Arbeitsgemeinschaft: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 9. August 2015, 22:12 Uhr
Eine Arbeitsgemeinschaft kann nur der Parteivorstand einrichten. Der Landesvorstand kann sie dann auf Landesebene einrichten. Arbeitsgemeinschaften haben das Antrags- und Rederecht Landesparteitagen.
Die Mitarbeit von Personen, die nicht Mitglied der Partei sind, ist möglich.
aktuell
- Arbeitsgemeinschaft der Jungsozialistinnen und Jungsozialisten in der SPD (Jusos)
- Arbeitsgemeinschaft der Sozialdemokraten im Bildungsbereich (AfB)
- Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen (ASF)
- Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA)
- Arbeitsgemeinschaft der Selbständigen (AGS)
- Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristen (AsJ)
- Arbeitsgemeinschaft SPD 60 plus
- Arbeitsgemeinschaft der Sozialdemokraten im Gesundheitswesen (ASG)
- Arbeitsgemeinschaft Lesben und Schwule in der SPD (Schwusos)
- Arbeitsgemeinschaft Netzwerk SelbstAktiv – für Menschen mit Behinderungen in der SPD
- Arbeitsgemeinschaft Migration und Vielfalt