Metallarbeiterstreik 1956

Im Metallarbeiterstreik 1956 in Schleswig-Holstein erkämpften die Arbeiter die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, die für Angestellte längst selbstverständlich war. Ein Meilenstein im Kampf für Arbeiterrechte.
Der Streik begann am 24. Oktober 1956 und dauerte 114 Tage - der längste Streik seit 1905. Mehr als 34.000 Beschäftigte der schleswig-holsteinischen Metallindustrie beteiligten sich an dem Arbeitskampf, unter ihnen der junge Elektriker Alfred Prezewowsky.
Vorgeschichte
Hinter dem Konflikt stand ein tief sitzender Unmut der Arbeiterschaft, die sich vom beginnenden westdeutschen "Wirtschaftswunder" abgehängt sah. Während die Gewinne der Unternehmen sprudelten, spürten die Beschäftigten einen relativen Reallohnverlust: Zwischen 1951 und 1955 sank der Lohnanteil am Gesamtumsatz in der Metallindustrie real um 25,7 %, im schleswig-holsteinischen Schiffbau sogar um 28,1 %. Die Arbeiter profitierten somit kaum vom enormen Aufschwung, den sie selbst erarbeiteten.
Auch im internationalen Vergleich schnitt die Bundesrepublik schlecht ab. Der renommierte DGB-Wirtschaftsexperte Viktor Agartz wies damals nach, dass westdeutsche Industriearbeiter bei der realen Kaufkraft auf dem drittletzten Platz von 16 untersuchten westlichen Ländern lagen. Gleichzeitig rangierten die heimischen Lebensmittelpreise in der absoluten Spitzengruppe.
Verschärft wurde die wirtschaftliche Schieflage durch drastische Gesundheitsrisiken in den Betrieben, insbesondere auf den Werften:
- Hohe Unfallbebequote: Im Jahr 1955 erlitt statistisch fast jeder vierte Werftarbeiter einen Arbeitsunfall.
- Steigender Krankenstand: Die körperlich schwere Arbeit und der enorme Leistungsdruck führten zu massiv ansteigenden Krankheitszahlen.
- Frühe Invalidität: Das durchschnittliche Invaliditätsalter von Metallarbeitern lag 1956 bei gerade einmal 53 Jahren. Erschreckende 73,8 % der Arbeiter schieden vor dem Erreichen des 65. Lebensjahres als Invaliden vorzeitig aus dem Erwerbsleben aus.
Da Arbeiter im Krankheitsfall - anders als Angestellte - keine staatlich garantierte Lohnfortzahlung erhielten, bedeutete jede Erkrankung und jeder Unfall für die Familien sofortige existentielle Not. Die Losung des Streiks, "Wir wollen nicht länger Menschen zweiter Klasse sein!", entsprang somit einer realen sozialen und gesundheitlichen Krisensituation an der Basis.[1]
Bereits im Februar 1955 leitete der Bundesvorstand des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) den Bundestagsfraktionen einen Vorschlag zur Änderung von § 616 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zu.[2] Dieser sah einen unabdingbaren, sechswöchigen Lohnfortzahlungsanspruch im Krankheitsfall auch für Arbeiter vor. Die Fraktion der SPD brachte daraufhin einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Bundestag ein. Neben der Änderung des BGB enthielt dieser Entwurf bereits ein Ausgleichsverfahren, das kleinere Betriebe mit bis zu 100 Beschäftigten von den entstehenden Kosten durch die Lohnfortzahlung entlasten sollte. Der Gesetzentwurf scheiterte jedoch im Parlament, da man aufgrund der gesetzlichen Neuregelung zu starke finanzielle Belastungen für die Wirtschaft befürchtete.
Da der politische Weg damit vorerst blockiert war, verlagerte sich der Kampf um die Gleichstellung der Arbeiter auf die gewerkschaftliche Ebene der Tarifpolitik.
Ziele des Streiks

Im August 1955 hatte der Vorstand der IG Metall beschlossen, alle Rahmentarifverträge kündigen zu lassen, bei denen die Möglichkeit dazu bestünde. Das war unter anderem in Schleswig-Holstein der Fall. Die aufgestellten Forderungen für die neuen Verhandlungen waren:
- Lohnausgleich bei Krankheit,
- eine Erhöhung der Urlaubstage und
- die Zahlung eines zusätzlichen Urlaubsgeldes.
