von Preußen 1848-1918
  2. Für die Wahlen vor 1898 liegen zur Parteistellung der Urwähler keine zusammenhängende Angaben der Amtlichen Statistik vor, laut wahlen-in-deutschland.de: Landtag von Preußen 1848-1918