Enquete-Kommission für die Verfassungs- und Parlamentsreform, 1988
Aus SPD Geschichtswerkstatt
Nach der Wahl Engholms zum Ministerpräsidenten wurde im Landtag im Juni 1988[1] eine Enquete-Kommission für die Verfassungs- und Parlamentsreform und danach einen Sonderausschuss[2] ins Leben gerufen. Durch deren Ergebnisse wurde eine substantielle Parlaments- und Verfassungsreform eingeleitet:
- Das Parlament verfügt danach über weitreichende Initiativ-, Kontroll-, Frage- und Auskunftsrechte
- die Ausschüsse verfügen über ein Selbstbefassungsrecht und tagen öffentlich
- Untersuchungsausschüsse und Eingabenausschuss erhalten starke neue Rechte
- die Unabhängigkeit der Justiz ist durch ein transparentes Richterwahlverfahren gesichert
- Elemente direkter Demokratie eröffnen dem Volk neue Einflussmöglichkeiten
- neue Staatszielbestimmungen (natürliche Lebensgrundlagen, Gleichstellung, Minderheiten) kommen hinzu.
Der Schlussbericht dieser Enquete-Kommission wurde 1989 vorgelegt[3].
Sonderausschuss "Verfassungs- und Parlamentsreform"
Ein Sonderausschuss diskutierte die Ergebnisse weiter und machte Beschlussempfehlungen[4]. Das bildete die Basis für die erste grundlegende Verfassungsreform in der BRD.
Vorsitzender: Gert Börnsen
SPD Mitglieder
Stellvertretende SPD Mitglieder
- Ute Erdsiek-Rave
- Jürgen Hinz
- Rudolf Johna
- Gyde Köster
- Heide Moser
- Ernst Dieter Rossmann
- Manfred Dickmann
Quellen
- ↑ Antrag der Fraktionen SPD, CDU und des Abgeordneten Karl Otto Meyer (SSW) 23.06.1988 Drucksache 12/14
- ↑ Sonderausschuß zur Beratung des Schlußberichts der Enquete-Kommission "Verfassungs- und Parlamentsreform" Link
- ↑ Bericht Enquete-Kommission für die Verfassungs- und Parlamentsreform 07.02.1989 Drucksache 12/180
- ↑ Bericht und Beschlussempfehlung Sonderausschuss "Verfassungs- und Parlamentsreform" 28.11.1989 Drucksache 12/620 (neu)