Kategorie:Landtagswahl, Preußen

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Der Preußische Landtag hatte zwei Teile. Ab 1855 nannte man den ersten Teil "Herrenhaus" und den zweiten Teil "Abgeordnetenhaus". Nur das Abgeordnetenhaus wurde vom Volk gewählt.

Im Herrenhaus saßen Vertreter des Königshauses, des Adels und von Personen, die der König persönlich berief. Diese Mitglieder wurden nicht vom Volk gewählt. Jeder über 30 Jahre alte preußische Staatsbürger hatte das passive Wahlrecht. Die preußischen Prinzen konnten vom König berufen werden, mussten aber volljährig sein. Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass Prinzen normalerweise nicht ins Herrenhaus berufen wurden.

Wenn Mitglieder des Herrenhauses gewählt wurden, beispielsweise die Vertreter der Landesuniversitäten, erfolgte die Wahl geheim.

Hauptartikel: Landtagswahlen 1848-1918

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