Mitbestimmung in städtischen Betrieben
[[Datei:{{#setmainimage:10 Jahre Mitbestimmung in Kiel Titelseite.jpg}}|180px|thumb|right|Titelseite der Broschüre des SPD-Kreisverbands zur Mitbestimmung]]Mitbestimmung in Betrieben und Unternehmen umfasst alle Möglichkeiten und Rechte von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Arbeitswelt mit zu gestalten. Die Mitbestimmung in Deutschland ist gesetzlich geregelt im Betriebsverfassungsgesetz, dem Mitbestimmungsgesetz und dem Montan-Mitbestimmungsgesetz. Nach allen gesetzlichen Regelungen haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aber gegenüber der Anteileignerseite keine volle Gleichberechtigung.
Das Kieler Modell
Eine erweiterte Mitbestimmung mit voller Parität zwischen der Arbeitnehmerseite und der Eigentümerseite wurde 1970 für die städtischen Betriebe, die Stadtwerke Kiel AG, die Kieler Verkehrs Aktiengesellschaft (KVAG) und die Versorgung und Verkehr Kiel GmbH (VVK) auf Initiative der Kieler SPD, insbesondere des damaligen Kreisvorsitzenden Karl-Heinz Luckhardt, eingeführt.
Damit hatte sie den Programmauftrag aus dem seinerzeit geltenden Godesberger Programm, in dem es u.a. heißt "Demokratie aber verlangt Mitbestimmung der Arbeitnehmer in der Wirtschaft. Der Arbeitnehmer muss aus einem Wirtschaftsuntertan zu einem Wirtschaftsbürger werden [...]", beispielhaft in die kommunale Praxis umgesetzt.
Auch nach dem Teilverkauf der Stadtwerke Kiel AG, 51 % der Anteile hält die MVV Energie AG Mannheim, 49 % der Anteile die Landeshauptstadt Kiel, blieb die erweiterte Mitbestimmung erhalten. Von den 12 Aufsichtsratsmitgliedern kommen vier von der Arbeitnehmerseite, vier von der MVV und vier von der Landeshauptstadt Kiel. Durch eine Stimmbindungsvereinbarung zwischen der Stadt Kiel und der Gewerkschaft ver.di vom 30. September 1970 und dem 1. Nachtrag vom 3. Juni 2003 sind davon zwei Gewerkschaftssekretäre vom ver.di Bezirk Kiel-Plön vorzuschlagen und in der Hauptversammlung zu wählen. Diese Stimmbindungsvereinbarung ist nach jeder Kommunalwahl kündbar.
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Vorwort des Kreisvorsitzenden Hartmut Lippe
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Grußwort von Willy Brandt
Nach der Kommunalwahl 2023 wurde das Kieler Modell in den Kooperationsverhandlungen zwischen Grünen und SPD in Frage gestellt. Auf dem Kreisparteitag am 1. Juli 2023 stellten deswegen die Ortsvereine Gaarden, Ellerbek und Schwentinemündung einen Antrag, auf das Kieler Modell zu beharren.
In der Diskussion sagte der ehemalige Energieminister Claus Möller als Delegierter für den Ortsverein Suchsdorf "Das Kieler Modell ist tot." und argumentierte, dass das Modell aus einer Zeit stamme, in der einerseits die SPD so gut Wahlergebnisse hatte, dass sie natürlich die beiden anderen Plätze besetzte und anderseits die Mitbestimmung noch schlechter war. Die Stadtwerke hätte immer noch eine Dienstvereinbarung aus den 1970er Jahren, die eine starke Mitbestimmung ermögliche. Und damals waren die Stadtwerke noch zu 100 % in der Hand der Stadt. Heute müsste die Stadt mit ihren verbliebenen Sitzen die Interessen der Stadt vertreten. Deswegen sei es sinnvoll, wenn von den vier städtischen Plätzen alle aus der Kommunalpolitik und mit dem Oberbürgermeister besetzt werden würden.
Oberbürgermeister Ulf Kämpfer argumentierte ähnlich. Ihm sei an seinem ersten Arbeitstag von den MVV die Pläne für das Küstenkraftwerk vor die Füße geschmissen worden. Das Unternehmen sei wesentlich mehr auf Profite gepolt, als es kommunale Stadtwerke seien. So sei es immer ein Kampf gegen die MVV, wenn man bspw. eine Erweiterung der Fernwärme wolle. Es sei damals schwierig gewesen, die Probleme mit dem Küstenkraftwerk von außerhalb des Aufsichtsrats zu regeln und den dann aber doch mit einzubinden - immerhin würden die Entscheidungen dort getroffen. Es sei besser, wenn er als Oberbürgermeister direkt Einfluss nehmen könnte.
Im Kompromiss-Vorschlag beschloss der Kreisparteitag, die Entscheidung zu vertagen.
