Landessatzung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus SPD Geschichtswerkstatt
(Weiterleitung nach Satzung des Landesverbandes erstellt)
Markierungen: Neue Weiterleitung 2017-Quelltext-Bearbeitung
(Weiterleitung auf Satzung des Landesverbandes entfernt)
Markierungen: Weiterleitung entfernt Visuelle Bearbeitung
Zeile 1: Zeile 1:
#WEITERLEITUNG [[Satzung des Landesverbandes]]
[[Datei:Urschrift der Landesschatzung.png|mini|370x370px|Unterschriften der sozialdemokratischen Landesregierung unter der Urschrift der Landessatzung]]
Die '''Landessatzung''' ist die erst provisorische Verfassung des Landes Schleswig-Holstein gewesen. Sie wurde am [[13. Dezember]] [[1949]] im Landtag beschlossen und galt im wesentlichen bis zur [[Enquete-Kommission für die Verfassungs- und Parlamentsreform, 1988|Verfassungs- und Parlamentsreform]] [[1990]] als sie von der heutigen Landesverfassung abgelöst wurde.
 
== Entstehung ==
Nach dem Ende der Nazi-Diktatur [[1945]] teilten die Alliierten Deutschland neu auf. Die kleine, ländliche preußische Provinz Schleswig-Holstein wurde plötzlich zum Bundesland. Die gesamte Konstruktion aber erschien den Menschen provisorisch. So gab sich die Bundesrepublik am [[23. Mai]] [[1949]] keine Verfassung, sondern ein Grundgesetz, das nur so lange gelten sollte, bis das Land wieder vereint wäre. Die Aufteilung der Bundesländer in den Westzonen war so unausgewogen, dass man auch hier von einer [[Nordstaat|Neuordnung]] ausging. So eine Neuordnung war sogar im Artikel 29 des Grundgesetzes<ref>[http://www.verfassungen.de/gg49-i.htm Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland]</ref> vorgesehen. Entsprechend gab man sich auch in Schleswig-Holstein keine Landesverfassung, sondern nur eine Landessatzung.
 
Das Wahlrecht hatte bei der [[Landtagswahl 1947]] dafür gesorgt, dass die SPD mit 43,8 % der Stimmen eine absolute Mehrheit der Sitze im Landtag hatte. Die SPD stellte allein die [[Kabinett Diekmann I|Regierung]] unter Ministerpräsident [[Bruno Diekmann]]. Allerdings hatte die SPD vor allem bei der [[Bundestagswahl 1949]] gegenüber der CDU verloren. Die SPD lehnte es ab, eine verfasssungsgebende Versammlung einzuberufen, denn sie bestand auf einige Punkten, die die CDU ablehnte: Vor allem war das die [[Bildungspolitik|sechs-jährige Grundschule]], eine Bodenreform und der Modus von Misstrauenvoten. Außerdem kritisierte sie, dass die Verfassung mit einfacher Mehrheit im Landtag beschlossen, dann aber nur mit Zweidrittelmehrheit geändert werden könne.
[[Datei:Wilhelm Käber.jpg|links|mini|247x247px|Wilhelm Käber legte als Innenminister die Landessatzung vor]]
Im September [[1949]] machte sich die Landesregierung als eine der ersten in Deutschland daran, eine Landesverfassung auszuarbeiten. Nachdem der Innenminister [[Wilhelm Käber]] am [[24. Oktober]] [[1949]]<ref>[http://lissh.lvn.parlanet.de/shlt/lissh-dok/infothek/wahl01/plenum/plenprot/XQQP01-26.pdf#page=47 1. Lesung PlPr 1/26 24.10.1949, 25.10.1949 S  47]</ref> den Entwurf der Landessatzung<ref>{{Drucksache|WP=1|NR=263}}</ref> vorlegte, in dem diese Regelungen enthalten waren, forderte der Abgeordnete Hermann von Mangoldt für die CDU Schleswig-Holstein, dass die CDU auf dieser Basis nicht an den Verfassungsberatungen teilnehmen und das Ergebnis vor dem Bundesverfassungsgericht anfechten würde<ref>[http://lissh.lvn.parlanet.de/shlt/lissh-dok/infothek/wahl01/plenum/plenprot/XQQP01-26.pdf#page=56 1. Lesung PlPr 1/26 24.10.1949, 25.10.1949 S 56]</ref>. Auch der SSW äußerte scharfe Kritik an der Vorgehensweise und dem Entwurf.
 
