Kreisverband Kiel - Kreisausschuss: Unterschied zwischen den Versionen

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== Tagungsleitung ==
== Tagungsleitung ==
Der Kreisausschuss wählt aus seiner Mitte für jeweils ein Jahr eine zweiköpfige, heute gleichberechtigte und in der Regel paritätisch besetzte Tagungsleitung.
Der Kreisausschuss wählt aus seiner Mitte für jeweils ein Jahr eine heute zweiköpfige, in der Regel paritätisch besetzte und gleichberechtigte Tagungsleitung.
*[[2018]] Gesine Stück und [[Arne Leisner]]
* [[2018]] [[Gesine Stück]] und [[Arne Leisner]], ab [[27. Juni]] [[Christina Best]] und [[Arne Leisner]]
* [[2016]] [[Gesine Stück]] und [[Daniel Pollmann]]
* [[2016]] [[Gesine Stück]] und [[Daniel Pollmann]]
* [[2014]] [[Gesa Gaedeke]] und [[Falk Stadelmann]]
* [[2014]] [[Gesa Gaedeke]] und [[Falk Stadelmann]]

Version vom 30. Juni 2018, 16:55 Uhr

Der Kreisausschuss des Kreisverbandes Kiel ist gemäß §24 ff seiner Satzung "das höchste Beschlussorgan zwischen den Kreisparteitagen."[1] Er muss vor Beschlüssen des Kreisvorstandes gehört werden, u.a. zu grundsätzlichen politischen und organisatorischen Fragen und zu personellen Veränderungen.

Zusammensetzung

Er setzt sich aus den stimmberechtigten Mitgliedern zusammen, die von den Ortsvereinen und Arbeitsgemeinschaften gewählt wurden. Die Ortsvereine haben je angefangene 100 OV-Mitglieder eine Stimme, die Arbeitsgemeinschaften je eine Stimme.

Beratend nehmen teil die Mitglieder des Kreisvorstandes, ein Mitglied der Kontrollkommission, ein Mitglied der Ratsfraktion, die Kieler Mitglieder der Bundestags- und Landtagsfraktion, die Geschäftsführung des Kreisverbandes, die Kieler Delegierten des Landesparteirates und des Landesparteitages.[2]

Die Sitzungen des Kreisausschusses sind parteiöffentlich, alle Mitglieder eingeladen, sich an den Diskussionen zu beteiligen.

Im Mittelpunkt stehen Berichte aus dem Kreisvorstand und der Ratsfraktion sowie zu aktuellen politischen Themen aller Ebenen.

Sitzungszyklus

Er tagt in der Regel jeden 3. Mittwoch im Monat im Kieler Gewerkschaftshaus (ausgenommen Ferien und Feiertage). Auf Verlangen des Kreisvorstandes oder - mit Begründung - eines Drittels der Mitglieder des Kreisausschusses muss er innerhalb einer Woche einberufen werden.[3]

Tagungsleitung

Der Kreisausschuss wählt aus seiner Mitte für jeweils ein Jahr eine heute zweiköpfige, in der Regel paritätisch besetzte und gleichberechtigte Tagungsleitung.

Quellen