Sozialistengesetz: Unterschied zwischen den Versionen

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Mit dem kurz '''Sozialistengesetz''' genannten ''Gesetz gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie'' wurde von [[1878]] bis [[1890]] die Sozialdemokratie und ihre Presse verboten. Das Gesetz wurde am [[19. Oktober]] [[1878]] vom Deutschen Reichstag mit 221 gegen 149 Stimmen beschlossen und am [[30. September]] [[1890]] außer Kraft gesetzt.
Mit dem kurz '''Sozialistengesetz''' genannten ''Gesetz gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie'' wurde von [[1878]] bis [[1890]] die Sozialdemokratie und ihre Presse verboten. Das Gesetz wurde am [[19. Oktober]] [[1878]] vom Deutschen Reichstag mit 221 gegen 149 Stimmen beschlossen und am [[30. September]] [[1890]] außer Kraft gesetzt.


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Aber auch nach 1890 wurden Sozialdemokraten und Gewerkschafter weiter behindert und schikaniert. Die rechtliche Ausgrenzung wurde aufgehoben, die gesellschaftliche Ausgrenzung setzte sich jedoch noch lange Zeit fort - mit nachhaltiger Auswirkung auf das Verhältnis der proletarischen Bevölkerungsmehrheit zum Staat.
Aber auch nach 1890 wurden Sozialdemokraten und Gewerkschafter weiter behindert und schikaniert. Die rechtliche Ausgrenzung wurde aufgehoben, die gesellschaftliche Ausgrenzung setzte sich jedoch noch lange Zeit fort - mit nachhaltiger Auswirkung auf das Verhältnis der proletarischen Bevölkerungsmehrheit zum Staat.
== Literatur ==
* WikiSource: [https://de.wikisource.org/wiki/Gesetz_gegen_die_gemeingef%C3%A4hrlichen_Bestrebungen_der_Sozialdemokratie_(Sozialistengesetz) Gesetz gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie (Sozialistengesetz)]


==Quellen==
==Quellen==
<references />
<references />

Version vom 16. Juli 2020, 20:23 Uhr

[[Datei:{{#setmainimage:0530206001.jpg}}|thumb|right|280px|Bekanntmachung des Reichsgesetzes, 1884]] Mit dem kurz Sozialistengesetz genannten Gesetz gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie wurde von 1878 bis 1890 die Sozialdemokratie und ihre Presse verboten. Das Gesetz wurde am 19. Oktober 1878 vom Deutschen Reichstag mit 221 gegen 149 Stimmen beschlossen und am 30. September 1890 außer Kraft gesetzt.

Vorgeschichte

Reichskanzler Otto von Bismarck, Monarchisten und Konservative betrachteten die erstarkende Sozialdemokratie als "Reichsfeinde" und gingen schon vor dem Sozialistengesetz mit repressiven Maßnahmen gegen die Sozialdemokratie und die Gewerkschaften vor. Zwei Attentate auf Kaiser Wilhelm l. - mit denen die Sozialdemokraten nichts zu tun hatten - lieferten Bismarck den Vorwand, lange geplante gesetzgeberische Repressalien gegen die Sozialdemokratie im Reichstag durchzusetzen.

"Gesetz gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie.

Vom 21. Oktober 1878

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen etc. verordnen im Namen des Reiches nach erfolgter Zustimmung des Bundesrates und des Reichstages, was folgt:

§1

Vereine, welche durch sozialdemokratische, sozialistische oder kommunistische Bestrebungen den Umsturz der bestehenden Staats- oder Gesellschaftsordnung bezwecken, sind zu verbieten.

Dasselbe gilt von Vereinen, in welchen sozialdemokratische, sozialistische oder kommunistische auf den Umsturz der bestehenden Staats- oder Gesellschaftsordnung gerichtete Bestrebungen in einer den öffentlichen: Frieden, insbesondere die Eintracht der Bevölkerungsklassen gefährdenden Weise zu Tage treten.

Den Vereinen stehen gleich Verbindungen jeder Art. [...]"[1]

Auswirkungen

Das Sozialistengesetz bedeutete das Verbot der Sozialistische Arbeiterpartei Deutschlands (SAP), der ihr nahestehenden Gewerkschaftsorganisationen und der Parteipresse. Viele Hunderte von Sozialdemokraten wurden verhaftet und zu Gefängnisstrafen verurteilt, fast tausend Funktionäre aus ihren Wohnorten ausgewiesen und viele ins Exil gezwungen. Legal konnten sich in Deutschland nur die sozialdemokratischen Reichstagsabgeordneten politisch betätigen - sie waren als Person und nicht für ihre Partei ins Parlament gewählt.

