Arbeitsgemeinschaft: Unterschied zwischen den Versionen

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Eine '''Arbeitsgemeinschaft''' kann nur der Parteivorstand einrichten. Der [[Landesvorstand]] kann sie dann auf Landesebene einrichten, die Kreisverbände auf Kreisebene. Arbeitsgemeinschaften haben das Antrags- und Rederecht auf [[Landesparteitag|Landesparteitagen]]. Sie haben einen höheren Status als [[Arbeitskreis|Arbeitskreise]].
Eine '''Arbeitsgemeinschaft''' kann nur der Parteivorstand einrichten. Der [[Landesvorstand]] kann sie dann auf Landesebene übernehmen, die Kreisverbände auf Kreisebene. Arbeitsgemeinschaften haben das Antrags- und Rederecht auf [[Landesparteitag|Landesparteitagen]]. Sie haben einen höheren Status als [[Arbeitskreis|Arbeitskreise]].


Auch Interessierte, die nicht der Partei angehören, haben die Möglichkeit, mitzuarbeiten.
Auch Interessierte, die nicht der Partei angehören, haben die Möglichkeit, mitzuarbeiten.


=== Aktuell ===
=== Aktuell ===
Auf Landesebene sind zur Zeit aktiv:
* [[Arbeitsgemeinschaft der Jungsozialistinnen und Jungsozialisten in der SPD (Jusos)]]
* [[Arbeitsgemeinschaft der Jungsozialistinnen und Jungsozialisten in der SPD (Jusos)]]
* [[Arbeitsgemeinschaft der Sozialdemokraten im Bildungsbereich (AfB)]]
* [[Arbeitsgemeinschaft der Selbständigen (AGS)]]
* [[Arbeitsgemeinschaft der Sozialdemokraten im Gesundheitswesen (ASG)]]
* [[Arbeitsgemeinschaft der SPD für Akzeptanz und Gleichstellung|Arbeitsgemeinschaft der SPD für Akzeptanz und Gleichstellung (SPDqueer)]]
* [[Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA)]]
* [[Arbeitsgemeinschaft für Bildung (AfB)]]
* [[Arbeitsgemeinschaft Migration und Vielfalt]]
* [[Arbeitsgemeinschaft "Netzwerk SelbstAktiv" – für Menschen mit Behinderungen in der SPD]]
* [[Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen (AsF)]]
* [[Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen (AsF)]]
* [[Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA)]]
* [[Arbeitsgemeinschaft der Selbständigen (AGS)]]
* [[Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen (ASJ)]]
* [[Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen (ASJ)]]
* [[Arbeitsgemeinschaft SPD 60 plus]]
* [[Arbeitsgemeinschaft SPD 60 plus]]
* [[Arbeitsgemeinschaft der Sozialdemokraten im Gesundheitswesen (ASG)]]
* [[Schwusos|Arbeitsgemeinschaft Lesben und Schwule in der SPD (Schwusos)]]
* [[Arbeitsgemeinschaft Netzwerk SelbstAktiv – für Menschen mit Behinderungen in der SPD]]
* [[Arbeitsgemeinschaft Migration und Vielfalt]]
* [[Historische Kommission beim SPD-Parteivorstand]]


=== Nicht mehr bestehend ===
=== Nicht mehr bestehend ===
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[[Kategorie:Arbeitsgemeinschaft]]
[[Kategorie:Arbeitsgemeinschaft]]
[[Kategorie:Gremium]]
[[Kategorie:Übersicht]]
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Version vom 2. Januar 2017, 07:06 Uhr

Eine Arbeitsgemeinschaft kann nur der Parteivorstand einrichten. Der Landesvorstand kann sie dann auf Landesebene übernehmen, die Kreisverbände auf Kreisebene. Arbeitsgemeinschaften haben das Antrags- und Rederecht auf Landesparteitagen. Sie haben einen höheren Status als Arbeitskreise.

Auch Interessierte, die nicht der Partei angehören, haben die Möglichkeit, mitzuarbeiten.

Aktuell

Auf Landesebene sind zur Zeit aktiv:

Nicht mehr bestehend

Vor 1933