Arbeitsgemeinschaft: Unterschied zwischen den Versionen

Aus SPD Geschichtswerkstatt
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=== Nicht mehr bestehend ===
=== Nicht mehr bestehend ===
* [[Arbeitsgemeinschaft ehemals verfolgter Sozialdemokraten (AvS)]]
* [[Arbeitsgemeinschaft für produktive Flüchtlingshilfe e.V.]]
* [[Arbeitsgemeinschaft für produktive Flüchtlingshilfe e.V.]]
* [[Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Ärzte und Apotheker (AsÄ)]]
* [[Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Ärzte und Apotheker (AsÄ)]]
* [[Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Lehrer (AsL)]]
* [[Arbeitsgemeinschaft Städtebau und Wohnungspolitik]]
* [[Arbeitsgemeinschaft Städtebau und Wohnungspolitik]]
* [[Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Lehrer (AsL)]]
* [[Arbeitsgemeinschaft ehemals verfolgter Sozialdemokraten (AvS)]]


=== Vor 1933 ===
=== Vor 1933 ===

Version vom 4. Januar 2017, 22:37 Uhr

Eine Arbeitsgemeinschaft kann nur der Parteivorstand einrichten. Der Landesvorstand kann sie dann auf Landesebene übernehmen, die Kreisverbände auf Kreisebene. Arbeitsgemeinschaften haben das Antrags- und Rederecht auf Landesparteitagen. Sie haben einen höheren Status als Arbeitskreise.

Auch Interessierte, die nicht der Partei angehören, haben die Möglichkeit, mitzuarbeiten.

Aktuell

Auf Landesebene sind zur Zeit aktiv:

Nicht mehr bestehend

Vor 1933