An der namentlichen Abstimmung [[13. Dezember]] [[1949]] verließen alle bis auf zwei Abgeordnete der CDU den Plenarsaal. Die Landessatzung wurde mit 41 Stimmen der SPD und vier des SSW beschlossen, zwei SSW-Abgeordnete enthielten sich und die zwei CDU-Berichterstatter stimmten dagegen.
 
== Ausgewählte Inhalte ==
Neben den umstrittenen Punkten enthielt die Landessatzung auch mindestens einen interessanten weiteren Punkt.
 
=== Artikel 6: Gemeinschaftsschulen, Lehrmittelfreiheit, Wahlfreiheit ===
{{Hauptartikel|Seite=Bildungspolitik}}
[[Datei:Bundesarchiv B 145 Bild-F046120-0015, Koblenz, "Rittersturz-Konferenz", Lüdemann.jpg|mini|286x286px|Hermann Lüdemann]]
Parlamentspräsident [[Hermann Lüdemann]] versuchte im Streit mit der Opposition einen Kompromiss zu finden, indem er vorschlug, den Absatz über die sechsjährige Grundschule zu streichen. Die [[1. Wahlperiode 1947-1950|SPD-Fraktion]] lehnte diesen Vorschlag mit dem Argument ab, künftige andere Mehrheiten diese Regelung wieder abschaffen.
 
In den ersten 4 Sätzen des Artikel 6 hieß es:<blockquote>(1) Die Schulpflicht ist allgemein. Die öffentlichen Schulen sind [[Bildungspolitik|Gemeinschaftsschulen]].
 
(2) Auf eine für alle gemeinsame Grundstufe von sechs Schuljahren bauen sich die weiterführenden Schulen auf. Für die Aufnahme in eine bestimmte Schulart dürfen im Rahmen der Aufnahmefähigkeit der Schule außer dem Wunsche der Erziehungsberechtigten nur Begabung und Leistung maßgebend sein.
 
(3) Die Erziehungsberechtigten entscheiden, ob ihre Kinder die Schule einer [[Minderheitenpolitik|nationalen Minderheit]] besuchen sollen.
 
(4) Der Unterricht an allen öffentlichen Schulen soll grundsätzlich unentgeltlich sein. Das Land stellt Lehr- und Lernmittel sowie Erziehungsbeihilfen im Rahmen der Gesetze zur Verfügung.
 
[…]</blockquote>Dieses moderne Schulsystem sollte das dreigliedrige Schulsystem aus der Weimarer Republik ablösen. Jedoch strich der Landtag nach der [[Landtagswahl 1950]] diesen Passus.
 
=== Artikel 8: Bodenreform ===
In Schleswig-Holstein waren nach dem Zweiten Weltkrieg hunderttausende Flüchtlinge aus dem gesamten ehemaligen Deutschen Reich angekommen. Der Artikel 8 sollte ihnen eine Chance zu Eingliederung geben:<blockquote>(1) Um den berechtigten sozialen Notwendigkeiten der Heimatvertriebenen, der landlosen und landarmen Bauern, der Siedler und Kleinsiedler zu genügen, ist das in privater Hand befindliche über eine Landfläche von 100 ha oder einen Bodenwert von 50 000 DM hinausgehende Grundeigentum gegen Entschädigung in Höhe des Einheitswerts zur Siedlung heranzuziehen. In diesem Rahmen wird das bäuerliche Eigentum gewährleistet.
 
