Alfred Ahrens
Alfred Ahrens, * 15. Dezember 1899 in Berlin im Kreis Segeberg, † 16. Dezember 1959 in Bosau; Verwaltungsangestellter, Bürgermeister. Mitglied der SPD ab ca. 1919.
Leben & Beruf
Nach der Volksschule machte Alfred Ahrens 1916/17 eine Verwaltungslehre bei der Guts- und Amtsverwaltung Seedorf/Holstein. Von 1918 bis 1919 war er vorübergehend beim Versorgungsamt Kiel - wo er sich an der Novemberrevolution beteiligte[1] - dann bei der Sicherheitspolizei Groß-Hamburg tätig, bevor er als Amts- und Gutssekretär nach Seedorf zurückkehrte und 1929 dort Amts- und Gemeindevorsteher wurde.
Danker/Lehmann-Himmel stellen seine Lage im NS-Staat dar:
- "Im Nebenerwerb betreut er dort [in Seedorf] auch noch die Geschäftsstelle der Vereinsbank Bad Segeberg, die Außenstelle des Arbeitsamts Neumünster und die Poststelle der Gemeinde. Nach der NS-Machtübernahme 1933 wird der frisch bestätigte Ahrens aus seinem Amt entfernt und für zehn Tage in "Schutzhaft" genommen.[2] Er tritt erneut zur Gemeindewahl an und wird postwendend erneut verhaftet und im Konzentrationslager Kuhlen/Kreis Segeberg festgehalten. Seine Haftentlassung zwei Wochen später[3] erfolgt unter der Auflage, sein Siedlungshaus zu verkaufen, den Kreis Segeberg zu verlassen und fortzuziehen. Seine Nebenerwerbsquellen sind zu diesem Zeitpunkt bereits versiegt. Es folgen Jahre der Erwerbslosigkeit.
Erst 1937 findet er als Verwaltungsinspektor der Gemeinde Schwedeneck [Krs. Eckernförde] eine Anstellung - offenbar allerdings erst, nachdem er mit dem Mitgliedsantrag zur NSDAP seine Bereitschaft demonstriert hat, nicht mehr 'abseits' zu stehen, sondern sich in die NS-"Volksgemeinschaft" zu integrieren. Zu diesem Schritt entschlossen habe er sich, so Ahrens 1957 in der Rückschau, auf Anraten von Freunden in der SPD. Er wird Mitglied in der DAF [Deutsche Arbeitsfront] und übernimmt nach Kriegsbeginn zusätzlich noch das Amt des einberufenen [sic] Ortsgruppenamtsleiters der NSV [Nationalsozialistische Volkswohlfahrt]. Bis zum Ende des Krieges und darüber hinaus bleibt er auf seinem Posten als Verwaltungsfachkraft, der zuständige deutsche Entnazifizierungsausschuss Eckernförde betrachtet ihn als rein nominelles Mitglied und empfiehlt den britischen Militärbehörden seine Beibehaltung, die diese auch ausspricht [sic]."[4]
1935 bis 1937 war er laut Landtagsinformationsservice Provinzialleiter der Hamburger Bausparkasse "Land und Heim".
Am 4. Dezember 1937 beantragte er, wie schon gesagt, die Aufnahme in die NSDAP und wurde rückwirkend zum 1. Mai desselben Jahres aufgenommen (Mitgliedsnummer 5.132.472).[5] Die Studie von Danker/Lehmann-Himmel stuft ihn unter den fünf möglichen Kategorien als "angepasst ambivalent" in die Unterkategorie "Jongleur_In" ein.[6]
Nach dem Ende der NS-Herrschaft amtierte er, zunächst von der Militärregierung eingesetzt, als Gemeindedirektor in Schwedeneck. 1947 wechselte er nach Bosau, wo er zunächst Gemeindedirektor, dann von 1950 bis zu seinem Tod hauptamtlicher Bürgermeister war - wohl der bis heute einzige SPD-Bürgermeister des Ortes. Zeitweise gehörte er dem Vorstand der Bau- und Siedlungsgenossenschaft für den Kreis Eutin an, war Vorsitzender des Kreisverbandes Eutin der schleswig-holsteinischen Landgemeinden und Mitglied in deren Gesamtvorstand.
1957 bemühte er sich um eine Entschädigung für unter NS-Herrschaft erlittene Nachteile. Dies wurde unter Hinweis auf seine NSDAP-Mitgliedschaft "bereits aus formalen Gründen" abgelehnt.[7]
Er war verheiratet, das Ehepaar hatte zwei Kinder. Als Konfession gab er "evangelisch" an.
In seiner Freizeit widmete er sich der Bienenzucht und war von 1923 bis 1933 im Schleswig-Holsteinischen Imkerverband Vorsitzender zunächst des Ortsvereins Seedorf, dann des Kreisvereins Neumünster und von 1937 bis 1947 des Ortsvereins Dänischer Wohld.
Partei & Politik
Alfred Ahrens trat frühestens 1919 in die SPD ein.[1] Welche Parteifunktionen er unterhalb der Bezirksebene hatte, ist bisher nicht ermittelt. Zeitweilig gehörte er jedoch der Kontrollkommission im Bezirksverband Schleswig-Holstein an. Es ist daher wahrscheinlich, dass er auch auf lokaler Ebene Funktionen innehatte.
In der Kommunalwahl 1929 wurde er in den Kreistag des Kreises Segeberg gewählt.