Arbeitervereine und Gewerkschaften wurden zwangsweise aufgelöst, wenn sie dem nicht zuvorkamen. Der Kieler Volksverein zum Beispiel löste sich bereits am 9. Oktober 1878 durch Beschluss selbst auf. Die Schleswig-Holsteinische Volkszeitung stellte am 21. Oktober 1878 ihr Erscheinen ein.[2]

[[Datei:{{#setmainimage:FB002461.jpg}}|thumb|right|380px|Hausdurchsuchung im Rahmen des Sozialistengesetzes, um 1879]] Nach der Verhängung des "Sozialistengesetzes" waren Durchsuchungen der Polizei bei Sozialdemokraten an der Tagesordnung. Wilhelm Brecour schreibt:

"Haussuchungen folgten nun auf Haussuchungen. Wer nur irgendwie als Sozialdemokrat bekannt war, hatte mit Haussuchung durch die Polizei zu rechnen. Die Polizei suchte fieberhaft nach Material, um Beweise für eine nach Erlaß des Sozialistengesetzes vielleicht noch weiter bestehende sozialdemokratische Organisation, die der Polizei geheim gehalten würde, zu finden. Arbeiter, die in den aufgelösten Gewerkschaften tätig gewesen waren, Vorstandsmitglieder von Kranken- und Sterbekassen, Personen, die in hauptsächlich aus Arbeitern bestehenden Vergnügungsvereinen sich als Vorstands- oder Vergnügungsausschußmitglieder bemerkbar gemacht hatten, wurden mit Haussuchungen beglückt. Bei diesen Haussuchungen bediente sich die Polizei eines ganz infamen Systems. Sie suchte nicht nur in den Wohnräumen der ihr verdächtigen Personen, sie suchte sie vielfach auch in den Werkstätten auf oder fragten bei dem Meister oder Unternehmer nach ihnen. Der mit diesem System gewollte Zweck wurde denn auch häufig erreicht. Der Unternehmer entließ den Arbeiter, der ihm durch das Vorgehen der Polizei als Sozialdemokrat denunziert worden war. Diese Methode wurde während der ganzen Zeit des Sozialistengesetzes angewandt."[3]

Natürlich waren nicht zuletzt die Parteiführer betroffen. Über den Sohn von Heinrich Lienau wird berichtet:

"Die häufigen polizeilichen Haussuchungen empfand bereits der kleine Junge als ständige Bedrohung. Den stärksten Eindruck auf ihn machte aber die Verhaftung des Vaters am Heiligen Abend. Vom brennenden Tannenbaum weg schleppte man ihn ins Gefängnis."[4]

Die mühsam aufgebaute Parteiorganisation wurde zerstört, denn auch Versammlungen waren nicht mehr erlaubt. Mehr als 1300 Druckschriften, Zeitungen und Broschüren wurden verboten, 322 Vereine aufgelöst.

Doch nach dem ersten Schrecken besann sich die Arbeiterbewegung wieder. Sie stellte sich auf die neuen Umstände ein. Die Sozialdemokraten trafen sich im Geheimen - oft im Wald. So wählte für Schleswig-Holstein Ostern 1879 eine geheime Provinztagung in der Umgebung von Neumünster eine dreiköpfige Exekutive, die bis zur Aufhebung des Sozialistengesetzes 1890 tätig war: Franz Schneider, Schriftwart(=Vorsitzender) Heinrich Lienau und Friedrich Butenschön als Schatzmeister. Alle drei wohnten in Neumünster.[5]

Die SAP musste ihre Parteitage im Ausland abhalten. 1883 fand der Parteitag in Kopenhagen statt. Die Delegierten waren offiziell zu einem Familienfest in Kiel eingeladen, fuhren von dort aus mit einem dänischen Dampfer nach Korsör und weiter nach Kopenhagen. Auf dem Rückweg wurden in Kiel die Reichstagsabgeordneten Georg von Vollmar, Louis Viereck, Carl Ulrich und Karl Frohme wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Sozialistengesetz verhaftet und durchsucht. Am Tag darauf erwischte es August Bebel, Ignaz Auer und Heinrich Dietz auf dem Bahnhof von Neumünster, wie Eduard Bernstein in seinen Erinnerungen berichtet.[6] Wilhelm Brecour nennt auch noch Stephan Heinzel und Philipp Müller. Das Landgericht in Freiberg verurteilte 1886 in einem Hochverratsprozess alle zu sechs bis neun Monaten Haft.[7]

Trotz Verfolgung und Unterdrückung hatte die SAP während der 12 Jahre stetig Zulauf erhalten. In den letzten Wahlen unter dem Ausnahmegesetz gaben mehr als 1,4 Millionen Wähler den von der Partei informell unterstützten Direktkandidaten ihre Stimme. Ihr Anteil wuchs von 6,1 Prozent im Jahr 1881 auf 19,7 Prozent im Jahr 1890. Damit ließ sie erstmals die anderen Parteien hinter sich.

