Fürstentum Lübeck

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Das Fürstentum Lübeck (auch: "Landesteil Lübeck" und "Landesteil Eutin") war Teil des Großherzogtums Oldenburg und nicht von Schleswig-Holstein.

Der Großherzog von Oldenburg hatte schon 1855 die Gründung von Arbeitervereinen verboten. Auch wenn sich dann in den 1860er Jahren der ADAV gründen durfte - es herrschte in der Region eine Tradition der Unterdrückung der Arbeiterbewegung.

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