In seinem Mittelpunkt stand die Forderung nach Gleichbehandlung von Arbeitern und Angestellten bei Krankheit: Für Angestellte galt bereits die gesetzliche volle Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Die schleswig-holsteinischen Arbeitgeber und der Gesamtverband der Metallindustriellen befürchteten einen Präzedenzfall für das gesamte Bundesgebiet und wollten deshalb vor allem die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall verhindern.
Verlauf

Es folgten vorbereitende Gespräche mit den Arbeitgebern und am 28. Juli 1956 die erste Verhandlung, die zu keiner Einigung führte. Die gewerkschaftliche Verhandlungskommission erklärte am 28. September schließlich das Angebot der Arbeitgeber für unzureichend. Die Große Tarifkommission entschloss sich, den Betroffenen das Verhandlungsergebnis zur Entscheidung vorzulegen.
Bei der Urabstimmung am 11. und 12. Oktober stimmten mehr als 85 % der gewerkschaftlich organisierten Arbeiter für den Streik. Emil Willumeit gehörte im Kieler Gewerkschaftshaus der vierköpfigen engeren Streikleitung an und war Verbindungsmann zur SPD-Ratsfraktion. Eine zentrale Rolle als politischer Agitator spielte der IG-Metall-Sekretär Julius Bredenbeck.

Die Gewerkschaft setzte bewusst auf eine Taktik der schrittweisen Eskalation, die ihr gleich mehrere strategische Vorteile verschaffte:
- Finanzielle Entlastung: Da zu Beginn nur ein ausgewählter Teil der Belegschaften aufgerufen wurde, blieben die finanziellen Belastungen für die Streikkasse der IG Metall – anders als bei einem klassischen Flächenstreik – absolut überschaubar.
- Fokus auf Großbetriebe: Der Streik begann gezielt in den Werften und Maschinenfabriken mit mehr als 1.000 Beschäftigten. Dies garantierte nicht nur eine immense öffentliche Aufmerksamkeit, sondern minimierte auch das Risiko von Streikbrechern, da der Organisationsgrad in den Großbetrieben traditionell am höchsten war. Auf den Howaldtswerken kamen so beispielsweise auf rund 13.000 streikende Arbeiter gerade einmal etwa 16 Streikbrecher.
- Psychologischer Druck: Durch die schrittweise Ausweitung hielt die IG Metall die Arbeitgeber in ständiger Ungewissheit darüber, wann welcher Betrieb als nächstes einbezogen würde und wie das tatsächliche Kräfteverhältnis vor Ort aussah.
- Organisatorischer Vorlauf: Die Taktik verschaffte der Gewerkschaft wertvolle Zeit, um die Urabstimmungen und die Streikorganisation in den schlechter organisierten, kleineren Betrieben im Hintergrund akribisch vorzubereiten.
Im Zuge dieser Strategie weitete die IG Metall den Arbeitskampf sukzessive aus. Insgesamt legten rund 30.000 Arbeiter in insgesamt 13 Städten Schleswig-Holsteins die Arbeit nieder: in Kiel, Lübeck, Eckernförde, Flensburg, Rendsburg, Neumünster, Mölln, Lauenburg, Wedel, Elmshorn, Lägerdorf, Itzehoe und Travemünde.
