Kategorie:Landtagswahl, Preußen

Aus SPD Geschichtswerkstatt

Der Preußische Landtag hatte zwei Teile. Ab 1855 nannte man den ersten Teil "Herrenhaus" und den zweiten Teil "Abgeordnetenhaus". Nur das Abgeordnetenhaus wurde vom Volk gewählt.

Im Herrenhaus saßen Vertreter des Königshauses, des Adels und von Personen, die der König persönlich berief. Diese Mitglieder wurden nicht vom Volk gewählt.

Wenn Mitglieder des Herrenhauses gewählt wurden, beispielsweise die Vertreter der Landesuniversitäten, erfolgte die Wahl geheim.

Hauptartikel: Landtagswahlen 1848-1918

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