Volksverein: Unterschied zwischen den Versionen
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'''Volksverein''' war eine bis zum Verbot der [[Sozialistische Arbeiterpartei Deutschlands|Sozialistischen Arbeiterpartei Deutschlands]] durch das [[Sozialistengesetz]] [[1878]] übliche Bezeichnung für eine lokale sozialdemokratische Organisation. | '''Volksverein''' oder '''Wahlverein''' war eine bis zum Verbot der [[Sozialistische Arbeiterpartei Deutschlands|Sozialistischen Arbeiterpartei Deutschlands]] durch das [[Sozialistengesetz]] [[1878]] übliche Bezeichnung für eine lokale sozialdemokratische Organisation. | ||
Diese Organisationsform war nötig geworden, weil bereits [[1870]] in Schleswig-Holstein die lokalen Gemeinden/Sektionen des [[ADAV]] als “Zweigvereine“ verboten worden waren.<ref>Altonaer Mercur 20. | Diese Organisationsform war nötig geworden, weil bereits [[1870]] in Schleswig-Holstein die lokalen Gemeinden/Sektionen des [[ADAV]] als “Zweigvereine“ verboten worden waren.<ref>''Altonaer Mercur'', 20.5.1870, S. 3</ref> | ||
Volksvereine gab es in Schleswig-Holstein u.a. in [[Ortsverein Wandsbek|Wandsbek]], [[Ortsverein Ottensen|Ottensen]], [[Ortsverein Altona|Altona]], [[Kreisverband Flensburg|Flensburg]], [[Kreisverband Neumünster|Neumünster]] und [[Sozialdemokratischer Verein Groß-Kiel|Kiel]]<ref>''Hamburgischer Correspondent'', 12.10.1878, S. 3</ref>, einen Wahlverein zum Beispiel in [[Ortsverein Rendsburg|Rendsburg]]<ref>''Harburger Anzeiger und Nachrichten'', 28.10.1878, S. 1</ref>. Diese Vereine waren formell unabhängig, da (noch bis [[1899]]) ein überörtliches Verbindungsverbot für politische Vereine bestand. Ihre politische Ausrichtung war jedoch jedermann bekannt und wurde auch in der bürgerlichen Presse genannt. Sie stellten (erfolglos) Kandidaten für die Kommunalwahlen auf, z.B. [[1877]] in Altona und Kiel.<ref>''[https://resolver.sub.uni-hamburg.de/kitodo/PPN1762960893_18771106/page/3 Hamburg-Altonaer Volksblatt]'', 6.11.1877, S. 3, Sp. 4</ref> | |||
Nach [[1890]] nannten sich die örtlichen Organisationen meist ''Sozialdemokratischer Verein'', aber mancherorts schienen weiterhin „beschönigende“ Bezeichnungen angeraten, weil dort der Repressionsdruck besonders hoch war. | |||
Die Volks- oder Wahlvereine können als direkte Vorläufer der heutigen ''[[Ortsverein|Ortsvereine]]'' (bzw. in den kreisfreien Städten der [[Kreisverband|Kreisverbände]]) betrachtet werden. | |||
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Version vom 14. März 2025, 06:12 Uhr
Volksverein oder Wahlverein war eine bis zum Verbot der Sozialistischen Arbeiterpartei Deutschlands durch das Sozialistengesetz 1878 übliche Bezeichnung für eine lokale sozialdemokratische Organisation.
Diese Organisationsform war nötig geworden, weil bereits 1870 in Schleswig-Holstein die lokalen Gemeinden/Sektionen des ADAV als “Zweigvereine“ verboten worden waren.[1]
Volksvereine gab es in Schleswig-Holstein u.a. in Wandsbek, Ottensen, Altona, Flensburg, Neumünster und Kiel[2], einen Wahlverein zum Beispiel in Rendsburg[3]. Diese Vereine waren formell unabhängig, da (noch bis 1899) ein überörtliches Verbindungsverbot für politische Vereine bestand. Ihre politische Ausrichtung war jedoch jedermann bekannt und wurde auch in der bürgerlichen Presse genannt. Sie stellten (erfolglos) Kandidaten für die Kommunalwahlen auf, z.B. 1877 in Altona und Kiel.[4]
Nach 1890 nannten sich die örtlichen Organisationen meist Sozialdemokratischer Verein, aber mancherorts schienen weiterhin „beschönigende“ Bezeichnungen angeraten, weil dort der Repressionsdruck besonders hoch war.
Die Volks- oder Wahlvereine können als direkte Vorläufer der heutigen Ortsvereine (bzw. in den kreisfreien Städten der Kreisverbände) betrachtet werden.
Einzelnachweise
- ↑ Altonaer Mercur, 20.5.1870, S. 3
- ↑ Hamburgischer Correspondent, 12.10.1878, S. 3
- ↑ Harburger Anzeiger und Nachrichten, 28.10.1878, S. 1
- ↑ Hamburg-Altonaer Volksblatt, 6.11.1877, S. 3, Sp. 4