Die Taktik der "flexiblen Eskalation" als Schwerpunktstreik wurde ganz gezielt entwickelt, weil die IG Metall zwei Jahre zuvor (1954) beim "Bayernstreik" eine schwere Niederlage einstecken musste. Aus diesen Fehlern hatte man gelernt.[1]
Am ersten Tag (24. Oktober 1956, 6:00 Uhr) traten exakt über 18.000 Arbeiter in 15 Betrieben in den Ausstand. Der schleswig-holsteinische Innenminister Dr. Helmut Lemke (CDU) ließ sofort bei Streikbeginn die "Dienstanweisung Nr. 4" an alle Polizeidienststellen verteilen. Darin wurden die Streikposten pauschal als "Terroristen" diffamiert. Als Vorlage diente ein bayerisches Unternehmer-Weißbuch, das Streiks als "Terrorfeldzug" verleumdete.[1]

Julius Bredenbeck erinnert sich:
„In diesem Streik hatte es viele Prozesse gegeben- viele Kollegen wurden verurteilt wegen Landfriedensbruch und Vorfällen, die mit ihrer Tätigkeit als Streikposten zusammenhingen. Der 1. Bevollmächtigte Emil Willumeit fragte mich an einem der ersten Tage des Streiks: 'Du sag mal, was ist da eigentlich in deinem Büro los, da kommen ja immer Polizisten in Uniform? Und ab und zu sind ja auch mal Zivilisten dabei: was machen die da eigentlich?' Ich antwortete: 'Ich bin der Meinung, daß die Vorfälle, die damals in München und Nürnberg stattfanden, bei uns nicht vorkommen sollen. Wir wollen nämlich ganz exakte, juristisch fundierte Regeln herausgeben für unsere Kollegen, die Streikposten stehen, damit sie nicht in Konflikte mit der Staatsgewalt kommen. Das sind Gewerkschafter in Uniform: Kollegen der ÖTV, die sich natürlich in ihrem Arbeitsbereich als Polizisten gut auskennen. Die Zivilisten waren sozialdemokratische Juristen. Gemeinsam wurde ein Entwurf mit Verhaltensregeln abgefaßt. Ich kann jetzt sagen: Wir haben keinen Prozeß führen müssen, weil keine Übergriffe vorkamen - oder sie waren so minimal, daß es nicht einmal zu einer polizeilichen Anzeige kam."[1]
Im gesamten Tarifgebiet betrug das Organisationsverhältnis 71,9 %. Von 62.366 Arbeitern waren 44.856 Mitglieder der IG Metall. In fast allen Verwaltungsstellen bestand ein gut ausgebauter Vertrauenskörper. Die Bemühungen der Bezirkskommission, die Beschäftigten in den Betrieben auf eine Auseinandersetzung vorzubereiten, reichten von Pressekonferenzen über Inserate, Flugblätter und Plakate bis hin zu Wochenendschulungen und Großveranstaltungen. Die IG Metall setzte auf eine umfassende Freizeitbetreuung der Streikenden und band die Ehefrauen und Familien aktiv in die Informationsarbeit ein, um den psychologischen Druck der monatelangen Entbehrungen abzufedern und die Solidarität an der Basis aufrechtzuerhalten.[1]
Erstmals wurde ein so langer Streik nicht um die Verbesserung des Lohntarifs (höhere Stundenlöhne), sondern um einen Rahmentarifvertrag (soziale Mantelrechte) geführt. Die beiden Hauptforderungen - Lohnausgleich und Urlaubsgeld - hätten etwa 3,23 % der Bruttolohnsumme ausgemacht. Die wirtschaftliche Lage der Unternehmen war ausgezeichnet; die Auftragsbestände der Werften hatten im Herbst 1956 einen historischen Höchststand erreicht.
Die SPD hatte nach eigenen Angaben keinen Einfluss auf den Streik. Die Entscheidungen trafen Arbeiterinnen, Arbeiter und die IG Metall. Die SPD hat sich aber solidarisch hinter die Streikenden gestellt:[3]
"Der Bezirk hat sich gleichfalls bemüht, durch Aufklärungsmaterial den streikenden Arbeitern die Verzahnung des gewerkschaftllchen und des politisch-parlamentarischen Kampfes klarzumachen. Kämpften doch die Streikenden nicht wie sonst üblich um höhere Löhne, sondern um die Durchsetzung eines Teiles des gewerkschaftlichen Aktionsprogrammes. Der Kampf ging um mehr Urlaub, um die Gleichstellung im Krankheitsfalle mit den Angestellten usw. Forderungen, die gewiß auf der gewerkschaftlichen Ebene mit gewerkschaftlichen Kampfmitteln erkämpft werden können, die jedoch ebenfalls auf der politisch-parlamentarischen Ebene durchsetzbar sind, wenn alle Arbeiter und ihre Angehörigen bei der Bundestagswahl dafür sorgen, daß eine entsprechende Mehrheit im Bundestag vorhanden ist."[4]
Schlichtungsversuche
Einigungsversuche des Ministerpräsidenten von Schleswig-Holstein, Kai-Uwe von Hassel, blieben ergebnislos. Der Schlichtungsvorschlag Hassels - der keine der Kernforderungen der IG Metall berücksichtigte - wurde in einer Urabstimmung am 7. Januar 1957 mit 97,4 % der Stimmen abgelehnt. Der Arbeitskampf wurde daraufhin auf weitere Betriebe ausgedehnt.
