Kreisverband Kiel - Kreisausschuss: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Kreisausschuss wählt aus seiner Mitte für jeweils ein Jahr eine heute zweiköpfige, in der Regel paritätisch besetzte und gleichberechtigte Tagungsleitung.
Der Kreisausschuss wählt aus seiner Mitte für jeweils ein Jahr eine heute zweiköpfige, in der Regel paritätisch besetzte und gleichberechtigte Tagungsleitung.


*[[2024]] [[Lisa Schmaljohann]] und [[Michael Wöller]]
*[[2024]] [[Lisa Schmaljohann]] und [[Markus Wöller]]
*[[2022]] [[Inken Töwe]] und [[Christoph Beeck]]
*[[2022]] [[Inken Töwe]] und [[Christoph Beeck]]
*[[2020]] [[Katharina Mahrt]] und [[Christoph Beeck]]
*[[2020]] [[Katharina Mahrt]] und [[Christoph Beeck]]

Aktuelle Version vom 17. April 2024, 03:32 Uhr

Der Kreisausschuss des Kreisverbandes Kiel ist gemäß §24 ff seiner Satzung "das höchste Beschlussorgan zwischen den Kreisparteitagen."[1] Er muss vor Beschlüssen des Kreisvorstandes gehört werden, u.a. zu grundsätzlichen politischen und organisatorischen Fragen und zu personellen Veränderungen.

Zusammensetzung

Er setzt sich aus den stimmberechtigten Mitgliedern zusammen, die von den Ortsvereinen und Arbeitsgemeinschaften gewählt wurden. Die Ortsvereine haben je angefangene 100 OV-Mitglieder eine Stimme, die Arbeitsgemeinschaften je eine Stimme.

Beratend nehmen teil die Mitglieder des Kreisvorstandes, ein Mitglied der Kontrollkommission, ein Mitglied der Ratsfraktion, die Kieler Mitglieder der Bundestags- und Landtagsfraktion, die Geschäftsführung des Kreisverbandes, die Kieler Delegierten des Landesparteirates und des Landesparteitages.[2]

Die Sitzungen des Kreisausschusses sind parteiöffentlich, alle Mitglieder eingeladen, sich an den Diskussionen zu beteiligen.

Im Mittelpunkt stehen Berichte aus dem Kreisvorstand und der Ratsfraktion sowie zu aktuellen politischen Themen aller Ebenen.

Sitzungszyklus

Er tagt in der Regel jeden 3. Mittwoch im Monat im Kieler Gewerkschaftshaus (ausgenommen Ferien und Feiertage). Auf Verlangen des Kreisvorstandes oder - mit Begründung - eines Drittels der Mitglieder des Kreisausschusses muss er innerhalb einer Woche einberufen werden.[3]

Tagungsleitung

Der Kreisausschuss wählt aus seiner Mitte für jeweils ein Jahr eine heute zweiköpfige, in der Regel paritätisch besetzte und gleichberechtigte Tagungsleitung.

Einzelnachweise

  1. Satzung der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands, Kreisverband Kiel, in der Fassung vom 14.6.2012, §24
  2. Satzung der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands, Kreisverband Kiel, in der Fassung vom 14.6.2012, §26
  3. Satzung der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands, Kreisverband Kiel, in der Fassung vom 14.6.2012, §25 3)
  4. SPD fordert stärkeren Kreisausschuß, Kieler Nachrichten, 6.3.1972
  5. SPD fordert stärkeren Kreisausschuß, KIeler Nachrichten, 6.3.1972