Kommunales Wahlrecht für AusländerInnen: Unterschied zwischen den Versionen

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== Wahlrecht für AusländerInnen ==
== Wahlrecht für AusländerInnen ==
Die SPD befürwortet das kommunale Wahlrecht auch für Nicht-EU-Ausländer. Im [[Hamburger Programm|Grundsatzprogramm]], das die Partei auf dem Bundesparteitag am [[28. Oktober]] [[2007]] in Hamburg beschlossen hat, heißt es:  
Die SPD befürwortete das kommunale Wahlrecht auch für Nicht-EU-Ausländer. Im [[Hamburger Programm|Grundsatzprogramm]], das die Partei auf dem Bundesparteitag am [[28. Oktober]] [[2007]] in Hamburg beschlossen hat, heißt es:  
: "Denen, die noch nicht die deutsche Staatsbürgerschaft haben, aber schon längere Zeit hier leben, wollen wir das kommunale Wahlrecht geben, auch wenn sie nicht aus EU-Staaten kommen."<ref>SPD: "[https://www.spd.de/linkableblob/1778/data/hamburger_programm.pdf Hamburger Programm]", 2007</ref>  
: "Denen, die noch nicht die deutsche Staatsbürgerschaft haben, aber schon längere Zeit hier leben, wollen wir das kommunale Wahlrecht geben, auch wenn sie nicht aus EU-Staaten kommen."<ref>SPD: "[https://www.spd.de/linkableblob/1778/data/hamburger_programm.pdf Hamburger Programm]", 2007</ref>  
Es sei nicht einzusehen, dass Menschen anderer Nationalität, die lange hier leben und ihre Pflichten z.B. als Steuerzahler erfüllen sowie Recht und Gesetz einhalten, das Wahlrecht verwehrt wird, schreibt der Lanmdtagsfraktionsvorsitzende [[Ralf Stegner]] [[2008]] in einer Pressemitteilung. Dieses eröffne, gerade auf kommunaler Eben, die Chance der Teilhabe aller Bürgerinnen und Bürger am Geschehen und an der Gestaltung ihrer Gemeinde."<ref>Presseinformation der SPD-Landtagsfraktion [http://www.ltsh.de/presseticker/2009-02/20/10-00-03-589a/PI-SZ5xE1ia-spd.pdf Kommunalwahlrecht für Ausländer: Vor 20 Jahren war SH Vorreiter] Nr.: 044/2008</ref>  
Es sei nicht einzusehen, dass Menschen anderer Nationalität, die lange hier leben und ihre Pflichten z.B. als Steuerzahler erfüllen sowie Recht und Gesetz einhalten, das Wahlrecht verwehrt wird, schreibt der Lanmdtagsfraktionsvorsitzende [[Ralf Stegner]] [[2008]] in einer Pressemitteilung. Dieses eröffne, gerade auf kommunaler Eben, die Chance der Teilhabe aller Bürgerinnen und Bürger am Geschehen und an der Gestaltung ihrer Gemeinde."<ref>Presseinformation der SPD-Landtagsfraktion [http://www.ltsh.de/presseticker/2009-02/20/10-00-03-589a/PI-SZ5xE1ia-spd.pdf Kommunalwahlrecht für Ausländer: Vor 20 Jahren war SH Vorreiter] Nr.: 044/2008</ref>
 
[[2013]] beantragte die [[Küstenkoalition]] gemeinsam mit Piraten und FDP eine Bundesratsinitiative zu einer Grundgesetzänderung, die auch ein Wahlrecht für Nicht-EU Bürgerinnen und Bürger ermöglichen sollte.
: "Der Schleswig-Holsteinische Landtag fordert die Landesregierung auf, eine Bundesratsinitiative mit dem Ziel zu starten, das bereits bestehende aktive und passive Wahlrecht für Unionsbürger zu Kommunal- und Europawahlen auf den Bereich der Landtagswahlen auszuweiten. In diesem Zusammenhang ist insbesondere zu prüfen, ob eine Ausweitung mit dem Grundgesetz vereinbar ist oder ob es möglicherweise grundgesetzlicher Anpassungen bedarf. "<ref>[http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl18/drucks/0700/drucksache-18-0737.pdf Drucksache 18/737 (neu)]</ref>