Verhandlungen unter Vorsitz des früheren Arbeitsministers von Nordrhein-Westfalen, Johann Ernst, führten zwar zu einem Ergebnis, dessen Annahme der Vorstand, die Streikleitung und die Tarifkommission empfahlen, aber die Streikenden stimmten nicht zu. Mit 76,2 % lehnten sie am 30. Januar das Verhandlungsergebnis ab. Schon die Große Tarifkommission hatte sich zuvor nur mit der knappen Mehrheit von 32 zu 30 Stimmen dafür ausgesprochen. Das Ergebnis, so wurde an der Basis argumentiert, stelle die tatsächliche Gleichbehandlung nicht sicher.
Ende des Streiks

Erneute Schlichtungsverhandlungen führten am 9. Februar 1957 in Kiel zu einem einstimmigen Einigungsvorschlag, der als "Kieler Erklärung" bekannt wurde. In der vierten Urabstimmung nahmen ihn 39,66 % der Streikenden an, über 57 % stimmten dagegen.[1] Dieses Urabstimmungsergebnis wurde als konkrete Zahl damals von der Gewerkschaft nicht offiziell veröffentlicht, um keine interne Zerrissenheit zu signalisieren; die Daten wurden erst später durch die historische Aufarbeitung der Gewerkschaftsakten bekannt. Da nach den Regularien der IG Metall für die Fortführung eines Arbeitskampfes die Zustimmung von mindestens 75 % der Beschäftigten erforderlich ist (bzw. mehr als 25 % für die Annahme eines Angebots ausreichen), war der Streik damit formal beendet.
Von Gewerkschaftsseite wurde dieses Verhandlungsergebnis dennoch als entscheidender Durchbruch zur Gleichbehandlung der Arbeiter und Angestellten wahrgenommen. Die Arbeiter erhielten fortan ab dem vierten Krankheitstag einen Zuschuss, der sie auf 90 % des Nettolohns stellte. Weiterhin wurden ein längerer Urlaub und ein zusätzliches Urlaubsgeld vereinbart.
Wenige Monate später verabschiedete der Bundestag das "Gesetz zur Verbesserung der wirtschaftlichen Sicherung der Arbeiter im Krankheitsfalle", den Vorläufer für die endgültige Gleichstellung durch das Lohnfortzahlungsgesetz von 1969.
Am 31. Oktober 1958 verurteilte das Bundesarbeitsgericht (BAG) die IG Metall zum Ersatz des Schadens, der den Arbeitgebern durch den Streik entstanden war.[5] Das Bundesarbeitsgericht wertete die gewerkschaftliche Urabstimmung während der laufenden Verhandlungen als unzulässige "Kampfmaßnahme", die vor dem Ende der durch den alten Tarifvertrag vereinbarten Friedenspflicht erfolgt sei. Das Urteil schränkte das gewerkschaftliche Streikrecht in der Bundesrepublik für Jahre massiv ein.
Spätere Entwicklung
1969 wurde durch die Große Koalition (CDU/SPD) der Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall für alle Beschäftigten im Lohnfortzahlungsgesetz[6] verankert. Dieses Gesetz wurde 1996 durch die Bundesregierung von Helmut Kohl (CDU) geändert - so betrug beispielsweise der gesetzliche Anspruch vorübergehend lediglich 80 Prozent statt 100 Prozent des Entgeltes. Dies führte zum Konflikt um die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall 1996. Nach einem intensiven, bundesweiten Konflikt vereinbarten die IG Metall und der Arbeitgeberverband der niedersächsischen Metall- und Elektroindustrie eine tarifliche Regelung der 100-prozentigen Entgeltfortzahlung, unabhängig von der jeweiligen gesetzlichen Regelung. Dieser Tarifkompromiss wurde schrittweise auf andere Tarifgebiete und Branchen übertragen. 1999 wurde unter der rot-grünen Regierung von Bundeskanzler Gerhard Schröder die 100-prozentige Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall wieder im Entgeltfortzahlungsgesetz festgeschrieben.
