Der gläserne Abgeordnete: Unterschied zwischen den Versionen

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: ''"Einmal jährlich schaltete Gansel eine halbseitige Anzeige in der lokalen Zeitung und listete Einnahmen, Ausgaben und den Steuerbescheid auf. Selbst die Finanzierung seines Hauses wie sämtliche Kontostände legte Gansel offen. Später legte er all diese Auskünfte dem Parteitag der [[Kreisverband Kiel|Kieler SPD]] vor und verschickte sie auf Wunsch."''<ref>Daniel Friedrich Sturm "[http://www.welt.de/welt_print/article1005456/Deutschlands-glaesernste-Abgeordnete.html|Deutschlands gläsernste Abgeordnete]", Die Welt 07.07.2007</ref>
: ''"Einmal jährlich schaltete Gansel eine halbseitige Anzeige in der lokalen Zeitung und listete Einnahmen, Ausgaben und den Steuerbescheid auf. Selbst die Finanzierung seines Hauses wie sämtliche Kontostände legte Gansel offen. Später legte er all diese Auskünfte dem Parteitag der [[Kreisverband Kiel|Kieler SPD]] vor und verschickte sie auf Wunsch."''<ref>Daniel Friedrich Sturm "[http://www.welt.de/welt_print/article1005456/Deutschlands-glaesernste-Abgeordnete.html|Deutschlands gläsernste Abgeordnete]", Die Welt 07.07.2007</ref>
[[1975]] entschied das Bundesverfassungsgerichte in seinem "Diäten-Urteil" zur Verfassungsmäßigkeit der Entschädigungsregelung für Abgeordnete unter Leitsatz 5:
: "GG Art 48 Abs 3 in Verbindung mit GG Art 38 Abs 1 verlangt gesetzliche Vorkehrungen dagegen, daß Abgeordnete Bezüge aus einem Angestelltenverhältnis, aus einem sog Beratervertrag oder ähnlichem, ohne die danach geschuldeten Dienste zu leisten, nur deshalb erhalten, weil von ihnen im Hinblick auf ihr Mandat erwartet wird, sie würden im Parlament die Interessen des zahlenden Arbeitgebers, Unternehmers oder der zahlenden Großorganisation vertreten und nach Möglichkeit durchzusetzen versuchen. Einkünfte dieser Art sind mit dem unabhängigen Status der Abgeordneten und ihrem Anspruch auf gleichmäßige finanzielle Ausstattung in ihrem Mandat unvereinbar."<ref>Bundesverfassungsgericht [http://www.transparency.de/fileadmin/pdfs/Themen/Politik/Diaetenurteil_1975.pdf BVerfGE 40, 296]</ref>


[[1977]] fasste die SPD Schleswig-Holstein den Beschluss, dass die Offenlegung aller Einkünfte für die Mandatsträger des Europäischen Parlaments, des Bundestages und der Landtage verpflichtend sei. Nach der "[https://de.wikipedia.org/wiki/Flick-Aff%C3%A4re Flick-Affäre]" wurde diese Forderung [[1984]] noch einmal erneuert<ref>Beschlussdatenbank: [http://beschluesse.spd-schleswig-holstein.de/wiki/S12:_Parteispenden_%281984%29 S12: Parteispenden (1984)]</ref>.
[[1977]] fasste die SPD Schleswig-Holstein den Beschluss, dass die Offenlegung aller Einkünfte für die Mandatsträger des Europäischen Parlaments, des Bundestages und der Landtage verpflichtend sei. Nach der "[https://de.wikipedia.org/wiki/Flick-Aff%C3%A4re Flick-Affäre]" wurde diese Forderung [[1984]] noch einmal erneuert<ref>Beschlussdatenbank: [http://beschluesse.spd-schleswig-holstein.de/wiki/S12:_Parteispenden_%281984%29 S12: Parteispenden (1984)]</ref>.
Als [[1995]] das Abgeordnetengesetz geändert werden soll, stelle 150 Abgeordnete unter Federführung von Norbert Gansel und [[Peter Conradi]] einen Antrag, in das Gesetz eine Offenlegungspflicht zu schreiben.<ref>Bundestag: [http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/13/023/1302343.pdf Drucksache 13/2343]</ref>


== Quellen ==
== Quellen ==
<references>
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Version vom 30. Juni 2014, 16:00 Uhr

1972 begann der frisch gebackene SPD Bundestagsabgeordnete Norbert Gansel damit, seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse zu veröffentlichen. Nach dieser Praxis wurde der Begriff "Der gläserne Abgeordnete" geprägt.

"Einmal jährlich schaltete Gansel eine halbseitige Anzeige in der lokalen Zeitung und listete Einnahmen, Ausgaben und den Steuerbescheid auf. Selbst die Finanzierung seines Hauses wie sämtliche Kontostände legte Gansel offen. Später legte er all diese Auskünfte dem Parteitag der Kieler SPD vor und verschickte sie auf Wunsch."[1]

1975 entschied das Bundesverfassungsgerichte in seinem "Diäten-Urteil" zur Verfassungsmäßigkeit der Entschädigungsregelung für Abgeordnete unter Leitsatz 5:

"GG Art 48 Abs 3 in Verbindung mit GG Art 38 Abs 1 verlangt gesetzliche Vorkehrungen dagegen, daß Abgeordnete Bezüge aus einem Angestelltenverhältnis, aus einem sog Beratervertrag oder ähnlichem, ohne die danach geschuldeten Dienste zu leisten, nur deshalb erhalten, weil von ihnen im Hinblick auf ihr Mandat erwartet wird, sie würden im Parlament die Interessen des zahlenden Arbeitgebers, Unternehmers oder der zahlenden Großorganisation vertreten und nach Möglichkeit durchzusetzen versuchen. Einkünfte dieser Art sind mit dem unabhängigen Status der Abgeordneten und ihrem Anspruch auf gleichmäßige finanzielle Ausstattung in ihrem Mandat unvereinbar."[2]

1977 fasste die SPD Schleswig-Holstein den Beschluss, dass die Offenlegung aller Einkünfte für die Mandatsträger des Europäischen Parlaments, des Bundestages und der Landtage verpflichtend sei. Nach der "Flick-Affäre" wurde diese Forderung 1984 noch einmal erneuert[3].

Als 1995 das Abgeordnetengesetz geändert werden soll, stelle 150 Abgeordnete unter Federführung von Norbert Gansel und Peter Conradi einen Antrag, in das Gesetz eine Offenlegungspflicht zu schreiben.[4]

Quellen

<references>

  1. Daniel Friedrich Sturm "gläsernste Abgeordnete", Die Welt 07.07.2007
  2. Bundesverfassungsgericht BVerfGE 40, 296
  3. Beschlussdatenbank: S12: Parteispenden (1984)
  4. Bundestag: Drucksache 13/2343