Arbeitsgemeinschaft: Unterschied zwischen den Versionen

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Eine '''Arbeitsgemeinschaft''' kann nur der Parteivorstand einrichten. Der [[Landesvorstand]] kann sie dann auf Landesebene einrichten, die Kreisverbände auf Kreisebene. Arbeitsgemeinschaften haben das Antrags- und Rederecht auf [[Landesparteitag|Landesparteitagen]].  
Eine '''Arbeitsgemeinschaft''' kann nur der Parteivorstand einrichten. Der [[Landesvorstand]] kann sie dann auf Landesebene einrichten, die Kreisverbände auf Kreisebene. Arbeitsgemeinschaften haben das Antrags- und Rederecht auf [[Landesparteitag|Landesparteitagen]]. Sie haben einen höheren Status als [[Arbeitskreis|Arbeitskreise]].


Die Mitarbeit von Personen, die nicht der Partei angehören, ist möglich.
Auch Interessierte, die nicht der Partei angehören, haben die Möglichkeit, mitzuarbeiten.


=== Aktuell ===
=== Aktuell ===
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* [[Arbeitsgemeinschaft Netzwerk SelbstAktiv – für Menschen mit Behinderungen in der SPD]]
* [[Arbeitsgemeinschaft Netzwerk SelbstAktiv – für Menschen mit Behinderungen in der SPD]]
* [[Arbeitsgemeinschaft Migration und Vielfalt]]
* [[Arbeitsgemeinschaft Migration und Vielfalt]]
* [[Historische Kommission beim SPD-Parteivorstand]]


=== Nicht mehr bestehend ===
=== Nicht mehr bestehend ===

Version vom 17. September 2016, 15:10 Uhr