Erinnerung
Auf Beschluss der Ratsversammlung der Landeshauptstadt Kiel vom Dezember 2025 heißt die Fläche der Straßenkreuzung Elisabethstraße Ecke Johannesstraße in Kiel-Gaarden Platz des Werftstreiks 1956.[7] Damit soll die Leistung der streikenden Arbeiter, insbesondere der Kieler Werftarbeiter, gewürdigt werden. Bis heute - Stand Juni 2026 - erinnert tatsächlich allerdings vor Ort nichts an den Streik, weder ein Straßenschild noch Informationen über das Ereignis.
Literatur
- Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts im Schleswig-Holsteinischen Metallarbeiterstreik (Beck, München 1959)
- Dittrich, Irene und Kalk, Wilfried: "Wir wollen nicht länger Menschen zweiter Klasse sein." Der Metallerstreik in Schleswig-Holstein 1956/57. In: Demokratische Geschichte, 2(1987), S. 351-393
- Gorr, Holger und Sührig, Rita (Bearb.): "Hier wird gestreikt!" Streik der Metallarbeiter in Schleswig-Holstein 1956/57 (Frankfurt/M. 2011) ISBN 978-3-7663-6099-1
- Hamann, Andreas: Gewerkschaften und Sozialstaatsprinzip. Zugleich eine kritische Stellungnahme zu dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts über den schleswig-holsteinischen Metallarbeiter-Streik im Jahre 1956. Rechtsgutachten / erstattet von Andreas Hamann (Union-Druck, Frankfurt/M. 1959)
- IG Metall: Streik der Metaller Schleswig-Holstein 1956/57 Dokumentation (Frankfurt/M. 1978)
- IG Metall: Material und Stellungnahmen zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts in Kassel vom 31. Oktober 1958 gegen die IG Metall wegen Schadenersatzforderungen der Arbeitgeber aus dem Metallarbeiterstreik in Schleswig-Holstein (Frankfurt/M. 1959)
- Köhler, Fritz: Drei gerechte Forderungen. Der Metallarbeiterstreik in Schleswig-Holstein (Verlag Tribüne, Berlin 1958)
- Lehmann, Sebastian und Schwabe, Astrid: Der Metallarbeiterstreik 1956/57 in Karikaturen. In: Demokratische Geschichte 19(2008), S. 171-189
- Schimmelpfennig, Lothar: Der Metallarbeiterstreik in Schleswig-Holstin 1956/57 : eine Demonstration des Wesens und der Bedeutung der Aktionsgemeinschaft der Arbeiterklasse (Berlin, Humboldt-Univ., Diss., 1963)
Links
- Wikipedia: Streik um die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
- Deutschlandfunk: 50 Jahre Lohnfortzahlung im Krankheitsfall – auch für Arbeiter
Einzelnachweise
- ↑ 1,0 1,1 1,2 1,3 1,4 1,5 Dittrich, Irene und Kalk, Wilfried: „Wir wollen nicht länger Menschen zweiter Klasse sein!" Der Metallarbeiterstreik in Schleswig-Holstein 1956/ 57. In Demokratische Geschichte, Bd. 2, herausgegeben von Gesellschaft für Politik und Bildung Schleswig-Holstein. Neuer Malik Verlag, 1987.
- ↑ Küfner-Schmitt, Irmgard / Schmitt, Jochem / Schmitt, Laura: Entgeltfortzahlungsgesetz, Randnummer 33, 8. Auflage 2018
- ↑ Jahrbuch 1955/1956, Seite 4
- ↑ Jahrbuch 1955/1956, Seite 4f
- ↑ BAG, Urteil vom 31. Oktober 1958, Az. 1 AZR 632/57.
- ↑ Lohnfortzahlungsgesetz vom 27. Juli 1969 (BGBl. I S. 946).
- ↑ Pressemitteilung der SPD-Ratsfraktion Kiel v. 12. Dezember 2025
