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Der Landesvorstand ist das politische Führungsgremium des Landesverbandes, leitet den Landesverband und ist für die Durchführung der Beschlüsse des Landesparteitages verantwortlich. Der oder die Die von ihm Beauftragten können Berichte der nachgeordneten Organisationsgliederungen anfordern. Sie haben das Recht, an allen Zusammenkünften der nachgeordneten Organe beratend teilzunehmen und bei Differenzen, die die zuständigen Organe handlungsunfähig machen, eine Entscheidung herbeizuführen. | Der Landesvorstand ist das politische Führungsgremium des Landesverbandes, leitet den Landesverband und ist für die Durchführung der Beschlüsse des Landesparteitages verantwortlich. Der oder die Die von ihm Beauftragten können Berichte der nachgeordneten Organisationsgliederungen anfordern. Sie haben das Recht, an allen Zusammenkünften der nachgeordneten Organe beratend teilzunehmen und bei Differenzen, die die zuständigen Organe handlungsunfähig machen, eine Entscheidung herbeizuführen. | ||
Vor der [[Satzung des Landesverbandes|Satzungsreform]] von [[1968]] waren [[Parteisekretär|Parteisekretäre]] hauptamtliche Vorstandsmitglieder - so ähnlich, wie es bei den Gewerkschaften heute noch ist. Der hauptamtliche Landesgeschäftsführer ist heute der Vermittler zwischen dem ehrenamtlichen [[Landesvorstand]] und hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. | |||
==Übersicht der Landesvorsitzenden== | ==Übersicht der Landesvorsitzenden== |
Version vom 30. Juli 2023, 11:24 Uhr
Der oder die Landesvorsitzende ist vorsitzendes Mitglied des Landesvorstandes und Teil des geschäftsführenden Landesvorstandes.
Der Landesvorstand ist das politische Führungsgremium des Landesverbandes, leitet den Landesverband und ist für die Durchführung der Beschlüsse des Landesparteitages verantwortlich. Der oder die Die von ihm Beauftragten können Berichte der nachgeordneten Organisationsgliederungen anfordern. Sie haben das Recht, an allen Zusammenkünften der nachgeordneten Organe beratend teilzunehmen und bei Differenzen, die die zuständigen Organe handlungsunfähig machen, eine Entscheidung herbeizuführen.
Vor der Satzungsreform von 1968 waren Parteisekretäre hauptamtliche Vorstandsmitglieder - so ähnlich, wie es bei den Gewerkschaften heute noch ist. Der hauptamtliche Landesgeschäftsführer ist heute der Vermittler zwischen dem ehrenamtlichen Landesvorstand und hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Übersicht der Landesvorsitzenden
Von - bis | Vorsitz |
---|---|
seit 2019 | Serpil Midyatli |
2007 | Ralf Stegner |
2003 | Claus Möller |
1999 | Franz Thönnes |
1991 | Willi Piecyk |
1987 | Gerd Walter |
1975 | Günther Jansen |
1965 | Jochen Steffen |
1955 | Walter Damm (ab 1959 Landesverband Schleswig-Holstein) |
1948 (-1954) | Andreas Gayk |
1947 | Heinrich Fischer |
1946 | Wilhelm Kuklinski |
1945 | Theodor Werner (vorläufig) |
1933-1945 | Verbot der Partei durch die Nationalsozialisten |
1921-1933 | Willy Verdieck |
1913-1921 | Heinrich Kürbis[1] |
1906-1913 | Friedrich Bartels (Bezirksverband Schleswig-Holstein) |
1904-1906 | E. Saalfeld, Hamburg[2] |
1891-1904 | Heinrich Lienau (Agitationskommission) |
Sonstiges
Einzelnachweise
- ↑ Vgl. zur Datierung "1921" Osterroth, Franz: 100 Jahre Sozialdemokratie in Schleswig-Holstein. Ein geschichtlicher Überblick (Kiel o. J. [1963]), S. 65 f.: Heinrich Kürbis wurde 1919 wieder in den Vorstand gewählt, 1920 fanden nur Ergänzungswahlen statt, 1921 wurde Willy Verdieck gewählt.
- ↑ Auf dem Provinzialparteitag 1904 wurde die Anstellung des Parteisekretärs beschlossen. Das wurde "E. Saalfeld aus Hamburg" - der Vorname oder irgendwelche anderen Daten sind bisher nicht ermittelt.