Mitbestimmung in städtischen Betrieben: Unterschied zwischen den Versionen

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=== KVAG - KVG - SFK ===
=== KVAG - KVG - SFK ===
Aus der KVAG wurde 1996 die Schlepp- und Fährgesellschaft ausgegliedert. Bei der SFK ist bis heute der Aufsichtsrat mit je vier Mitgliedern der Ratsversammlung und der Arbeitnehmer.  
Aus der KVAG wurde 1996 die Schlepp- und Fährgesellschaft ausgegliedert. Bei der SFK ist auch heute der Aufsichtsrat mit je vier Mitgliedern der Ratsversammlung und der Arbeitnehmer. Mit der Drucksache 0533/2001 beantragte die Verwaltung, mit einer Änderung des Gesellschaftsvertrags die Besetzung von 3:3 auf 4:2 zu ändern, „um einerseits die ungewöhnlichen Verhältnisse über Wahl oder Entsendung städtischer Aufsichtsratsmitglieder zu beenden und andererseits die Anpassung der Zusammensetzung des Aufsichtsrats durch die Anwendung des Betriebsverfassungsgesetzes vorzunehmen.“ Beschlossen wurde aber zunächst ein Alternativantrag der Grünen, durch den die Parität erhalten bleiben sollte, welcher aufgrund von Bedenken des Rechtsamts allerdings in der gleichen Sitzung wieder aufgehoben wurde. Schließlich wurde, um die Parität zu erhalten und dennoch vier Mitglieder direkt durch die Landeshauptstadt (statt indirekt über die VVK) zu wählen, eine neue Aufsichtsratsgröße von acht beschlossen.  


2001 wurde die Kieler Verkehrsgesellschaft mbH als Tochter gegründet, die den Busverkehr ausführt. Bei der KVG besteht der zwölfköpfige Aufsichtsrat je zur Hälfte aus Ratsmitgliedern und Arbeitnehmervertretern. Bislang ungeklärt ist, wie die Situation in der Zeit der privaten Minderheitsbeteiligungen an der KVG war.
2001 wurde die Kieler Verkehrsgesellschaft mbH als Tochter gegründet, die den Busverkehr ausführt. Bei der KVG besteht der zwölfköpfige Aufsichtsrat je zur Hälfte aus Ratsmitgliedern und Arbeitnehmervertretern. Bislang ungeklärt ist, wie die Situation in der Zeit der privaten Minderheitsbeteiligungen an der KVG war.

Version vom 2. Juli 2023, 17:53 Uhr

[[Datei:{{#setmainimage:10 Jahre Mitbestimmung in Kiel Titelseite.jpg}}|180px|thumb|right|Titelseite der Broschüre des SPD-Kreisverbands zur Mitbestimmung]]Mitbestimmung in Betrieben und Unternehmen umfasst alle Möglichkeiten und Rechte von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Arbeitswelt mit zu gestalten. Die Mitbestimmung in Deutschland ist gesetzlich geregelt im Betriebsverfassungsgesetz, dem Mitbestimmungsgesetz und dem Montan-Mitbestimmungsgesetz. Nach allen gesetzlichen Regelungen haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aber gegenüber der Anteileignerseite keine volle Gleichberechtigung.

Das Kieler Modell

Eine erweiterte Mitbestimmung mit voller Parität zwischen der Arbeitnehmerseite und der Eigentümerseite wurde 1970 für die städtischen Betriebe, die Stadtwerke Kiel AG, die Kieler Verkehrs Aktiengesellschaft (KVAG) und die Versorgung und Verkehr Kiel GmbH (VVK) auf Initiative der Kieler SPD, insbesondere des damaligen Kreisvorsitzenden Karl-Heinz Luckhardt, eingeführt.

Damit hatte sie den Programmauftrag aus dem seinerzeit geltenden Godesberger Programm, in dem es u.a. heißt "Demokratie aber verlangt Mitbestimmung der Arbeitnehmer in der Wirtschaft. Der Arbeitnehmer muss aus einem Wirtschaftsuntertan zu einem Wirtschaftsbürger werden [...]", beispielhaft in die kommunale Praxis umgesetzt.

VVK

KVAG - KVG - SFK

Aus der KVAG wurde 1996 die Schlepp- und Fährgesellschaft ausgegliedert. Bei der SFK ist auch heute der Aufsichtsrat mit je vier Mitgliedern der Ratsversammlung und der Arbeitnehmer. Mit der Drucksache 0533/2001 beantragte die Verwaltung, mit einer Änderung des Gesellschaftsvertrags die Besetzung von 3:3 auf 4:2 zu ändern, „um einerseits die ungewöhnlichen Verhältnisse über Wahl oder Entsendung städtischer Aufsichtsratsmitglieder zu beenden und andererseits die Anpassung der Zusammensetzung des Aufsichtsrats durch die Anwendung des Betriebsverfassungsgesetzes vorzunehmen.“ Beschlossen wurde aber zunächst ein Alternativantrag der Grünen, durch den die Parität erhalten bleiben sollte, welcher aufgrund von Bedenken des Rechtsamts allerdings in der gleichen Sitzung wieder aufgehoben wurde. Schließlich wurde, um die Parität zu erhalten und dennoch vier Mitglieder direkt durch die Landeshauptstadt (statt indirekt über die VVK) zu wählen, eine neue Aufsichtsratsgröße von acht beschlossen.