Gegen Mitte 1890 war bereits abzusehen, dass das Gesetz nicht verlängert würde. Die ersten sozialdemokratischen Versammlungen fanden wieder statt. So gab es zum Beispiel im Conventgarten in Neumünster am 2. September 1890 eine Versammlung von 1000 Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten zum Thema "Frauen kämpfen um ihre Rechte".[8]

Ende des Verbots

Die Elmshorner Nachrichten schrieben zum 10. Jahrestag des Sozialistengesetzes am 27. Oktober 1888:

"Nach einer ungefähren Berechnung wurden während 10 Jahren weit über 100 politische und gewerkschaftliche Blätter und Zeitungen verboten. Von dem Verbot der Verbreitung betroffen wurden nahe an 1500 Bücher, Broschüren und Flugblätter. Über sechs der größten Städte Deutschlands wurde der sogenannte kleine Belagerungszustand verhängt und wurden auf Grund desselben über 600 Personen ausgewiesen. Die Zahl der Haussuchungen beträgt 8000 bis 9000, die Zahl der Prozesse mehrere Hundert. Arbeitervereine, gewerkschaftliche Verbindungen, Unterstützungskassen etc wurden in diesem Zeitraum über 300 unterdrückt."[9]

Als das Gesetz am 30. September 1890 endlich offiziell aufgehoben wurde, war in der Partei der Boden für eine Periode des politischen Machtzuwachses bereitet. In Halle gab sie sich ein neues Organisationsstatut, und sie nahm ihren endgültigen Namen an: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD).

"Das Sozialistengesetz verfehlte seine Wirkung auch in Schleswig-Holstein vollkommen. Als es 1890 nach 12jähriger Geltungsdauer im Reichstag nicht verlängert wurde, war die sozialdemokratische Organisation weniger zerschlagen als vielmehr grundlegend reorganisiert. Der Aufstieg der Sozialdemokratie setzte sich kontinuierlich fort. 1890 traten allein in Kiel ca. 2000 Arbeiter zu einer 'Jubelfeier' zusammen und gründeten den 'Sozialdemokratischen Verein von Kiel'" [10]

Aber auch nach 1890 wurden Sozialdemokraten und Gewerkschafter weiter behindert und schikaniert. Die rechtliche Ausgrenzung wurde aufgehoben, die gesellschaftliche Ausgrenzung setzte sich jedoch noch lange Zeit fort - mit nachhaltiger Auswirkung auf das Verhältnis der proletarischen Bevölkerungsmehrheit zum Staat.

Literatur

Quellen

  1. Das Sozialistengesetz und die Sozialdemokratie in Württemberg 1878-1890 - [Electronic ed.] - Stuttgart : Müller & Gräff, 1984 - 900 S. [in 2 Teilbdn] = 5,8 MB PDF-Files (Auszüge) . - (Schriften zur südwestdeutschen Landeskunde ; 19) - ISBN 3-87532-078-6 Electronic ed.: Bonn : FES Library, 2006.
  2. Brecour, Wilhelm: Die Sozialdemokratische Partei in Kiel. Ihre geschichtliche Entwicklung (Kiel o. J. [1932]) (Neudruck in Zur Geschichte der Kieler Arbeiterbewegung, Kiel 1983)
  3. Brecour, Wilhelm: Die Sozialdemokratische Partei in Kiel. Ihre geschichtliche Entwicklung (Kiel o. J. [1932]) (Neudruck in Zur Geschichte der Kieler Arbeiterbewegung, Kiel 1983) Seite I-32
  4. Lienau, Heinrich (jr.): Zwölf Jahre Nacht. Mein Weg durch das "tausendjährige Reich" (Flensburg 1949), S. 260 (biogr. Abriss von Albrecht Janssen)
  5. SPD-Kreisverband Neumünster (Hrsg.): 125 Jahre SPD in Neumünster (o.O. o.J. [1992])
  6. Bernstein, Eduard: Aus den Jahren meines Exils. Erinnerungen eines Sozialisten (Berlin 1918)
  7. Brecour, Wilhelm: Die Sozialdemokratische Partei in Kiel. Ihre geschichtliche Entwicklung (Kiel o. J. [1932]) (Neudruck in Zur Geschichte der Kieler Arbeiterbewegung, Kiel 1983) Seite I-37
  8. SPD-Kreisverband Neumünster (Hrsg.): 125 Jahre SPD in Neumünster (o.O. o.J. [1992])
  9. SPD-Ortsverein Elmshorn: 120 Jahre SPD Elmshorn. Eine Chronik (Elmshorn 1983)
  10. Danker, Uwe Die Geburt der Doppelstrategie in der "Roten Hochburg" Arbeiterbewegung in Schleswig-Holstein 1863-1918, Demokratische Geschichte 3(1988)