Bürgerbeauftragte/r für soziale Angelegenheiten: Unterschied zwischen den Versionen

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== Einführung ==
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In seiner Regierungserklärung am [[28. Juni]] [[1988]] kündigte Ministerpräsident [[Björn Engholm]] an, nach skandinavischem Vorbild eine Ombudsstelle einzurichten und einen Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten zu berufen. "Er soll gleichzeitig die Interessen der Behinderten gegenüber der Verwaltung und der Politik wahrnehmen. Er wird unabhängig sein und auf der Seitete derer stehen, die in Not um Hilfe nachsuchen."<ref>[https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/QQP12-2.pdf?von=14 Plenar Protokoll 12/2] 28.06.1988</ref>
In seiner Regierungserklärung am [[28. Juni]] [[1988]] kündigte Ministerpräsident [[Björn Engholm]] an, nach skandinavischem Vorbild eine Ombudsstelle einzurichten und einen Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten zu berufen. "Er soll gleichzeitig die Interessen der Behinderten gegenüber der Verwaltung und der Politik wahrnehmen. Er wird unabhängig sein und auf der Seitete derer stehen, die in Not um Hilfe nachsuchen."<ref>[https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/QQP12-2.pdf?von=14 Plenarprotokoll 12/2] 28.06.1988</ref>


Am [[22. September]] [[1988]] unterzeichnete der damalige Minister­präsident [[Björn Engholm]] den Erlass, mit dem das Amt des Bürger­beauftragten für soziale Angelegenheiten und Landes­beauftragten für Menschen mit Behinderung bei der Staatskanzlei eingerichtet wurde. Der erste Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten wurde der ehemalige Hamburger Bundestagsabgeordnete [[Eugen Glombig]].
Am [[22. September]] [[1988]] unterzeichnete der damalige Minister­präsident [[Björn Engholm]] den Erlass, mit dem das Amt des Bürger­beauftragten für soziale Angelegenheiten und Landes­beauftragten für Menschen mit Behinderung bei der Staatskanzlei eingerichtet wurde. Der erste Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten wurde der ehemalige Hamburger Bundestagsabgeordnete [[Eugen Glombig]].

Version vom 6. Oktober 2018, 21:40 Uhr

[[Datei:{{#setmainimage:Eugen Glombig 1980.jpg}}|thumb|right|250px|Eugen Glombig, Erster Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten]] Die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten soll Bürgerinnen und Bürger in sozialen Angelegen­heiten zu beraten, zu unterstützen und Ihre Interessen gegenüber Behörden vertreten. Dieses Amt hält derzeit Samiah El Samadoni inne.

Einführung

In seiner Regierungserklärung am 28. Juni 1988 kündigte Ministerpräsident Björn Engholm an, nach skandinavischem Vorbild eine Ombudsstelle einzurichten und einen Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten zu berufen. "Er soll gleichzeitig die Interessen der Behinderten gegenüber der Verwaltung und der Politik wahrnehmen. Er wird unabhängig sein und auf der Seitete derer stehen, die in Not um Hilfe nachsuchen."[1]

Am 22. September 1988 unterzeichnete der damalige Minister­präsident Björn Engholm den Erlass, mit dem das Amt des Bürger­beauftragten für soziale Angelegenheiten und Landes­beauftragten für Menschen mit Behinderung bei der Staatskanzlei eingerichtet wurde. Der erste Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten wurde der ehemalige Hamburger Bundestagsabgeordnete Eugen Glombig.

Weiterentwicklung

Eugen Glombig hat binnen weniger Jahre mit Regionalen Bürgersprechstrechstrunden und einer Call-In-Sendung im Radio einige Bekanntheit erlangt. "Wenn Sie mir nicht helfen, gehe ich zu Eugen Glombig," sei inzwischen ein bekannter Spruch, berichtete 1991 Sozialminister Günther Jansen in der Landtagsdebatte über das Gesetz, das das Amt des Bürgerbeauftragten neu regeln sollte[2]. In Kraft trat das Gesetz am 15. Januar 1992. 1994 wurde die Stelle aufgeteilt und das Amt eines Landes­beauftragten für Menschen mit Behinderung geschaffen.

1995 wurde das Gesetz geändert und die Trägerschaft des Beauftragten von der Staatskanzlei in den Landtag verlagert.[3]

Im Jahr 2016 fügt die Küstenkoalition eine neue Aufgabe hinzu: Die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten wird gleichzeitig Polizeibeauftragte. Die Beauftragte für die Landespolizei hat fortan die Aufgabe, "das partnerschaftliche Verhältnis zwischen Bürger und Polizei zu stärken." So heißt es im Gesetz. "Sie oder er unterstützt die Bürgerinnen und Bürger im Dialog mit der Polizei und wirkt darauf hin, dass begründeten Beschwerden abgeholfen wird. Ihr oder ihm obliegt auch die Befassung mit Vorgängen aus dem innerpolizeilichen Bereich, die an sie oder ihn im Rahmen einer Eingabe herangetragen werden."[4] Der vollständige Titel lautet jetzt "Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein und Beauftragte für die Landespolizei Schleswig-Holstein"

Von 1988 bis Ende 2017 gingen insgesamt 80400 Petitionen bei der Bürger­beauftragten für soziale Angelegen­heiten ein. Zur Wahl von Samiah El Samadoni im Jahr 214 sagte Ralf Stegner "Die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten ist und bleibt eine notwendige und bewährte Institution in Schleswig-Holstein. Dass ihre Existenz inzwischen unbestritten ist, ist gut für dieses Land. Und mit Blick auf die gleich im Anschluss anstehende Wahl in diesem Punkt bin ich optimistisch, dass dies auch in Zukunft so bleiben wird."[5] Bis heute haben nur fünf Bundesländer Bürgerauftragte.[6]

Bisherige Bürgerbeauftragte

Quelle

  1. Plenarprotokoll 12/2 28.06.1988
  2. Plenarprotokoll 12/83 28.08.1991 S 4859-4918
  3. Beschlossen in der Fassung der Drucksache 13/2297
  4. BüPolBG vom 15. Januar 1992
  5. Stegner, Ralf: Samiah El Samadoni ist neue Bürgerbeauftragte, 9. April 2014, 10:29 Uhr
  6. Holsteinischer Courier: Erst fünf Bundesländer bieten diesen Service, 6.10.2018