Enquete-Kommission für die Verfassungs- und Parlamentsreform, 1988

Aus SPD Geschichtswerkstatt

Nach der Wahl von Björn Engholm zum Ministerpräsidenten beschloss der Landtag am 29. Juni 1988[1] die Einsetzung einer Enquete-Kommission für die Verfassungs- und Parlamentsreform. Ihr Auftrag war, "Möglichkeiten zur wirksameren Kontrolle der Regierung, zur verstärkten Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger, zur Stärkung des Landtags [...] zu prüfen und Anregungen für entsprechende Änderungen [...] zu geben."[2]

Auf der Grundlage ihrer Ergebnisse wurde eine umfangreiche Parlaments- und Verfassungsreform eingeleitet.

  • Der Landtag verfügt seitdem über weitreichende Initiativ-, Kontroll-, Frage- und Auskunftsrechte.
  • Die Ausschüsse besitzen ein Selbstbefassungsrecht und tagen öffentlich.
  • Untersuchungsausschüsse und Eingabenausschuss erhielten starke neue Rechte.
  • Die Unabhängigkeit der Justiz ist durch ein transparentes Richterwahlverfahren gesichert.[3]
  • Elemente direkter Demokratie eröffnen den Bürgerinnen und Bürgern neue Einflussmöglichkeiten.
  • Zusätzliche Staatsziele (Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen, Gleichstellung, Berücksichtigung der Rechte von Minderheiten) wurden festgelegt.

Enquete-Kommission

Die Enquete-Kommission tagte zwischen dem 19. August 1988 und dem 21. Januar 1989. Ihre Mitglieder wurden von den Fraktionen benannt:

  • Landtagspräsidentin Lianne Paulina-Mürl (Vorsitz)
  • Prof. Dr. Albert von Mutius, Experte für Öffentliches Recht, Kiel (stellv. Vorsitz)
  • Dr. Helmuth Christensen, ehemaliger Bürgermeister von Flensburg (SSW)
  • Kurt Hamer, ehemaliger Landtagsvizepräsident
  • Prof. Dr. Hans-Peter Schneider, Experte für Staats- und Verwaltungsrecht, Hannover
  • Dr. Brigitte Schubert-Riese, Redakteurin beim Norddeutschen Rundfunk (NDR) Kiel
  • Dr. Egon Schübeler (CDU), ehemaliger Landtagsvizepräsident
  • Prof. Dr. Jürgen Seifert, Hannover
  • Prof. Dr. Uwe Thaysen, Experte für Parlamentarismus und Regierungslehre, Lüneburg

Durch ihre Zusammensetzung wurde für die Enquete-Kommission ein hohes Maß an Unabhängigkeit vorausgesetzt.[4] Sie legte nach 16 Sitzungen am 7. Februar 1989 ihren Schlussbericht dem Landtag vor.[5].

Sonderausschuss "Verfassungs- und Parlamentsreform"

Der Landtag berief einen Sonderausschuss[6] unter dem Vorsitz von Gert Börnsen, der sich am 27. Februar 1989 konstituierte und am 28. November 1989 seinen Bericht vorlegte. Er diskutierte den Schlussbericht der Enquete-Kommission und gab mit seinen "Vorschlägen und Empfehlungen" dem Landtag Beschlussempfehlungen[7], die die Basis für die erste grundlegende Reform einer Landesverfassung in der BRD bildeten.

SPD-Mitglieder

Heinz-Werner Arens, Holger Astrup, Gert Börnsen, Ursula Kähler, Gabriele Kötschau, Rolf Selzer, Udo Wnuck

Stellvertretende SPD-Mitglieder

Ute Erdsiek-Rave, Jürgen Hinz, Rudolf Johna, Gyde Köster, Heide Moser, Ernst Dieter Rossmann, Manfred Dickmann

Empfehlungen

Der Sonderauschuss empfahl folgende Änderungen[8]:

  1. Änderung der Landessatzung, Einführung einer Landesverfassungsgerichtsbarkeit
  2. Aufhebung des Bannkreisgesetzes
  3. Ergänzung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Schleswig-Holsteinischen Landtages (Verhaltensregeln)
  4. Ergänzung des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Lande Schleswig-Holstein
  5. Änderung der Landeshaushaltsordnung
  6. Änderung der Geschäftsordnung des Schleswig-Holsteinischen Landtages

Reaktionen

Der SPIEGEL bezweifelte, ob die Parlamentsreform tatsächlich am richtigen Punkt ansetze:

"Die Parlamentsreform, die vor allem die Rechte der Opposition stärken soll, treibt löblicherweise die Regierungsfraktion voran, gegen die Bedenken der Opposition und des Ministerpräsidenten. Die Reform wird in Kiel als Konsequenz aus der Barschel-Affäre verkauft, eine Verwischung der Lehren. Denn die Zivilcourage der untergebenen Beamten und der umgebenden Minister und Parteifreunde hätte den machtbesessenen Doppeldoktor aufhalten können, nicht aber eine Parlamentsreform."[9]

Die ZEIT schrieb dagegen 1992:

"Insgesamt hat Schleswig-Holstein die demokratische Brise in den Engholm-Jahren gutgetan. Sicherlich, Verfassungsreformen und bürgernahe Politik allein können eine kriminelle Nutzung politischer Macht niemals ausschließen. Aber man muß Engholm zugute halten, den Rahmen geschaffen zu haben, in dem sich ein liberaleres Selbstverständnis der Bürger und Führungszirkel dieses Bundeslandes herausbilden konnte."[10]

Quellen