Arbeitsgemeinschaft: Unterschied zwischen den Versionen

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Eine '''Arbeitsgemeinschaft''' kann nur der Parteivorstand einrichten. Der Landesvorstand kann sie dann auf Landesebene einrichten. Arbeitsgemeinschaften haben das Antrags- und Rederecht [[Landesparteitag]]en.
Die Mitarbeit von Personen, die nicht Mitglied der Partei sind, ist möglich.
=== aktuell ===
=== aktuell ===
* [[Arbeitsgemeinschaft der Jungsozialistinnen und Jungsozialisten in der SPD (Jusos)]]
* [[Arbeitsgemeinschaft der Jungsozialistinnen und Jungsozialisten in der SPD (Jusos)]]

Version vom 9. August 2015, 22:12 Uhr