2001 wurde die Kieler Verkehrsgesellschaft mbH als Tochter gegründet, die den Busverkehr ausführt. Bei der KVG besteht der zwölfköpfige Aufsichtsrat je zur Hälfte aus Ratsmitgliedern und Arbeitnehmervertretern. Bislang ungeklärt ist, wie die Situation in der Zeit der privaten Minderheitsbeteiligungen an der KVG war.

Die KVAG wurde zur ÖPNV-Aufgabenträgergesellschaft und in die V.I.P. Kiel GmbH umgewandelt. Wie dort der Aufsichtsrat besetzt war, ist bislang ungeklärt.

Stadtwerke

Unter Oberbürgermeister Norbert Gansel beschloss die Ratsversammlung die Teilprivatisierung der Stadtwerke.[1] Darum bewarben sich die Schleswag - die anbot, das Kieler Modell weiterzuführen und der US-Amerikanische Versorger TXU. Im Juli 2000 kaufte TXU Europe 51 % der Stadtwerke Kiel für 215 Millionen US-Dollar von der Landeshauptstadt Kiel. 2004 übernahm die MVV Energie AG aus Mannheim diese Mehrheitsanteilen.

Auch nach dem Teilverkauf der Stadtwerke Kiel AG blieb die erweiterte Mitbestimmung größtenteils erhalten. Von den 12 Aufsichtsratsmitgliedern kommen vier von der Arbeitnehmerseite, vier von der MVV und vier von der Landeshauptstadt Kiel. Durch eine Stimmbindungsvereinbarung zwischen der Stadt Kiel und der Gewerkschaft ver.di vom 30. September 1970 und dem 1. Nachtrag vom 3. Juni 2003 sind davon zwei Gewerkschaftssekretäre vom ver.di Bezirk Kiel-Plön vorzuschlagen und in der Hauptversammlung zu wählen. Diese Stimmbindungsvereinbarung ist nach jeder Kommunalwahl kündbar. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats wird immer von der MVV gestellt und entscheidet bei Stimmgleichheit - dieses Doppelstimmrecht gab es zuvor nicht.

Nach der Kommunalwahl 2023 wurde das Kieler Modell in den Kooperationsverhandlungen zwischen Grünen und SPD in Frage gestellt. Auf dem Kreisparteitag am 1. Juli 2023 stellten deswegen die Ortsvereine Gaarden, Ellerbek und Schwentinemündung einen Antrag, auf das Kieler Modell zu beharren und damit den Schulterschluss mit den Gewerkschaften aufrecht zu erhalten.

In der Diskussion sagte der ehemalige Energieminister Claus Möller als Delegierter für den Ortsverein Suchsdorf "Das Kieler Modell ist tot." und argumentierte, dass das Modell aus einer Zeit stamme, in der einerseits die SPD so gut Wahlergebnisse hatte, dass sie natürlich die beiden anderen Plätze besetzte und anderseits die Mitbestimmung noch schlechter war. Die Stadtwerke hätte immer noch eine Dienstvereinbarung aus den 1970er Jahren, die eine starke Mitbestimmung ermögliche. Und damals waren die Stadtwerke noch zu 100 % in der Hand der Stadt. Heute müsste die Stadt mit ihren verbliebenen Sitzen die Interessen der Stadt vertreten. Deswegen sei es sinnvoll, wenn von den vier städtischen Plätzen alle aus der Kommunalpolitik und mit dem Oberbürgermeister besetzt werden würden.

Oberbürgermeister Ulf Kämpfer argumentierte ähnlich. Ihm sei an seinem ersten Arbeitstag von den MVV die Pläne für das Küstenkraftwerk vor die Füße geschmissen worden. Das Unternehmen sei wesentlich mehr auf Profite gepolt, als es kommunale Stadtwerke seien. So sei es immer ein Kampf gegen die MVV, wenn man bspw. eine Erweiterung der Fernwärme wolle. Es sei damals schwierig gewesen, die Probleme mit dem Küstenkraftwerk von außerhalb des Aufsichtsrats zu regeln und den dann aber doch mit einzubinden - immerhin würden die Entscheidungen dort getroffen. Es sei besser, wenn er als Oberbürgermeister direkt Einfluss nehmen könnte.

Im Kompromiss-Vorschlag beschloss der Kreisparteitag, die Entscheidung zu vertagen.

Ebenfalls wurde in den Kooperationsgesprächen darüber gesprochen, wieder die Mehrheit an den Stadtwerken zu übernehmen, um mehr Einfluss auf die Geschäfte zu bekommen.[2]

Einzelnachweise