Arbeitsgemeinschaft: Unterschied zwischen den Versionen
Aus SPD Geschichtswerkstatt
Skw (Diskussion | Beiträge) Keine Bearbeitungszusammenfassung |
Skw (Diskussion | Beiträge) Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
| Zeile 21: | Zeile 21: | ||
* [[Arbeitsgemeinschaft Städtebau und Wohnungspolitik]] | * [[Arbeitsgemeinschaft Städtebau und Wohnungspolitik]] | ||
* [[Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Lehrer (AsL)]] | * [[Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Lehrer (AsL)]] | ||
* [[Arbeitsgemeinschaft verfolgter Sozialdemokraten (AvS)]] | * [[Arbeitsgemeinschaft ehemals verfolgter Sozialdemokraten (AvS)]] | ||
[[Kategorie:Arbeitsgemeinschaft]] | [[Kategorie:Arbeitsgemeinschaft]] | ||
[[Kategorie:Gremium]] | [[Kategorie:Gremium]] | ||
[[Kategorie:Übersicht]] | [[Kategorie:Übersicht]] | ||
Version vom 6. Dezember 2015, 01:23 Uhr
Eine Arbeitsgemeinschaft kann nur der Parteivorstand einrichten. Der Landesvorstand kann sie dann auf Landesebene einrichten, die Kreisverbände auf Kreisebene. Arbeitsgemeinschaften haben das Antrags- und Rederecht auf Landesparteitagen.
Die Mitarbeit von Personen, die nicht der Partei angehören, ist möglich.
Aktuell
- Arbeitsgemeinschaft der Jungsozialistinnen und Jungsozialisten in der SPD (Jusos)
- Arbeitsgemeinschaft der Sozialdemokraten im Bildungsbereich (AfB)
- Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen (ASF)
- Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA)
- Arbeitsgemeinschaft der Selbständigen (AGS)
- Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen (ASJ)
- Arbeitsgemeinschaft SPD 60 plus
- Arbeitsgemeinschaft der Sozialdemokraten im Gesundheitswesen (ASG)
- Arbeitsgemeinschaft Lesben und Schwule in der SPD (Schwusos)
- Arbeitsgemeinschaft Netzwerk SelbstAktiv – für Menschen mit Behinderungen in der SPD
- Arbeitsgemeinschaft Migration und Vielfalt