[…]</blockquote>Für die SPD war das die Einlösung eines Wahlversprechens. Zur [[Landtagswahl 1947]] hatte die SPD darüber hinaus versprochen, Großbanken und Großindustrie zu verstaatlichen. Diese Idee scheiterte aber bereits am britischen Gouverneur.<ref name=":0">[[Wir - Sozialdemokraten in Schleswig-Holstein]]: 25 Jahre Landessatzung - Sozialdemokraten schufen die Verfassung des Landes, Heft 3/1974</ref>
 
Die CDU-geführte Landesregierung nach der [[Landtagswahl 1950]] strich diesen Artikel.
 
=== Artikel 10: Dauer der Wahlperiode ===
Die Dauer der Legislaturperiode wurde gegenüber dem Entwurf von drei auf vier Jahre verlängert, wobei diese Regelung erst ab der nächsten Wahl gelten sollte (Artikel 51).
 
=== Artikel 53: Neugliederung des Bundesgebiets ===
{{Hauptartikel|Seite=Nordstaat}}
Das gerade erst gegründete Land Schleswig-Holstein betrachtete sich nicht nur als Provisorium. Innenminister [[Wilhelm Käber]] erinnerte sich: "Wir gin­gen davon aus, dass Schleswig-​​Holstein als Land auf Dauer kaum lebens­fä­hig sein werde. Mit der Schaffung eines Landes Nordrhein-​​Westfalen durch die Briten schien uns das Gleichgewicht unter den Ländern der west­li­chen Zonen aus der Balance gebracht zu sein. [...] Uns war bewusst, dass Schleswig-​​Holstein in sei­nen engen Grenzen und auf­grund sei­ner spe­zi­fi­schen Wirtschaftsstruktur auf Dauer dazu ver­ur­teilt sein würde, Kostgänger des Bundes und der ande­ren Bundesländer zu sein. Warum, so frag­ten wir, sollte man sich mit den durch die Selbstständigkeit Schleswig-​​Holsteins als Bundesland her­vor­ge­ru­fe­nen Problemen lange her­um­quä­len; es müsse in einem grö­ße­ren Verband ein­ge­bracht wer­den, in dem es ein nütz­li­ches Glied sein könne. [[Hermann Lüdemann]] schwebte ein Land "Unterelbe" vor, das Hamburg und Teile Niedersachsens am lin­ken Elbufer mit umfasste. Aber damit hat er tau­ben Ohren gepre­digt."<ref>Lubowitz, Frank: ''Wilhelm Käber. Regierung und Opposition'' (Kiel 1986), S.</ref>
 
Im Artikel 53 (2) der Landessatzung hieß es: "Die Landessatzung verliert vorbehaltlich anderweitiger bundesgesetzlicher Regelung ihre Gültigkeit an dem Tage, an dem '''die von Schleswig-Holstein erstrebte Neugliederung des Bundesgebiets''' in Kraft tritt."<ref>''[http://www.verfassungen.de/sh/verf49.htm Landessatzung für Schleswig-Holstein]'' vom 13. Dezember 1949</ref>
 
== Änderungen 1950 ==
Die [[Landtagswahl 1950]] verlor die SPD. Es regierte eine Koalition aus CDU, Deutsche Partei (DP) und dem Bund der Heimatvertriebenen und Entrechteten (BHE). Ministerpräsident wurde nach einigem Hin und Her Walter Bartram (CDU). Der neue Landtag strich die sechs-jährige Grundschule und die Bodenreform wieder aus der Landessatzung, obwohl 1946 ihr Ministerpräsident Theodor Steltzer beide Reformvorhaben noch in einer Regierungserklärung befürwortet hatte.<ref name=":0" /> Sie ließ die Landessatzung ansonsten unangerührt.
 
