Arbeitsgemeinschaft: Unterschied zwischen den Versionen

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* [[Arbeitsgemeinschaft SPD 60 plus]]
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== Nur auf Bundesebene ==
Nur auf Bundesebene aktiv:
* [[Arbeitskreis der ehemals verfolgten und inhaftierten Sozialdemokraten (AvS)]]
* [[Arbeitskreis der ehemals verfolgten und inhaftierten Sozialdemokraten (AvS)]]



Version vom 6. Februar 2019, 11:40 Uhr

Eine Arbeitsgemeinschaft kann nur der Parteivorstand einrichten. Der Landesvorstand kann sie dann auf Landesebene übernehmen, die Kreisverbände auf Kreisebene. Arbeitsgemeinschaften haben das Antrags- und Rederecht auf Landesparteitagen. Sie haben einen höheren Status als Arbeitskreise.

Auch Interessierte, die nicht der Partei angehören, haben die Möglichkeit, mitzuarbeiten.

Aktuell

Auf Landesebene sind zur Zeit aktiv:

Nur auf Bundesebene aktiv:

Nicht mehr bestehend

Vor 1933