== Quellen ==
== Quellen ==

Version vom 1. Dezember 2015, 12:03 Uhr

Seit Mitte der 1980er Jahre setzt sich die SPD Schleswig-Holstein für ein Kommunales Wahlrecht für AusländerInnen ein. Ausländerinnen und Ausländer, die schon längere Zeit in Schleswig-Holstein leben, sollen sich auch in kommunalen Mandaten beteiligen dürfen. Für EU-Bürgerinnen und -Bürger gilt dieses Recht seit der Kommunalwahl 1998.

Wahlrecht bei Gegenseitigkeit

Im Wahlprogramm zu den Landtagswahlen 1987 und 1988 versprach die SPD:

"Die SPD wird das kommunale Wahlrecht ausländischer Mitbürgerinnen und Mitbürger in Schleswig-Holstein einführen."[1]

Und direkt nach der Wahl setzte die Regierung von Björn Engholm dieses Versprechen um - Schleswig-Holstein sollte das erste Bundesland mit Wahlrecht für hier lebende Ausländer werden: Im Februar 1989 beschloss der schleswig-holsteinische Landtag mit den Stimmen der SPD und des SSW das "Gesetz zu Änderung des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes" (Drucksache 12/194). Die Schleswig-Holsteiner aus sechs Staaten sollten das kommunale Wahlrecht erhalten - diejenigen, die ihrerseits Deutschen das Wahlrecht geben. Zu dieser Zeit waren das die Schweiz, Irland, die Niederlande, Norwegen, Schweden und Dänemark. Und sie mussten seit 5 Jahren legal in Deutschland wohnen. 5500 der 80000 in Schleswig-Holstein lebenden Ausländer wären das damals gewesen.[2]

Cathy Kietzer, 2007

Als eine der ersten bewarb sich die Kielerin Cathy Kietzer um ein kommunales Mandat bei der Kommunalwahl 1990. Auf Antrag aber der CDU-Bundestagsfraktion überprüfte das Bundesverfassungsgericht das Gesetz und kassierte die Änderung am 12. Oktober 1989: Das "Volk", das in den Ländern, Kreisen und Gemeinden eine gewählte Vertretung haben muss, sei ebenso wie das Volk, von dem nach Art. 20 Abs. 2 GG alle Staatsgewalt ausgeht, die es in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausübt, nur das deutsche Volk, das Staatsvolk der Bundesrepublik Deutschland. Das schließe die Gewährung eines Kommunalwahlrechts an Ausländer aus.[3] Damit konnte Cathy Kietzer nicht mehr antreten.

Wahlrecht für EU-BürgerInnen

Das kommunale Wahlrecht für EU-Bürger kam mit dem Vertrag von Maastricht. Dass es dann nicht nur in Schleswig-Holstein, sondern bundes- und EU-weit eingeführt wurde, war für die SPD Schleswig-Holstein eine späte Genugtuung. Der Vertrag von Maastricht legte fest:

"Jeder Unionsbürger mit Wohnsitz in einem Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit er nicht besitzt, hat in dem Mitgliedstaat, in dem er seinen Wohnsitz hat, das aktive und passive Wahlrecht bei Kommunalwahlen, wobei für ihn dieselben Bedingungen gelten wie für die Angehörigen des betreffenden Mitgliedstaates."[4]

Um das umzusetzen wurde das Grundgesetz am 21. Dezember 1992 Art. 28 Abs. 1 GG um einen Satz 3 ergänzt:

"Bei Wahlen in Kreisen und Gemeinden sind auch Personen, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzen, nach Maßgabe von Recht der Europäischen Gemeinschaft wahlberechtigt und wählbar."