Landtag

In der Landtagswahl 1954 wurde er für den Wahlkreis 32 (Eutin-Nord) direkt in den Landtag gewählt. Er war aktiv in den Ausschüssen für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, für Gesundheit und Volkswohlfahrt (später Volkswohlfahrt), im Finanz- und Eingabenausschuss. Außerdem gehörte er dem Fraktionsvorstand als Beisitzer an.
Am 4. Juli 1955 lag dem Landtag ein Antrag der Oberstaatsanwaltschaft Flensburg "auf Aufhebung der Immuhität des Abgeordneten Alfred Ahrens" vor, der auch angenommen wurde.[8]
- "Ausgangspunkt dieses Antrages ist ein Zusammenstoß, den der Herr Abgeordnete Ahrens mit einem Motorradfahrer gehabt hat. Die Akten ergeben klar, daß beide Fahrer der Kraftfahrzeuge völlig nüchtern gewesen sind. Die Nichtaufhebung der Immunität würde an sich die Durchführung des zivilrechtlichen Verfahrens nicht hindern, da der Zivilrichter eigene Beweiserhebungen anstellen kann, unabhängig von einem etwaigen Ausgang oder den Feststellungen in einem Strafverfahren. Der Ausschuß für Verfassung und Geschäftsordnung ist aber der Ansicht, daß in diesem Falle die Immunität aufgehoben werden sollte, weil Ermittlungen gegen den Kraftfahrer, der dabei verletzt worden ist, schweben und der Ausschuß der Auffassung ist, daß die Möglichkeit der Ermittlungen, inwieweit eventuell eine Schuld auch in gewissem Umfange auf seiten des Abgeordneten vorliegen könnte, nicht behindert werden soll. Dies allein ist der Grund dafür, daß vom Ausschuß die Aufhebung der Immunität vorgeschlagen wird."[9]
Wegen einer schweren Erkrankung konnte er von Januar bis November 1957 nicht an den Landtagssitzungen teilnehmen. Bei seiner Rückkehr begrüßte ihn der Landtagspräsident unter anderem mit den Worten:
- "Ich könnte eigentlich sagen, Herr Ahrens, Sie seien nur zur Hälfte zurückgekommen; so viel haben Sie abgenommen."[10]
Krankheit war möglicherweise der Grund dafür, dass er zur Landtagswahl 1958 nicht wieder antrat; er starb schon zwei Jahre später.
Literatur & Links
- Landtagsinformationssystem: Alfred Ahrens
- Wikipedia: Alfred Ahrens
- Danker, Uwe/Lehmann-Himmel, Sebastian: Ergebnis der geschichtswissenschaftlichen Aufarbeitung der personellen und strukturellen Kontinuität nach 1945 in der schleswig-holsteinischen Legislative und Exekutive des Instituts für schleswig-holsteinische Zeit- und Regionalgeschichte im Auftrag des Schleswig-Holsteinischen Landtages.
Einzelnachweise
- ↑ 1,0 1,1 Danker, Uwe / Lehmann-Himmel, Sebastian: Geschichtswissenschaftliche Aufarbeitung der personellen und strukturellen Kontinuität nach 1945 in der schleswig-holsteinischen Legislative und Exekutive (Schleswig-Holsteinischer Landtag 2016) (Drucksache 18/4464), S. 235
- ↑ Vermutlich im Februar 1933.
- ↑ Der Landtagsinformationsservice und Wikipedia, abgerufen 2.12.2023, geben dagegen an "bis 1935" - also zwei Jahre.
- ↑ Danker, Uwe / Lehmann-Himmel, Sebastian: Geschichtswissenschaftliche Aufarbeitung der personellen und strukturellen Kontinuität nach 1945 in der schleswig-holsteinischen Legislative und Exekutive (Schleswig-Holsteinischer Landtag 2016) (Drucksache 18/4464), S. 235 f.
- ↑ Wikipedia: Alfred Ahrens, abgerufen 2.12.2023
- ↑ Vgl. Danker/Lehmann-Himmel, S. 235 f. Grundlage ihrer Einordnung sind Akten im Bundes- und im Landesarchiv (BArch BDC OK, Film 3200 A0010, LASH Abt. 460.1, Nr. 158 sowie Abt. 761, Nr. 16227). Die fünf Kategorien lauten "exponiert nationalsozialistisch", "systemtragend-karrieristisch", "ns-sozialisiert", "angepasst ambivalent" und "oppositionell 'gemeinschaftsfremd'".
- ↑ Danker, Uwe / Lehmann-Himmel, Sebastian: Geschichtswissenschaftliche Aufarbeitung der personellen und strukturellen Kontinuität nach 1945 in der schleswig-holsteinischen Legislative und Exekutive (Schleswig-Holsteinischer Landtag 2016) (Drucksache 18/4464), S. 236
- ↑ Bericht und Antrag des Ausschusses für Verfassung und Geschäftsordnung zum Antrag des Oberstaatsanwalts in Flensburg vom 28. April 1955, Plenarprotokoll 3/19, 4.7.1955, S. 806 f.
- ↑ Bericht und Antrag des Ausschusses für Verfassung und Geschäftsordnung zum Antrag des Oberstaatsanwalts in Flensburg vom 28. April 1955 - Mentzel (CDU), Berichterstatter, Plenarprotokoll 3/19, 4.7.1955, S. 835
- ↑ Mitteilungen des Landtagspräsidenten, Plenarprotokoll 3/74, 16.12.1957, S. 3054

