Arbeitsgemeinschaft: Unterschied zwischen den Versionen

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* [[Arbeitsgemeinschaft der Selbständigen (AGS)]]
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* [[Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen (AsJ)]]
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* [[Arbeitsgemeinschaft SPD 60 plus]]
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* [[Arbeitsgemeinschaft der Sozialdemokraten im Gesundheitswesen (ASG)]]
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Version vom 11. Dezember 2016, 03:49 Uhr

Eine Arbeitsgemeinschaft kann nur der Parteivorstand einrichten. Der Landesvorstand kann sie dann auf Landesebene einrichten, die Kreisverbände auf Kreisebene. Arbeitsgemeinschaften haben das Antrags- und Rederecht auf Landesparteitagen. Sie haben einen höheren Status als Arbeitskreise.

Auch Interessierte, die nicht der Partei angehören, haben die Möglichkeit, mitzuarbeiten.

Aktuell

Nicht mehr bestehend

Vor 1933