Die SPD Schleswig-Holstein beschloss auf dem Landesparteitag 1995 eine Umsetzung für die Kommunalwahl 1998.

"Die SPD fordert die Übernahme der EU-Richtlinie zur Einführung des kommunalen Ausländerwahlrechts für EU-Ausländer. Durch Landesrecht muß sichergestellt werden, daß diese Richtlinie zur Kommunalwahl 1998 auch in Schleswig-Holstein wirksam wird. Darüber hinaus muß sichergestellt werden, daß Ausländerinnen und Ausländer, die von dieser Richtlinie nicht erfaßt werden und seit längerer Zeit ihren Lebensmittelpunkt in Schleswig-Holstein haben, Rechte erhalten, die ihnen ermöglichen, an kommunalen Entscheidungsprozessen unterhalb der Ebene des Wahlrechts mitzuwirken."[5]

Zur Kommunalwahl 1998 trat dann auch Cathy Kietzer ganz regulär an und sie wurde gewählt. Sie blieb in der Ratsversammlung bis 2013 und wurde sogar zweimal zur Stadtpräsidentin gewählt.

Wahlrecht für AusländerInnen

Die SPD befürwortete das kommunale Wahlrecht auch für Nicht-EU-Ausländer. Im Grundsatzprogramm, das die Partei auf dem Bundesparteitag am 28. Oktober 2007 in Hamburg beschlossen hat, heißt es:

"Denen, die noch nicht die deutsche Staatsbürgerschaft haben, aber schon längere Zeit hier leben, wollen wir das kommunale Wahlrecht geben, auch wenn sie nicht aus EU-Staaten kommen."[6]

Es sei nicht einzusehen, dass Menschen anderer Nationalität, die lange hier leben und ihre Pflichten z.B. als Steuerzahler erfüllen sowie Recht und Gesetz einhalten, das Wahlrecht verwehrt wird, schreibt der Lanmdtagsfraktionsvorsitzende Ralf Stegner 2008 in einer Pressemitteilung. Dieses eröffne, gerade auf kommunaler Eben, die Chance der Teilhabe aller Bürgerinnen und Bürger am Geschehen und an der Gestaltung ihrer Gemeinde."[7]

2013 beantragte die Küstenkoalition gemeinsam mit Piraten und FDP eine Bundesratsinitiative zu einer Grundgesetzänderung, die auch ein Wahlrecht für Nicht-EU Bürgerinnen und Bürger ermöglichen sollte.

"Der Schleswig-Holsteinische Landtag fordert die Landesregierung auf, eine Bundesratsinitiative mit dem Ziel zu starten, das bereits bestehende aktive und passive Wahlrecht für Unionsbürger zu Kommunal- und Europawahlen auf den Bereich der Landtagswahlen auszuweiten. In diesem Zusammenhang ist insbesondere zu prüfen, ob eine Ausweitung mit dem Grundgesetz vereinbar ist oder ob es möglicherweise grundgesetzlicher Anpassungen bedarf. "[8]

Quellen

  1. Beschlussdatenbank: Aufbruch im Norden. Programm der SPD Schleswig-Holstein (1987)
  2. Lindner, Cai-Uwe: Der SPD-Ortsverein Hasseldieksdamm/Mettenhof – Geschichte und politisches Wirken (Kiel 1991)
  3. BVerfG, Urteil vom 31. Oktober 1990, Az. 2 BvF 2, 6/89; BVerfGE 83, 37 - Ausländerwahlrecht I.
  4. Presseinformation der SPD-Landtagsfraktion Kommunalwahlrecht für Ausländer: Vor 20 Jahren war SH Vorreiter Nr.: 044/2008
  5. Beschlussdatenbank: A2.1: III. Stufe Kommunalverfassungsreform (1995)
  6. SPD: "Hamburger Programm", 2007
  7. Presseinformation der SPD-Landtagsfraktion Kommunalwahlrecht für Ausländer: Vor 20 Jahren war SH Vorreiter Nr.: 044/2008
  8. Drucksache 18/737 (neu)