Hermann Jäger
| Hermann Jäger |
Hermann Jäger * 1915[1], † 25. Juli 1932 in Friedrichskoog; Schiffsjunge. Mitglied im Reichsbanner.
Die Tat
"Als Montagabend die Eiserne Front in Friedrichskoog eine Versammlung abhalten wollte, war das ganze Dorf von aus weitester Umgebung zusammengezogener SA besetzt. Das Auto der Referentin, Louise Schroeder, wurde bereits mit Zurufen wie 'Rote Hunde!' begrüßt. In der Versammlung befand sich ein großer Trupp der SA, der deshalb die Uebermacht hatte, weil die eingeschüchterte Bevölkerung zum großen Teil gar nicht gewagt hatte, die Versammlung zu besuchen. Da nur ein Gendarm anwesend war, erklärte der Wirt, daß er die Abhaltung der öffentlichen Versammlung nicht mehr zulassen könne. Daraufhin forderte der Vorsitzende die Nichtmitglieder auf, das Lokal zu verlassen und es wurde eine kurze Mitgliederversammlung abgehalten, während der sich die SA-Truppen, die von Anfang an draußen das Lokal drohend umgeben hatten, ständig vergrößerten. Um Blutvergießen zu vermeiden, fuhren die Referentin und auch die 40 Reichsbannerleute nach Marne mit ihrem Auto ab in der Hoffnung, daß auch die SA den Ort verlassen würde."[2]
Diese Hoffnung trog. Die mit Schlag- und Schusswaffen bewaffneten SA-Männer verfolgten einige Fischer, die sich in eine Fischmehlfabrik flüchteten; der 17-jährige Schiffsjunge und Reichsbannermann Hermann Jäger wurde erstochen, mehrere seiner Kameraden zusammengeschlagen und durch Schlagringe, Holzhammer, Eisenstangen oder Knüppel schwer verletzt.[3]
In einer Gedenkveranstaltung 1947 schilderte die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN) den Ablauf des Mordes:
"Der andere, ein 16-jähriger Junge, wurde nach Zerschlagung seiner Gliedmaßen auf seinen Beinstumpen gegen die Wand gestellt und hohnlachend gefragt: 'Warum schreist du denn so?' Danach wurde er durch Herzstich getötet."[4]
Strafverfolgung
Wegen des Kampfes, in dessen Verlauf Hermann Jäger zu Tode kam, verhandelte das Altonaer Sondergericht in Meldorf im September gegen 32 SA-Männer sowie einen 18-jährigen Hitlerjungen, dem versuchter Totschlag mit einer Schusswaffe vorgeworfen wurde.[3] Der Staatsanwalt verurteilte
"nicht nur die Tat als solche, sondern auch die ihr zugrunde liegende Gesinnung [...]. Für den Menschen, der nicht durch parteipolitischen Fanatismus blind sei, sei es einfach unvorstellbar, dass 200 bis 250 schleswig-holsteinische Bauern acht bis zehn ihrer Landsleute überfallen, bestialisch mißhandeln und sogar einen Mord begehen, nur weil diese eine andere politische Meinung haben. Die Nationalsozialisten hätten ohne jeden Grund auf die Fischer geschossen; es sei nach der Beweisaufnahme ausgeschlossen, dass die Fischer zuerst geschossen haben, wie auch die Gewalttaten in der Fabrik ohne jeglichen Grund erfolgt seien."[5]
Zwei als "Rädelsführer" eingestufte Nazis erhielten je zwei Jahre, ein dritter anderthalb Jahre Zuchthaus wegen schweren Landfriedensbruchs in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung; die übrigen wurden wegen einfachen Landfriedensbruchs zu geringeren Strafen verurteilt, auch der 18-Jährige, dem man Schusswaffengebrauch nicht nachweisen konnte.[3] Zum Schluss erklärte das Gericht sein Bedauern darüber, dass diejenigen, die den 17-Jährigen getötet hätten,
"noch nicht ausfindig gemacht werden konnten und somit noch straffrei seien".[5]
Unseres Wissens hat sich daran bis heute nichts geändert.
Einzelnachweise
- ↑ Er wurde 1932 ermordet. Berichtet wurde, dass er 17 gewesen sei.
- ↑ Unerhörter Terror der SA in Friedrichskoog bei Marne. Ein Jugendlicher erstochen, Hamburger Echo, 26.7.1932, S. 2
- ↑ 3,0 3,1 3,2 Sind das noch Menschen?, 14.9.1932, S. 4
- ↑ Norddeutsches Echo, 12.7.1947. Abschrift, zitiert in Stein, Dietrich: Lynchmord in der Südermarsch. Der Tod Adolf Bauers 1932 in Rösthusen bei Marne. In: Informationen zur Schleswig-Holsteinischen Zeitgeschichte 57/58 (Winter 2016 / Winter 2017), S. 6-91, hier S. 45
- ↑ 5,0 5,1 Zuchthaus für die Mörder von Friedrichskoog, Hamburger Echo, 17.9.1932, S. 7