== Ablösung 1990 ==
Die CDU verzichtete bis zum Schluss auf die angekündigte Verfassungsbeschwerde und die von der ersten sozialdemokratischen Landesregierung erarbeitete Landessatzung bestand im Großen und Ganzen bis [[1990]] weiter. In den 1970ern führte die CDU mit der Orientierungsstufe sogar so etwas wie eine sechs-jährige Grundschule ein.
 
Nach der Barschel-Affäre und dem [[Landtagswahl 1988|Regierungswechsel von 1988]] war eine Modernisierung der Landessatzung dringend nötig geworden. Darüber hinaus vereinigte sich die beiden deutschen Staaten [[1990]]. Aus dem Provisorium der Landessatzung wurde die Landesverfassung, die bis heute gilt. Auch [[1988]] stellte die SPD alleine die Regierung, jedoch band sie diesmal die Opposition über die [[Enquete-Kommission für die Verfassungs- und Parlamentsreform, 1988|Enquete-Kommission für die Verfassungs- und Parlamentsreform]] in die Entwicklung der neuen Verfassung ein.
 
== Links ==
{{Wikipedia|NAME=Verfassung des Landes Schleswig-Holstein}}
 
== Einzelnachweise ==
<references />

Version vom 26. Juli 2022, 22:38 Uhr

Unterschriften der sozialdemokratischen Landesregierung unter der Urschrift der Landessatzung

Die Landessatzung ist die erst provisorische Verfassung des Landes Schleswig-Holstein gewesen. Sie wurde am 13. Dezember 1949 im Landtag beschlossen und galt im wesentlichen bis zur Verfassungs- und Parlamentsreform 1990 als sie von der heutigen Landesverfassung abgelöst wurde.

Entstehung

Nach dem Ende der Nazi-Diktatur 1945 teilten die Alliierten Deutschland neu auf. Die kleine, ländliche preußische Provinz Schleswig-Holstein wurde plötzlich zum Bundesland. Die gesamte Konstruktion aber erschien den Menschen provisorisch. So gab sich die Bundesrepublik am 23. Mai 1949 keine Verfassung, sondern ein Grundgesetz, das nur so lange gelten sollte, bis das Land wieder vereint wäre. Die Aufteilung der Bundesländer in den Westzonen war so unausgewogen, dass man auch hier von einer Neuordnung ausging. So eine Neuordnung war sogar im Artikel 29 des Grundgesetzes[1] vorgesehen. Entsprechend gab man sich auch in Schleswig-Holstein keine Landesverfassung, sondern nur eine Landessatzung.

Das Wahlrecht hatte bei der Landtagswahl 1947 dafür gesorgt, dass die SPD mit 43,8 % der Stimmen eine absolute Mehrheit der Sitze im Landtag hatte. Die SPD stellte allein die Regierung unter Ministerpräsident Bruno Diekmann. Allerdings hatte die SPD vor allem bei der Bundestagswahl 1949 gegenüber der CDU verloren. Die SPD lehnte es ab, eine verfasssungsgebende Versammlung einzuberufen, denn sie bestand auf einige Punkten, die die CDU ablehnte: Vor allem war das die sechs-jährige Grundschule, eine Bodenreform und der Modus von Misstrauenvoten. Außerdem kritisierte sie, dass die Verfassung mit einfacher Mehrheit im Landtag beschlossen, dann aber nur mit Zweidrittelmehrheit geändert werden könne.

Wilhelm Käber legte als Innenminister die Landessatzung vor

Im September 1949 machte sich die Landesregierung als eine der ersten in Deutschland daran, eine Landesverfassung auszuarbeiten. Nachdem der Innenminister Wilhelm Käber am 24. Oktober 1949[2] den Entwurf der Landessatzung[3] vorlegte, in dem diese Regelungen enthalten waren, forderte der Abgeordnete Hermann von Mangoldt für die CDU Schleswig-Holstein, dass die CDU auf dieser Basis nicht an den Verfassungsberatungen teilnehmen und das Ergebnis vor dem Bundesverfassungsgericht anfechten würde[4]. Auch der SSW äußerte scharfe Kritik an der Vorgehensweise und dem Entwurf.

