Enquete-Kommission für die Verfassungs- und Parlamentsreform, 1988: Unterschied zwischen den Versionen
Aus SPD Geschichtswerkstatt
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Version vom 16. Juni 2012, 11:20 Uhr
Nach der Wahl Engholms zum Ministerpräsidenten wurde im Landtag im Juni 1988[1] eine Enquete-Kommission für die Verfassungs- und Parlamentsreform und danach einen Sonderausschuss[2] ins Leben gerufen. Durch deren Ergebnisse wurde eine substantielle Parlaments- und Verfassungsreform eingeleitet:
- Das Parlament verfügt danach über weitreichende Initiativ-, Kontroll-, Frage- und Auskunftsrechte
- die Ausschüsse verfügen über ein Selbstbefassungsrecht und tagen öffentlich
- Untersuchungsausschüsse und Eingabenausschuss erhalten starke neue Rechte
- die Unabhängigkeit der Justiz ist durch ein transparentes Richterwahlverfahren gesichert
- Elemente direkter Demokratie eröffnen dem Volk neue Einflussmöglichkeiten
- neue Staatszielbestimmungen (natürliche Lebensgrundlagen, Gleichstellung, Minderheiten) kommen hinzu.
Der Schlussbericht dieser Enquete-Kommission wurde 1989 vorgelegt[3].
Sonderausschuss "Verfassungs- und Parlamentsreform"
Ein Sonderausschuss diskutierte die Ergebnisse weiter und machte Beschlussempfehlungen[4]. Das bildete die Basis für die erste grundlegende Verfassungsreform in der BRD.
Vorsitzender: Gert Börnsen
SPD Mitglieder
Stellvertretende SPD Mitglieder
- Ute Erdsiek-Rave
- Jürgen Hinz
- Rudolf Johna
- Gyde Köster
- Heide Moser
- Ernst Dieter Rossmann
- Manfred Dickmann
Empfehlungen
Der Sonderauschuss empfahl folgende Änderungen[5]:
- Änderung der Landessatzung
- Aufhebung des Bannkreisgesetzes
- Ergänzung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Schleswig-holsteinischen Landtages (Verhaltensregeln)
- Ergänzung des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Lande Schleswig-Holstein
- Änderung der Landeshaushaltsordnung
- Änderung der Geschäftsordnung des Schleswig-Holsteinischen Landtages
Reaktionen
Der SPIEGEL bezweifelte, ob die Parlamentsreform tatsächlich am richtigen Punkt ansetze:
- "Die Parlamentsreform, die vor allem die Rechte der Opposition stärken soll, treibt löblicherweise die Regierungsfraktion voran, gegen die Bedenken der Opposition und des Ministerpräsidenten. Die Reform wird in Kiel als Konsequenz aus der Barschel-Affäre verkauft, eine Verwischung der Lehren. Denn die Zivilcourage der untergebenen Beamten und der umgebenden Minister und Parteifreunde hätte den machtbesessenen Doppeldoktor aufhalten können, nicht aber eine Parlamentsreform."[6]
Quellen
- ↑ Antrag der Fraktionen SPD, CDU und des Abgeordneten Karl Otto Meyer (SSW) 23.06.1988 Drucksache 12/14
- ↑ Sonderausschuß zur Beratung des Schlußberichts der Enquete-Kommission "Verfassungs- und Parlamentsreform" Link
- ↑ Bericht Enquete-Kommission für die Verfassungs- und Parlamentsreform 07.02.1989 Drucksache 12/180
- ↑ Bericht und Beschlussempfehlung Sonderausschuss "Verfassungs- und Parlamentsreform" 28.11.1989 Drucksache 12/620 (neu)
- ↑ Bericht und Beschlussempfehlung Sonderausschuss "Verfassungs- und Parlamentsreform" 28.11.1989 Drucksache 12/620 (neu)
- ↑ DER SPIEGEL 22/1989 "Die Erben des Dr. Barschel" Link