Kommunalwahlen 1919-1933
Die Kommunalwahlen 1919-1933 fanden gegenüber denen im Kaiserreich in einer völlig veränderten Situation statt, da in der Weimarer Republik das zuvor bestehende Klassenwahlrecht überall durch das allgemeine, gleiche, geheime Wahlrecht für Personen ab 20 Jahren ersetzt wurde.
Preußische Provinz Schleswig-Holstein
In der Provinz Schleswig-Holstein fanden in den Jahren 1919 bis 1933 vier Kommunalwahlen statt:
- die Kommunalwahl 1919 am 2. März
- die Kommunalwahl 1924 am 4. Mai, parallel mit der Reichstagswahl
- die Kommunalwahl 1929 am 17. November, parallel mit der Provinziallandtagswahl
- die Kommunalwahl 1933 am 12. März, parallel mit der Provinziallandtagswahl.
Oldenburgischer Landesteil Lübeck
Die Kommunalwahlen im Landesteil Lübeck des Freistaats Oldenburg fanden in einem davon völlig unabhängigen Turnus statt. Die Wahlen zum Landesausschuss fanden in der Regel getrennt von den Gemeinderatswahlen kurz davor oder danach statt:
- Wahlen am 6. April 1919, am 17. August und 16. November
- Wahlen am 4. Dezember 1921
- Wahlen am 7. Dezember und 14. Dezember 1924
- Wahlen am 6. November und 20. November 1927
- Wahlen am 23. November und 30. November 1930.
→ Hauptartikel: Kommunalwahlen im oldenburgischen Landesteil Lübeck 1919-1933
Freie und Hansestadt Lübeck
Die Bürgerschaftswahlen in Lübeck, das ein eigenständiger Gliedstaat des Deutschen Reiches war, fanden ebenfalls in einem eigenen Turnus statt:[1]
- 1919 am 9. Februar
- 1921 am 13. November
- 1924 am 10. Februar
- 1926 am 14. November
- 1929 am 10. November
- 1932 am 13. November
- sowie "indirekt" 1933 am 5. März, da die Nazis aufgrund des »Vorläufigen Gesetzes zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich« vom 31. März 1933 (Reichsgesetzblatt I, S. 153) die Bürgerschaft gemäß dem Ergebnis der Reichstagswahl von diesem Tag neu zusammensetzten.
Einzelnachweise