An der namentlichen Abstimmung 13. Dezember 1949 verließen alle bis auf zwei Abgeordnete der CDU den Plenarsaal. Die Landessatzung wurde mit 41 Stimmen der SPD und vier des SSW beschlossen, zwei SSW-Abgeordnete enthielten sich und die zwei CDU-Berichterstatter stimmten dagegen.

Ausgewählte Inhalte

Neben den umstrittenen Punkten enthielt die Landessatzung auch mindestens einen interessanten weiteren Punkt.

Artikel 6: Gemeinschaftsschulen, Lehrmittelfreiheit, Wahlfreiheit

Hauptartikel: Bildungspolitik

Hermann Lüdemann

Parlamentspräsident Hermann Lüdemann versuchte im Streit mit der Opposition einen Kompromiss zu finden, indem er vorschlug, den Absatz über die sechsjährige Grundschule zu streichen. Die SPD-Fraktion lehnte diesen Vorschlag mit dem Argument ab, künftige andere Mehrheiten diese Regelung wieder abschaffen.

In den ersten 4 Sätzen des Artikel 6 hieß es:

(1) Die Schulpflicht ist allgemein. Die öffentlichen Schulen sind Gemeinschaftsschulen.

(2) Auf eine für alle gemeinsame Grundstufe von sechs Schuljahren bauen sich die weiterführenden Schulen auf. Für die Aufnahme in eine bestimmte Schulart dürfen im Rahmen der Aufnahmefähigkeit der Schule außer dem Wunsche der Erziehungsberechtigten nur Begabung und Leistung maßgebend sein.

(3) Die Erziehungsberechtigten entscheiden, ob ihre Kinder die Schule einer nationalen Minderheit besuchen sollen.

(4) Der Unterricht an allen öffentlichen Schulen soll grundsätzlich unentgeltlich sein. Das Land stellt Lehr- und Lernmittel sowie Erziehungsbeihilfen im Rahmen der Gesetze zur Verfügung.

[…]

Dieses moderne Schulsystem sollte das dreigliedrige Schulsystem aus der Weimarer Republik ablösen. Jedoch strich der Landtag nach der Landtagswahl 1950 diesen Passus.

Artikel 8: Bodenreform

In Schleswig-Holstein waren nach dem Zweiten Weltkrieg hunderttausende Flüchtlinge aus dem gesamten ehemaligen Deutschen Reich angekommen. Der Artikel 8 sollte ihnen eine Chance zu Eingliederung geben:

(1) Um den berechtigten sozialen Notwendigkeiten der Heimatvertriebenen, der landlosen und landarmen Bauern, der Siedler und Kleinsiedler zu genügen, ist das in privater Hand befindliche über eine Landfläche von 100 ha oder einen Bodenwert von 50 000 DM hinausgehende Grundeigentum gegen Entschädigung in Höhe des Einheitswerts zur Siedlung heranzuziehen. In diesem Rahmen wird das bäuerliche Eigentum gewährleistet. […]

Für die SPD war das die Einlösung eines Wahlversprechens. Zur Landtagswahl 1947 hatte die SPD darüber hinaus versprochen, Großbanken und Großindustrie zu verstaatlichen. Diese Idee scheiterte aber bereits am britischen Gouverneur.[5]

Die CDU-geführte Landesregierung nach der Landtagswahl 1950 strich diesen Artikel.

Artikel 10: Dauer der Wahlperiode

Die Dauer der Legislaturperiode wurde gegenüber dem Entwurf von drei auf vier Jahre verlängert, wobei diese Regelung erst ab der nächsten Wahl gelten sollte (Artikel 51).

Artikel 53: Neugliederung des Bundesgebiets

Hauptartikel: Nordstaat Das gerade erst gegründete Land Schleswig-Holstein betrachtete sich nicht nur als Provisorium. Innenminister Wilhelm Käber erinnerte sich: "Wir gin­gen davon aus, dass Schleswig-​​Holstein als Land auf Dauer kaum lebens­fä­hig sein werde. Mit der Schaffung eines Landes Nordrhein-​​Westfalen durch die Briten schien uns das Gleichgewicht unter den Ländern der west­li­chen Zonen aus der Balance gebracht zu sein. [...] Uns war bewusst, dass Schleswig-​​Holstein in sei­nen engen Grenzen und auf­grund sei­ner spe­zi­fi­schen Wirtschaftsstruktur auf Dauer dazu ver­ur­teilt sein würde, Kostgänger des Bundes und der ande­ren Bundesländer zu sein. Warum, so frag­ten wir, sollte man sich mit den durch die Selbstständigkeit Schleswig-​​Holsteins als Bundesland her­vor­ge­ru­fe­nen Problemen lange her­um­quä­len; es müsse in einem grö­ße­ren Verband ein­ge­bracht wer­den, in dem es ein nütz­li­ches Glied sein könne. Hermann Lüdemann schwebte ein Land "Unterelbe" vor, das Hamburg und Teile Niedersachsens am lin­ken Elbufer mit umfasste. Aber damit hat er tau­ben Ohren gepre­digt."[6]

Im Artikel 53 (2) der Landessatzung hieß es: "Die Landessatzung verliert vorbehaltlich anderweitiger bundesgesetzlicher Regelung ihre Gültigkeit an dem Tage, an dem die von Schleswig-Holstein erstrebte Neugliederung des Bundesgebiets in Kraft tritt."[7]

Änderungen 1950

Die Landtagswahl 1950 verlor die SPD. Es regierte eine Koalition aus CDU, Deutsche Partei (DP) und dem Bund der Heimatvertriebenen und Entrechteten (BHE). Ministerpräsident wurde nach einigem Hin und Her Walter Bartram (CDU). Der neue Landtag strich die sechs-jährige Grundschule und die Bodenreform wieder aus der Landessatzung, obwohl 1946 ihr Ministerpräsident Theodor Steltzer beide Reformvorhaben noch in einer Regierungserklärung befürwortet hatte.[5] Sie ließ die Landessatzung ansonsten unangerührt.

Ablösung 1990

Die CDU verzichtete bis zum Schluss auf die angekündigte Verfassungsbeschwerde und die von der ersten sozialdemokratischen Landesregierung erarbeitete Landessatzung bestand im Großen und Ganzen bis 1990 weiter. In den 1970ern führte die CDU mit der Orientierungsstufe sogar so etwas wie eine sechs-jährige Grundschule ein.

Nach der Barschel-Affäre und dem Regierungswechsel von 1988 war eine Modernisierung der Landessatzung dringend nötig geworden. Darüber hinaus vereinigte sich die beiden deutschen Staaten 1990. Aus dem Provisorium der Landessatzung wurde die Landesverfassung, die bis heute gilt. Auch 1988 stellte die SPD alleine die Regierung, jedoch band sie diesmal die Opposition über die Enquete-Kommission für die Verfassungs- und Parlamentsreform in die Entwicklung der neuen Verfassung ein.

Links

Wikipedia: Verfassung des Landes Schleswig-Holstein

Einzelnachweise

  1. Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
  2. 1. Lesung PlPr 1/26 24.10.1949, 25.10.1949 S 47
  3. Schleswig-Holsteinischer Landtag, 1. Wahlperiode: Drucksache 1/263
  4. 1. Lesung PlPr 1/26 24.10.1949, 25.10.1949 S 56
  5. 5,0 5,1 Wir - Sozialdemokraten in Schleswig-Holstein: 25 Jahre Landessatzung - Sozialdemokraten schufen die Verfassung des Landes, Heft 3/1974
  6. Lubowitz, Frank: Wilhelm Käber. Regierung und Opposition (Kiel 1986), S.
  7. Landessatzung für Schleswig-Holstein vom 13. Dezember 1949